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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05   

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https://dejure.org/2006,22634
OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05 (https://dejure.org/2006,22634)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2006 - 10 S 21.05 (https://dejure.org/2006,22634)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2006 - 10 S 21.05 (https://dejure.org/2006,22634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtschutzbedürfnis eines Nachbarn bezüglich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine bauaufsichtliche Genehmigung bei Unmöglichkeit der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils; Verletzung von Nachbarrechten allein durch die Bausubstanz; ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 3; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauGB § 212a Abs. 1; ; BauNVO § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 10 B 1053/00

    Ablehnung einer Baugenehmigung mangels Einhaltung von Grenzabständen; Abbruch für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05
    Die gegenteilige Ansicht, die auch in Fällen, in denen eine Verletzung von Rechten des Nachbarn allein durch die Bausubstanz als solche in Rede steht, das Rechtsschutzinteresse erst ab weitgehender Fertigstellung des Bauvorhabens (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 1995 - 3 S 174/95 - NVwZ-RR 1995, 488; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 - BRS 63 Nr. 198) bzw. ab dessen Bezugsfertigkeit (OVG Bautzen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 - BRS 56 Nr. 115; Schoch in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Kommentar, § 80a Rdn. 67) verneint, teilt der Senat nicht.
  • OVG Berlin, 29.06.1989 - 2 S 13.89
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05
    Führt der Bauherr nämlich das Vorhaben zu Ende, so geschieht dies auf sein Risiko (hierauf weisen insbesondere das OVG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 1989 - 2 S 13.89 - BRS 49 Nr. 232, sowie Ortloff in: Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band II, 5. Aufl. 2005 § 21 III 2 Buchst. b) bb), insbesondere Fußn. 105, hin).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 3 S 174/95

    Ausschluß der Heilung von Zustellungsmängeln trotz tatsächlichen Zugangs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05
    Die gegenteilige Ansicht, die auch in Fällen, in denen eine Verletzung von Rechten des Nachbarn allein durch die Bausubstanz als solche in Rede steht, das Rechtsschutzinteresse erst ab weitgehender Fertigstellung des Bauvorhabens (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 1995 - 3 S 174/95 - NVwZ-RR 1995, 488; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 - BRS 63 Nr. 198) bzw. ab dessen Bezugsfertigkeit (OVG Bautzen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 - BRS 56 Nr. 115; Schoch in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Kommentar, § 80a Rdn. 67) verneint, teilt der Senat nicht.
  • BVerwG, 22.09.1999 - 3 B 85.99

    Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler, gerichtlicher - durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05
    Soweit eine Verletzung von Rechten des Antragstellers allein durch die Bausubstanz als solche in Rede steht, ist in aller Regel jedenfalls nach Erstellung des Rohbaus die etwaige Verletzung der Rechte des Antragstellers bereits eingetreten (vgl. Beschlüsse des OVG für das Land Brandenburg vom 17. Februar 2000 - 3 B 85/99 - und vom 8. September 2000 - 3 B 122/00 - sowie OVG Berlin, zuletzt Beschluss vom 28. August 2001 - 2 SN 11.01 - DÖV 2001, 1055).
  • OVG Berlin, 28.08.2001 - 2 SN 11.01

    Nachbarschutz nach Fertigstellung des Bauvorhaben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05
    Soweit eine Verletzung von Rechten des Antragstellers allein durch die Bausubstanz als solche in Rede steht, ist in aller Regel jedenfalls nach Erstellung des Rohbaus die etwaige Verletzung der Rechte des Antragstellers bereits eingetreten (vgl. Beschlüsse des OVG für das Land Brandenburg vom 17. Februar 2000 - 3 B 85/99 - und vom 8. September 2000 - 3 B 122/00 - sowie OVG Berlin, zuletzt Beschluss vom 28. August 2001 - 2 SN 11.01 - DÖV 2001, 1055).
  • OVG Sachsen, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    Baulast gegen den Käufer trotz eingetragener Auflassungsvormerkung?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05
    Die gegenteilige Ansicht, die auch in Fällen, in denen eine Verletzung von Rechten des Nachbarn allein durch die Bausubstanz als solche in Rede steht, das Rechtsschutzinteresse erst ab weitgehender Fertigstellung des Bauvorhabens (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 1995 - 3 S 174/95 - NVwZ-RR 1995, 488; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 - BRS 63 Nr. 198) bzw. ab dessen Bezugsfertigkeit (OVG Bautzen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 - BRS 56 Nr. 115; Schoch in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Kommentar, § 80a Rdn. 67) verneint, teilt der Senat nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Mit dem Ziel, die Nutzung des Aldi-Marktes einstweilen zu unterbinden, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs weiterhin zulässig (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 8. Mai 2003 - OVG 2 S 11.03 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 6 f., 9; Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des

