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   LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08   

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https://dejure.org/2008,31242
LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08 (https://dejure.org/2008,31242)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.12.2008 - 10 S 27/08 (https://dejure.org/2008,31242)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 10 S 27/08 (https://dejure.org/2008,31242)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Es muss mithin auch derjenige anfechten können, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat (BGH NJW-RR 2005, 1082, 1083).

    Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Dar­stellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertrags­parameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind.

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Das Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung aufgrund einer der Gegenseite zurechenba­ren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (vgl. nur BGH NJW 1982, 2861, 2863).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 12 KLs 92 Js 20791/99

    Strafbarkeit des sog. Adressbuchschwindels

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Eine endgültige Gewissheit hinsichtlich der Tatbe­standsvoraussetzungen der arglistigen Täuschung - auch in Bezug auf den erforder­lichen Täuschungswillen der Klägerin - ergibt sich zudem aus der Strafverurteilung des Geschäftsführers der Klägerin wegen ähnlicher Geschäfte im sog. "Adressbuch­bereich" durch das Landgericht Frankfurt am Main im Jahre 2004 (Urteil vom 1.12.2004 - 5/12 KLs 92 Js 20791/99-).

    Aus dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt vom 01.12.2004 (Az: 5/12 KLs 92 Js 20791/99) ergibt sich, dass der Geschäftsführer der Klägerin dort ebenfalls den Kunden Formulare zusandte, die so aufgemacht wa­ren, dass diese irrtümlich einen Zahlungspflicht annahmen.

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv ge­eignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfälti­gem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Liegt dem Vertragsschluss eine Täu­schung im Sinne von § 123 BGB zugrunde, müssen zwar besondere Umstände hin­zukommen, damit das Rechtsgeschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig und damit gemäß § 138 Abs. 1 BGB als nichtig eingestuft werden kann (vgl. BGH NJW 1988, 2599, 2601 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Es ist - entgegen den Ausführungen im angegriffenen Urteil - für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob der Beklagte seinerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überiesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302,310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Dabei ist im Rahmen der anstehenden rechtlichen Überprüfung nicht nur der objektive Gehalt des betroffenen Rechtsgeschäfts zu würdigen, sondern es sind auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, sowie die Absicht und die hinter dem Rechtsgeschäft stehenden Motive in die Gesamtschau einzube­ziehen (vgl. BGH NJW-RR 1998, 590, 592).
  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 16/83

    Arglistanfechtung eines Prozeßvergleichs; Offenbarungspflicht des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    So lassen vorliegend die objektiv fest­gestellten Tatsachen (vgl. insoweit BGH WM 1985, 673) nur die Annahme eines von Täuschungswillen getragenen Verhaltens der Klägerin zu.
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Der Vertrags­schluss auf Eintragung der Gewerbedaten des Beklagten in das "Deutsche Gewer­beverzeichnis" ist nämlich seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschließli­chen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenübers zu bereichern (s.o.) Ein derartiges Geschäftsgebaren ist nach Beweggrund und Zweck mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren (8GHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88) und verstößt ge­gen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. nur BGH NJW 2005, 2991, 2992).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
    Es ist - entgegen den Ausführungen im angegriffenen Urteil - für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob der Beklagte seinerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überiesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302,310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

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