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   LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3661
LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09 (https://dejure.org/2010,3661)
LG Detmold, Entscheidung vom 14.04.2010 - 10 S 150/09 (https://dejure.org/2010,3661)
LG Detmold, Entscheidung vom 14. April 2010 - 10 S 150/09 (https://dejure.org/2010,3661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Beurteilung über den "Betrieb" eines ordnungsgemäß auf einem Privatparkplatz abgestellten Kraftfahrzeugs i.S.d. § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Voraussetzungen für die Annahme eines schuldhaften Verhaltens im Falle des Parkens eines Pkws auf einer ...

  • RA Kotz

    Schneeglätte - Wegrutschen des Fahrzeugs innerhalb einer Parkbucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abstellen eines Automatik-PKW

  • heise.de (Pressebericht, 17.12.2010)

    Keine Haftung bei Wegrutschen eines geparkten Autos auf Glatteis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn geparkte Autos aufeinander rutschen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geparkter BMW rutscht auf eisigem Gelände ab und beschädigt geparkten Volvo: "Unfall beim Betrieb eines Fahrzeugs"?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Parken auf Schnee (Urteil)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Halterhaftung bei Abstellen des Pkws auf Privatgrundstück

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Mit Blitzeis auf dem Parkplatz müssen Fahrzeughalter nicht rechnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witterungsbedingter Verkehrsunfall zweier auf Privatgrundstück geparkter Autos - Schadensersatzanspruch besteht nicht - Haftung des Fahrzeughalters endet nach verkehrsmäßig ordnungsgemäßem Abstellen des Pkws auf einem Privatgrundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09
    Dabei gilt im Zivilrecht kein individueller, sondern ein auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter objektiver Sorgfaltsmaßstab (vgl. BGH NJW 2000, 2812).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04

    Kein "Betrieb" eines auf einem Privatparkplatz abgestellten Kfz; keine Haftung

    Auszug aus LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09
    Jedoch endet der Betrieb mit dem verkehrsmäßig ordnungsgemäßen Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einem Privatgrundstück (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2005, 2318).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus LG Detmold, 14.04.2010 - 10 S 150/09
    Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2005 - VI ZR 168/04 -).
  • AG Lemgo, 09.01.2019 - 19 C 204/18
    Der Betrieb eines Fahrzeugs dauert dagegen nicht mehr fort, wenn es aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt ist, indem es etwa auf einem Privatparkplatz abgestellt wird (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.04.2010, Az. 10 S 150/09 - juris).
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