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   VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 10 S 2674/90   

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https://dejure.org/1991,3596
VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 10 S 2674/90 (https://dejure.org/1991,3596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.1991 - 10 S 2674/90 (https://dejure.org/1991,3596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 10 S 2674/90 (https://dejure.org/1991,3596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GebOSt §§ 1, 4; StVG § 6a; StVZO § 15b Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 08.02.1991 - 10 S 2674/90 - (VBlBW 1991, 303) hat das Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass eine Verwaltungsgebühr nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nur für rechtmäßiges Verwaltungshandeln erhoben werden könne, dass die hier zugrunde liegende Ausnahmegenehmigung vom 15.03.2001, die sich durch Zeitablauf erledigt habe, jedoch rechtswidrig gewesen sei, weil mit der Errichtung des Informationsstandes an der vorgesehenen Stelle in der Fußgängerzone der Beklagten der Gefährdungstatbestand des § 32 Abs. 1 StVO nicht erfüllt sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG -

    Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der verbietet, den Bürger mit den Kosten rechtswidriger hoheitlicher Maßnahmen zu belasten (z.B. Senatsurt. v. 08.02.1991 - 10 S 2674/90 -, VBlBW 1991, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04

    Keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die der Sachentscheidung

    Eine Akzessorietät zwischen Sachentscheidung und dem ihr gegenüber eigenständigen Verwaltungskostenentscheid (vgl. dazu Eschenbach/Koch, KStZ 1998, 21; ferner VGH BW, Urteil vom 8.2.1991, VBlBW 1991, 303, 304) ist (nur) gegeben mit Blick auf dessen materiell-rechtliche Voraussetzung: er muss im Zusammenhang mit einer Amtshandlung ergehen, die kraft Gesetzes gebührenpflichtig vorgenommen wird.
  • VG Karlsruhe, 23.01.2003 - 9 K 1354/02

    Informationstisch kein Verkehrshindernis in Fußgängerzone

    Eine Verwaltungsgebühr darf nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung allerdings nur für rechtmäßiges Verwaltungshandeln erhoben werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.02.1991 - 10 S 2674/90).
  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Überwiegend liegen jenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen behördliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugrunde, durch die gerade ein ordnungs- bzw. polizeirechtlich Verantwortlicher in Anspruch genommen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 1991 - 10 S 2674/90 - VBlBW 1991, 303; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2007 - 3 L 368/04 - LKV 2008, 422; Beschluss vom 7. November 2007 - 9 A 4822/05 - KStZ 2008, 31; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047 - zitiert nach Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 12 M 57.09 - zitiert nach Juris).
  • VG Weimar, 05.10.2005 - 6 K 1908/04

    Modifizierte Anwendung des sog. "Zeitmodells" des

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) verwehrt es einer Behörde, Kosten für eine Amtshandlung zu erheben, die ihrerseits nicht rechtmäßig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1991, VBlBW 1991, 303, 304).
  • VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17

    Keine Heranziehung des Krankenhausträgers zu den Kosten einer polizeilichen

    Überwiegend liegen jenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen behördliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugrunde, durch die gerade ein ordnungs- bzw. polizeirechtlich Verantwortlicher in Anspruch genommen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Februar 1991 - 10 S 2674/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2007 - 3 L 368/04 - Beschluss vom 07. November 2007 - 9 A 4822/05 - BayVGH, Beschluss vom 09. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2009 - 12 M 57.09 -, alle juris).
  • OVG Hamburg, 18.10.2007 - 4 Bf 75/06

    D (A), Abschiebungskosten, Kostenrecht, Personalkosten, Verjährung,

    Es ist einer Behörde bereits wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) verwehrt, für eine von ihr zu Unrecht ergriffene Maßnahme von dem Betroffenen Kosten zu verlangen (vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 8.2.1991 - 10 S 2674/90 -, VBlBW 1991, 303 ; OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000 - 3 Bf 215/98 -, NJW 2001, 168 ).
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