    Dies ist erfahrungsgemäß mit einer Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten (z.B. Erlass von Duldungs- und Räumungsverfügungen) sowie Verzögerungen in der Durchsetzung (z.B. wegen Bewilligung einer angemessenen Räumungsfrist für die Mieter) verbunden (vgl. zum Vorstehenden: Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: August 2012, § 80 a Rn. 67; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 -, juris Rn. 5; a.A. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 6 f; Sächs. OVG, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. Januar 2013 - 3 S 2259/12 -, Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Bei dem von dem Antragsgegner und der Beigeladenen erhobenen Einwand, das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil die Antragstellerin "mehrere Monate zugewartet" habe, wird nicht beachtet, dass die Antragstellerin erkennbar nicht lediglich eine Beeinträchtigung aufgrund der Bausubstanz geltend macht, sondern auch das Ziel verfolgt, sie beeinträchtigende und ihrer Ansicht nach in ihren Rechten verletzende Wirkungen der genehmigten Nutzung abzuwehren (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -), so dass der Antrag nicht mit Blick auf die vorgetragene Fertigstellung des Stahlskelett-Rohbaus als unzulässig angesehen werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Nachbarantrag; Beseitigungsanordnung;

    Zutreffend hat die Kammer insoweit unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2006 - 10 S 21.05 -), der auch der beschließende Senat folgt, ausgeführt, dass ein Bauherr, der ein noch nicht vollständig fertig gestelltes Bauvorhaben ohne bestandskräftige Baugenehmigung weiter durchführt, die damit geschaffenen Tatsachen einem künftigen Beseitigungsverlangen der Bauaufsichtsbehörde nicht entgegenhalten kann, und dass diese wiederum den genannten Umstand nicht im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens bezüglich des Erlasses einer Beseitigungsverfügung zu Gunsten des Bauherrn berücksichtigen darf.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - 3 S 1400/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

    5 a) Nach einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag des Baunachbarn nach §§ 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit der Fertigstellung des Rohbaus, wenn sich der Baunachbar nur gegen Beeinträchtigungen zur Wehr setzt, die von der Errichtung der baulichen Anlage als solcher ausgehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.8.2014 - 8 S 979/14 - juris; Beschl. des Senats v. 15.1.2013 - 3 S 2259/12 - NVwZ-RR 2013, 300; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 - BauR 2009, 639; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.3.2006 - OVG 10 S 21.05 - juris; vgl. auch Saller, in: Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., S. 483).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 3 S 2259/12

    Abstandsflächenberechnung bei Gitternetzturm einer Mobilfunkanlage

    Denn wenn sich ein Nachbar ausschließlich gegen die von einer genehmigten baulichen Anlage als solcher ausgehenden Beeinträchtigungen wendet, nicht aber gegen deren bestimmungsgemäße Nutzung, ist sein Begehren auf Erlangung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses seit Fertigstellung des Rohbaus unzulässig (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.08.2009 - 8 S 1573/09 - Beschluss vom 12.01.2005 - 8 S 2720/04 -, BauR 2005, 1762; Beschluss vom 15.02.1990 - 3 S 2/90 -, juris ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris).
  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschlüsse vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 7, und vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, juris Rn. 18; s. auch OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 3 B 85/99 - und vom 8. September 2000 - 3 B 122/00 - differenzierend: Beschluss vom 18. September 2013 - OVG 2 S 60.13 -), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 2015 - VG 3 L 174/15 -, vom 21. Juli 2004 - 3 L 338/04 - und vom 16. Juli 2003 - 3 L 322/03 -), entfällt zwar mit der Rohbaufertigstellung eines Vorhabens regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag, mittels dessen der Antragsteller die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die erteilte Baugenehmigung erreichen will, soweit er sich allein gegen Wirkungen, welche vom Baukörper ausgehen, wendet, da die begehrte Entscheidung dem Rechtsschutzsuchenden keinen rechtlichen Vorteil mehr bringen kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Der vorliegende Fall gibt dem Senat keine Veranlassung zur Entscheidung, ob zukünftig an dieser Rechtsprechung festgehalten wird oder gewichtigen Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur (VGH Mannheim, B. v. 07.03.1995 - 3 S 174/95 - NVwZ-RR 1995, 488; OVG Münster, B. v. 17.10.2000 - 10 B 1053/00 - BRS 63 Nr. 198; OVG Bautzen, B. v. 09.09.1994 - 1 S 259/94 - BRS 56 Nr. 115; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 80a Rdn. 67; alle zit. nach OVG Berlin-Brandenburg B. v. 23.03.2006 - 10 S 21.05 -, juris) zu folgen ist, dass erst eine weitgehende oder endgültige Fertigstellung des baulichen Vorhabens das Rechtsschutzinteresse entfallen lässt.
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 85/18

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen

    Führt der Bauherr nämlich das Vorhaben zu Ende, so geschieht dies auf dessen Risiko (vgl. zu allem: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2006 - 10 S 21.05 - VGH München Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 1 CS 17.2337 - zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 5 L 237/21

    Eilantrag gegen die durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

    Dieses entfällt nämlich nur dann, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung dem Antragsteller keinerlei rechtlichen Vorteil (mehr) verschaffen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1993 - 4 B 110/93 -, juris Rn. 3 und Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 6).
  • VG Köln, 26.08.2011 - 2 L 1146/11

    Fehlende Annahme einer Verletzung des baunachbarlichen Rücksichtnahmegebots bei

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