Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 1821/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3804
VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 1821/92 (https://dejure.org/1993,3804)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1993 - 10 S 1821/92 (https://dejure.org/1993,3804)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 10 S 1821/92 (https://dejure.org/1993,3804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Pflicht zum Einbau von EG-Kontrollgeräten in sowohl im Güterverkehr als auch zur Personenbeförderung eingesetzten Pkw-Kombi

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 416 (Ls.)
  • NZV 1993, 416 DVBl 1993, 1220 (Leitsatz) ZfSch 1993, 395 (Leitsatz) DAR 1994, 41 (Leitsatz) BWVPr 1995, 68 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 344 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Sigmaringen, 04.03.2004 - 6 K 208/03

    Einhaltung der Sozialvorschriften für Fahrpersonal von Kundendienst- und

    Der Beklagte hat zudem durch die ihm - in Gestalt des Gewerbeaufsichtsamts - eingeräumte Aufsichtsbefugnis die Rechtsmacht, seine Rechtsauffassung der Klägerin gegenüber gegebenenfalls durchzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1993 - 10 S 1821/92 -, VRS 86, 228; VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.11.1996 - 4 K 47/96 -), sodass das Schreiben des Gewerbeaufsichtsamts T. vom 04.11.2002 über eine abstrakte Rechtsbelehrung über den allgemeinen Geltungsumfang der Sozialvorschriften für Fahrpersonal im Straßenverkehr hinausgeht und für die Klägerin eine begründete Besorgnis hinsichtlich ihrer Rechtsstellung besteht.

    Im Übrigen ist ohnehin zweifelhaft - wenngleich nach dem soeben Dargelegten nicht entscheidungsbedürftig -, ob dem Beklagten überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass eines regelnden Bescheids des Inhalts zur Verfügung steht, dass bestimmte Fahrzeuge von der Anwendung der hier streitigen Sozialvorschriften im Straßenverkehr freigestellt sind (in letzterem Sinne wohl: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1993 - 10 S 1821/92 -, VRS 86, 228 - dort jedoch nur für den Fall einer positiv gefassten Anordnung zum Einbau eines Kontrollgeräts).

    Aber auch wenn man für jede konkret-individuelle Fahrt einen Güterbeförderungsvorgang fordert (so für Art. 4 der Verordnung 3820/85 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1993 - 10 S 1821/92 - BayObLG München, Beschluss vom 30.03.1989 - 3 Ob Owi 9/89 -, NZV 1989, 321; OLG Köln, Beschluss vom 18.12.1994 - Ss 348/84 Bz -, DAR 1985, 263), ist ein solcher bereits dann anzunehmen, wenn die Fahrzeuge nur mit dem ständig mitgeführten Werkzeug- und Teileinventar und ohne weitere Zuladungen - quasi im "Leerzustand" wie er sich aus den vorgelegten Lichtbildern ergibt - am Straßenverkehr teilnehmen.

  • OLG Hamm, 28.11.2011 - 3 RBs 298/11

    Pflicht zur Auskunftserteilung nach dem FPersG

    - 10 S 1821/92 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht