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   VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96   

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VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96 (https://dejure.org/1996,1579)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.1996 - 10 S 200/96 (https://dejure.org/1996,1579)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 10 S 200/96 (https://dejure.org/1996,1579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schutzwürdigkeit eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes gegenüber Immissionen eines Schlachthofes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG §§ 4, 5 Abs. 1 Nr. 1, §§ 6, 15; BauGB § 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1014
  • DÖV 1996, 1010
  • BauR 1996, 830
  • ZfBR 1997, 166
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 10 S 860/94

    Klage eines Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96
    Weiter hat das Verwaltungsgericht, soweit es geprüft hat, ob die Genehmigung zu schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen für die Antragstellerin führt, zutreffend angenommen, daß die von § 3 Abs. 1 BImSchG vorgegebene Erheblichkeitsgrenze sich danach bestimmt, was der Antragstellerin nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets, in dem ihre Grundstücke liegen, und des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (vgl. den Beschl. des Senats v. 14.11.1994 - 10 S 860/94 -, GewArch 1995, 211 = NVwZ-RR 1995, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96
    Im übrigen hat die Antragstellerin nicht dargelegt, was sie ohne die von ihr gerügten verfahrensrechtlichen Verstöße noch an entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen hätte (vgl. auch den Beschl. des Senats v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 -, DVBl. 1994, 1018 = NVwZ 1995, 292).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

    Da die nähere Umgebung, in der die Klägerin lebt, - unterstellt, es handle sich dabei um ein faktisches allgemeines Wohngebiet - einerseits an ein planmäßig ausgewiesenes Mischgebiet, andererseits an den durch landwirtschaftliche Nutzung geprägten Außenbereich (vgl. Senat, Beschl. v. 25.06.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014) grenzt, könnte der Klägerin allenfalls ein zwischen 40 und 45 dB(A) liegendes nächtliches Schutzniveau zugute kommen, das bei einem ermittelten maximalen Beurteilungspegel von 39, 4 dB(A) - 42, 4 dB(A) minus 3 dB(A) - klar unterschritten wäre.
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

    Für Wohngebäude auf Außenbereichsgrundstücken, für die in der TA-Lärm keine Richtwerte vorgegeben sind, liegt die Zumutbarkeitsgrenze höher als in einem Wohngebiet (vgl. VGH BW vom 25.6.1996 NVwZ 1997, 1014 = BRS 58 Nr. 176).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Genehmigungsinhaltsbestimmung

    Die von § 3 Abs. 1 BImSchG vorgegebene Erheblichkeitsgrenze bestimmt sich danach, was dem Nachbarn nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets, in dem seine Grundstücke liegen, und des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014).

    Grundsätzlich ergibt sich für Wohngebäude im Außenbereich ein gegenüber einem in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet liegenden Gebäude ein verminderter Schutz schon daraus, dass der Außenbereich für eine einfache Wohnbebauung nicht intendiert ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014).

    Weil der Außenbereich der Wohnnutzung keinen spezifischen Schutz vermittelt, ist das Gebäude auch nach Einstellung des Betriebs nicht in ein höheres wohnungsnutzungstypisches Schutzniveau hineingewachsen (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014).

  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199

    Dachgeschossausbau

    Für Wohngebäude auf Außenbereichsgrundstücken, für die in der TA Lärm keine Richtwerte vorgegeben sind, liegt die Zumutbarkeitsgrenze höher als in einem Wohngebiet (vgl. VGH BW, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014; BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 BV 032179 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 10 S 3305/96

    Zur Zumutbarkeit von Lärm - hier: Straßenbaumaßnahmen im allgemeinen Wohngebiet

    Insoweit geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die von § 3 Abs. 1 BImSchG vorgegebene Erheblichkeitsgrenze (Zumutbarkeitsgrenze) sich danach bestimmt, was dem Immissionsbetroffenen nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets, in dem das betreffende Grundstück liegt, unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (vgl. etwa die Beschl. d. Senats v. 14.11.1994 - 10 S 860/94 -, GewArch 1995, 211, und v. 25.06.1996 - 10 S 200/96 -, UPR 1996, 396).

    Zwar grenzt das Grundstück der Antragstellerin, wie aus dem dem Senat vorliegenden Bebauungsplan hervorgeht, im Norden an den Außenbereich an (vgl. das Foto B, AS 127, 129 der VGH-Akte), doch kann ihm aufgrund dieser Lage im Sinne einer Mittelwertbildung kein besserer Lärmschutz als in einem allgemeinen Wohngebiet zuerkannt werden (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 25.06.1996, aaO, und vom 25.11.1996 - 10 S 2905/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96

    Nachbarschutz durch Bauleitplanung: Bewahrung der Gebietsart

    Insbesondere ist die Erheblichkeitsschwelle für die Annahme von schädlichen Umwelteinwirkungen nach § 3 Abs. 1 BImSchG auch im Rahmen des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots maßgeblich (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58); andererseits bestimmt sich diese Erheblichkeitsschwelle auch für das Immissionsschutzrecht danach, was den Nachbarn einer Anlage nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets und des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 25.06.1996 - 10 S 200/96 -, UPR 1996, 396 = GewArch 1996, 435, und vom 14.11.1994 - 10 S 860/94 -, GewArch 1995, 211 = NVwZ-RR 1995, 509; zu den Wechselwirkungen zwischen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl. 1992, 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2001 - 8 S 2225/00

    Wesentliche Erweiterung oder Änderung des Betriebs eines Flugplatzes - erhebliche

    In seinem Beschluss vom 25.6.1996 - 10 S 200/96 - hat der 10. Senat zu dieser Frage u. a. Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 10 S 2913/98

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung wegen Lärmbelästigung durch Gewerbebetrieb -

    Dieser herangerückten Wohnnutzung vermittelte ihre Lage im Außenbereich kein spezifisches wohnnutzungsorientiertes Lärmschutzniveau, da der Außenbereich für einfache Wohn- oder Erholungsbebauung grundsätzlich nicht intendiert ist (Beschl. des Senats v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 -, NVwZ 1997, 1114 = UPR 1996, 396; Schlichter/Roeser, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., Vorbem. zu den §§ 29 bis 38 Rdnr. 35; Jarass, BImSchG, 4. Aufl., § 3 Rn 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - 7 B 1591/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erteilung einer Baugenehmigung für eine

    vgl. zur Frage des maßgebenden Immissionspegels: BayVGH, Beschluß vom 9. November 1992 - 2 CS 92.1869 -, BRS 54 Nr. 196; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. Juni 1996 - 10 S 200/96 -, BRS 58 Nr. 176.
  • OVG Sachsen, 08.01.2018 - 4 B 102/17

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Feuerungsanlage; Änderungsgenehmigung; Schallschutz;

    Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG bestimmt sich danach, was dem Nachbarn nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets, in dem sein Grundstück liegt, und des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25. Juni 1996, NVwZ 1997, 1014).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - 7 B 1560/98

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine für den Betrieb einer

  • VG Ansbach, 20.04.2021 - AN 3 S 21.00478

    Wohnbebauung im Außenbereich und Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch

  • OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beschwerde;

  • VG Freiburg, 25.05.2011 - 1 K 433/09

    Verjährung des öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs; hier: Verkehrslärmzunahme

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 10 S 2905/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Abbau von Muschelkalk

  • VG Arnsberg, 21.03.2000 - 4 K 1414/99

    Voraussetzungen der Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung für die Errichtung

  • VG Würzburg, 25.08.2015 - W 4 K 14.31

    Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsänderung

  • VG Würzburg, 05.08.2014 - W 4 K 14.145

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Festlegung von

  • VG Würzburg, 25.08.2015 - W 4 K 14.672

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • VG Würzburg, 25.08.2015 - W 4 K 14.669

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

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