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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01   

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VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01 (https://dejure.org/2002,2797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2002 - 10 S 1559/01 (https://dejure.org/2002,2797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 10 S 1559/01 (https://dejure.org/2002,2797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunaler Freizeiteinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunalen Einrichtungen; Schutzwürdigkeit eines Wohngrundstücks in einem besonderen Wohngebiet ; Lärm aus "herangerückten" kommunalen Einrichtungen; Einschränkung des Abwehranspruchs auf die ...

  • Judicialis

    BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 22 Abs. 1; ; BauNVO § 4a; ; 18. BImSchV; ; LAI-Freizeitlärm-Richtlinie 1995; ; GemO § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizeitlärm, Lärmimmission, Lärmrichtwerte, erhebliche Belästigung, kommunale Einrichtung, integratives Konzept, seltene Ereignisse, Schutzwürdigkeit, besonderes Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 483
  • BauR 2002, 1748
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Stuttgart, 25.06.1997 - 16 K 2297/95
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 1997 - 16 K 2297/95 - geändert.

    Die Beklagte hat beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 1997 - 16 K 2297/95 - zu ändern und die Klage auch im Übrigen abzuweisen sowie die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

    Der Kläger, der Anschlussberufung eingelegt hat, hat beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 1997 - 16 K 2297/95 - zu ändern und der Klage auch im Übrigen stattzugeben sowie die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 1997 - 16 K 2297/95 - zu ändern und der Klage auch im Übrigen stattzugeben sowie die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 1997 - 16 K 2297/95 - zu ändern und die Klage auch im Übrigen abzuweisen sowie die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Auf die Revision und Anschlussrevision der Beteiligten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.05.2001 - 7 C 16.00 - das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Eine dem Anlagenbezug des Immissionsschutzrechts folgende segmentierende Betrachtung anhand unterschiedlicher Maßstäbe würde den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht, da die Beklagte, anders als sie selbst annimmt, die in räumlichem Zusammenhang stehenden Anlagen im Sinne eines integrativen Konzepts zu einer Einheit zusammengefasst hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2001, NVwZ 2001, 1167 = UPR 2001, 352 = DVBl. 2001, 1451, 1453; hierzu - unter Hinweis auf die akzeptorbezogene Betrachtungsweise des Gesetzes - Koch/Prall, NVwZ 2002, 666, 674 f.).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Der von dem Kläger geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus den von der Beklagten hoheitlich betriebenen öffentlichen Einrichtungen besteht - in eingeschränktem Umfang - lediglich für die Nachtzeit (zum Immissionsabwehranspruch vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1991, BVerwGE 88, 210, 214 = NVwZ 1991, 886; Urt. v. 19.01.1989, BVerwGE 81, 197, 206 = DVBl. 1989, 463; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.07.1998, NVwZ 1999, 85 = VBlBW 1999, 65).

    Gegen eine dem Kläger günstigere Einstufung der Schutzwürdigkeit seines Wohngrundstücks sprechen ferner die Besonderheiten der bestandskräftig genehmigten baulichen Nutzungen (zur Verortung der Abwägung von störender und gestörter Nutzung in § 22 Abs. 1 BImSchG vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988, BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.; kritisch hierzu Koch/Maaß, NuR 2000, 69, 72 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 10 S 72/99

    Nachbarschutz gegen Lärmbeeinträchtigung aus öffentlicher Einrichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Mit Urteil vom 08.02.2000 hat der Senat die Berufungen der Beteiligten unter Neufassung des Tenors des angefochtenen Urteils zurückgewiesen (10 S 72/99).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Akten der Beklagten einschließlich der Bebauungsplanakten, die Verfahrensakten des Senats 10 S 72/99 und die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart Bezug genommen.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung auch die Immissionsrichtwerte für Kern- bzw. Mischgebiete regelmäßig gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB gewahrt sind (z.B. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999, DVBl. 2000, 192, 195).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 3 S 1983/94

