Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - 10 S 25.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Entgegenstehen sonstiger Erfordernisse der Raumordnung; Voraussetzungen für die Erteilung eines Einvernehmens der Gemeinde; Versagung des Einvernehmens aufgrund der fehlenden ...
- Judicialis
BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 36; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 2; ; GO § 35 Abs. 1; ; GO § 63 Abs. 1 Buchst. e
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 29.09.2006 - 3 L 225/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - 10 S 25.06
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08
Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen …
Das Urteil wurde durch Nichtzulassung der Berufung mit Beschluss des Senats vom 31.05.2006 (Az.: A 10 S 25/06) rechtskräftig.Da der Senat in seinem die Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss vom 31.05.2006 (Az.: A 10 S 25/06) die vom Verwaltungsgericht erwogene Vorwirkung bzw. vorzeitige Umsetzung des Richtlinienentwurfs in nationales Recht abgelehnt hat, war dem Kläger eine obergerichtliche Überprüfung des vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Verständnisses der Qualifikationsrichtlinie verwehrt.
- VG Stuttgart, 10.11.2015 - 12 K 5177/14
Baden-Württemberg; Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulsanierungskosten im …
Es muss sich mithin um ein routinemäßig zu erledigendes alltägliches Geschäft handeln, ein Geschäft, dessen Erledigung aufgrund seiner Häufigkeit und Regelmäßigkeit zu den herkömmlichen und üblichen Aufgaben der Verwaltung gehört und deshalb "auf eingefahrenen Gleisen" möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 07.05.2007 - OVG 10 S 25.06 - juris). - OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
Unzumutbarkeit eines Multifunktionsfeldes (hier: Holzumrandung und stählerne …
Dagegen kommt im Bereich der Eingriffsverwaltung bei Entscheidung der unzuständigen Stelle der zu gewährleistenden Rechtmäßigkeit eines Aktes der Vorrang zu; der rechtswidrige Verwaltungsakt ist daher aufhebbar(Vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.4.2006 - 1 A 11596/05 -, BRS 70 Nr. 118), während unzuständig erbrachte Rechtshandlungen wie die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB als unwirksam angesehen werden(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.5.2007 - OVG 10 S 25.06 -, zitiert nach juris).