Rechtsprechung
LG Hagen, 19.12.2007 - 10 S 163/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Pflicht des Mieter, die Wohnung zu beheizen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen nicht geheizter Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wer nicht heizt kann gekündigt werden
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wer seine Wohnung nicht heizt, riskiert Mietkündigung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung nicht heizt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Häufig abwesender Mieter stellt das Heizen ein - Reagiert er auf mehrere Abmahnungen nicht, ist die Kündigung berechtigt
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Wenn Mieter nicht heizt
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mieter heizt nicht: Kündigung durch den Vermieter nun rechtlich abgesichert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Beheizung der Wohnräume
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Beheizung der Wohnräume
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf wegen nicht geheizter Wohnung Mietvertrag kündigen - Unterlassen des Heizens stellt nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar
- 123recht.net (Kurzinformation)
Pflicht zur Beheizung der Wohnräume
- 123recht.net (Kurzinformation)
Pflicht zur Beheizung der Wohnräume // Darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter die Wohnung nicht ausreichend heizt? (Abmahnung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter beheizt die Mieträume nicht: Kündigungsrecht des Vermieters? (IMR 2008, 407)
Verfahrensgang
- AG Schwerte, 29.08.2007 - 2 C 148/07
- LG Hagen, 19.12.2007 - 10 S 163/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 972
Wird zitiert von ...
- AG Hannover, 15.03.2021 - 428 C 12798/20
Mutwilliges Nichtbeheizen der Wohnung rechtfertigt ordentliche Kündigung
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts stellt das Nichtbeheizen einer Wohnung eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters dar, die im Fall einer vorherigen Abmahnung, wie hier, eine ordentliche Kündigung gem. § 573 BGB rechtfertigt (LG Hagen, Urt. v. 19.12.2007, Az. 10 S 163/07).