    Lärmimmissionen einer widmungsgemäßen Nutzung einer gemeindeeigenen Halle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Eine Erhöhung der Anzahl der Tage, an denen derartige Überschreitungen des einschlägigen Richtwerts von dem Kläger hinzunehmen sind, erscheint dem Senat nach Lage des Falles nicht geboten, auch wenn die beklagte Kommune als Trägerin der öffentlichen Einrichtungen eine wesentliche örtliche Aufgabe zum sozialen und kulturellen Wohl ihrer Einwohner wahrnimmt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1995, VBlBW 1996, S. 108).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Gegen eine dem Kläger günstigere Einstufung der Schutzwürdigkeit seines Wohngrundstücks sprechen ferner die Besonderheiten der bestandskräftig genehmigten baulichen Nutzungen (zur Verortung der Abwägung von störender und gestörter Nutzung in § 22 Abs. 1 BImSchG vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988, BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.; kritisch hierzu Koch/Maaß, NuR 2000, 69, 72 f.).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Der von dem Kläger geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus den von der Beklagten hoheitlich betriebenen öffentlichen Einrichtungen besteht - in eingeschränktem Umfang - lediglich für die Nachtzeit (zum Immissionsabwehranspruch vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1991, BVerwGE 88, 210, 214 = NVwZ 1991, 886; Urt. v. 19.01.1989, BVerwGE 81, 197, 206 = DVBl. 1989, 463; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.07.1998, NVwZ 1999, 85 = VBlBW 1999, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 10 S 3242/96

    Nachbarschutz gegen Lärm - tieffrequente Geräuschimmissionen eines kommunalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01
    Der von dem Kläger geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus den von der Beklagten hoheitlich betriebenen öffentlichen Einrichtungen besteht - in eingeschränktem Umfang - lediglich für die Nachtzeit (zum Immissionsabwehranspruch vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1991, BVerwGE 88, 210, 214 = NVwZ 1991, 886; Urt. v. 19.01.1989, BVerwGE 81, 197, 206 = DVBl. 1989, 463; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.07.1998, NVwZ 1999, 85 = VBlBW 1999, 65).
  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Es verbietet sich aber auch eine entsprechende Anwendung dieses Regelwerks (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2005 - 11 E 3265/05 - BT-Drs. 15/5993, S. 69 f.; Böhm, "Schutz vor Kinderlärm?" in: LKRZ 2007, 411; Rojahn "Kinderlärm zwischen Immissionsschutz und Sozialadäquanz", ZfBR 2010, 752 ff.).

    Damit aber kann die "Lästigkeit" der von Kindern ausgehenden (Spiel- und Sport-)Geräusche, die gerade darin besteht, dass diese Geräusche von unterschiedlichen, ständig wechselnden Ereignissen ausgehen und von ganz unterschiedlicher Art und Intensität sind, nicht bzw. nur unzureichend erfasst werden (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 26.06.2002, a. a. O.; VG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2005, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Unter diesen Voraussetzungen können auch Anträge, die auf Einhaltung konkreter Grenzwerte - als geschuldeten Erfolg - gerichtet sind, dem Beklagten jedoch die Wahl der Mittel zur Erreichung dieses Ziels lassen, hinreichend bestimmt sein (BVerwG, Urt. v. 05.09.2013, a.a.O. Rn. 55f.; BGH, Urt. v. 05.02.1993 - V ZR 62/91 - BGHZ 121, 248, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - VBlBW 2002, 483; OVG Bln.-Bdbg., Urt. v. 11.06.2014 - OVG 6 A 18/14 - juris Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159; Urt. v. 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 - juris Rn. 45f.).

    Dabei bleiben, sofern für die Ermittlung und Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche keine bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren oder Lärmwerte rechtlich verbindlich vorgegeben sind, die Umstände des konkreten Einzelfalls maßgeblich (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523, juris Rn. 37; Beschl. v. 21.10.2020 - 4 B 4/20 - juris Rn. 4f.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2002, a.a.O. Rn. 46; Urt. v. 23.05.2014, a.a.O. Rn. 24; NdsOVG, Normenkontrollurt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
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