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VGH Baden-Württemberg, 04.02.1991 - 10 S 1580/90 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 10 S 1580/90 (https://dejure.org/1991,4726)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 22.05.1990 - 4 K 1241/88
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1991 - 10 S 1580/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 540
- VBlBW 1991, 464
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96
Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …
Die abfallrechtlichen Betreiberpflichten stehen auch nicht unter dem Vorbehalt finanziellen Leistungsvermögens, so dass die hier streitige Beprobungs- und Untersuchungsanordnung selbst dann nicht offensichtlich rechtswidrig wäre, wenn sie die Antragstellerin bis an die Grenze der Existenzfähigkeit belasten würde (vgl. VGH Bad.- Württ., Urteil vom 4. Februar 1991 - 10 S 1580/90 - NVwZ-RR 1991 S. 540 ), was vorliegend zudem nicht hinreichend substantiiert und nachvollziehbar dargelegt worden ist; so erscheint die auf die Antragstellerin angeblich zukommende Kostenlast von über 100.000,-- DM angesichts der geschätzten Ersatzvornahmekosten von 30.000,-- DM wenig plausibel. - VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 10 S 1611/91
Räumungs- und Beseitigungsverfügung wegen formeller Illegalität eines …
Zur Pflicht des Betreibers einer Autowrackanlage, Vorbeugemaßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu treffen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 4.2.1991 - 10 S 1580/90 -).Daß daneben möglicherweise von Zeit zu Zeit auch Fahrzeuge vorhanden sind, die repariert und dann weiterverkauft oder, weil nicht mehr reparierbar, zur Ausschlachtung veräußert werden, ändert an der Anwendbarkeit des § 5 AbfG nichts (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, BVerwGE 66, 301 sowie das Urteil des Senats v. 4.2.1991, NVwZ-RR 1991, 540).