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   VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00   

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VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00 (https://dejure.org/2001,4887)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2001 - 10 S 2700/00 (https://dejure.org/2001,4887)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2001 - 10 S 2700/00 (https://dejure.org/2001,4887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Enteignungsmaßnahme für Energieversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung; Realisierung einer Freileitung; Begründung von persönlichen Dienstbarkeiten; Abwägende Nachvollziehung der Vorhabenplanung; Übereinstimmung mit Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Fehlende mündliche Verhandlung; ...

  • Judicialis

    LEntG § 4; ; LEntG § 23; ; LEntG § 28; ; LEntG § 37; ; LVwVfG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Verwaltungsverfahren, Enteignungsrecht, Sonstiges Gewerbe- und Wirtschaftsrecht (Energiewirtschaft): Energieversorgung, Freileitung, Enteignung, vorzeitige Besitzeinweisung, Abwägung, Alternativen, Tatsachengrundlage, mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00
    Diese rechtliche Überprüfung ist allerdings insoweit beschränkt, als die Entscheidung darüber, ob eine Maßnahme mehr schadet als nützt oder ob das Vorhaben in geeigneter Weise auch anders verwirklicht werden könnte, wertende Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen voraussetzt, die vom Gericht nicht durch eigene zu ersetzen, sondern als rechtmäßig hinzunehmen sind, soweit sie methodisch einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 6 und 7.84 -, BVerwGE 72, 365, 367).

    Ein Enteignungs- und Besitzeinweisungsbeschluss ist jedenfalls keine vollständig gebundene Entscheidung, weil der Enteignungsbehörde nach den dargelegten Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts beim abwägenden Nachvollziehen, ob die Vorhabenplanung unter Würdigung der für und wider das Vorhaben streitenden öffentlichen und privaten Belange erforderlich ist, eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative zusteht (BVerwG, Urt. v. 17.01.1986, a. a. O.).

    Es erscheint zweifelhaft, ob die Zurückstellung der Alternative M. gegenüber der "Waldtrasse" methodisch einwandfrei (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1986, a. a. O.) zustande gekommen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1993 - 10 S 1425/93

    Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung für den Bau eines Strommastes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00
    Ergeht - wie hier - der Besitzeinweisungsbeschluss zeitgleich mit dem Enteignungsbeschluss, so hängt die Frage, ob vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist, deshalb auch davon ab, ob an der Rechtmäßigkeit des Enteignungsbeschlusses ernstliche Zweifel bestehen (vgl. den Beschl. d. Senats vom 06.08.1993 - 10 S 1425/93 -, NVwZ 1994, 1022 = NuR 1994, 232).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00
    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen dürfte die von ihr angeführte Rechtsprechung zum Planfeststellungsrecht (VGH Bad.-Württ., VBlBW 1990, 56 und NVwZ-RR 1993, 342) keine andere Beurteilung rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1999 - 10 S 1406/98

    Hochspannungsfreileitung: Eingriff in die Natur - Enteignung Privater

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00
    Der Senat geht davon aus, dass für jeden im Klageverfahren angefochtenen Enteignungs- und Besitzeinweisungsbeschluss der Auffangstreitwert (31 x 8.000,- DM) anzusetzen ist, weil eine präzisere Fassung des Interesses der Antragsteller nicht möglich ist (vgl. auch den Beschl. des Senats v. 16.11.1999 - 10 S 1406/98 -).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00
    Enteignungsbetroffene Bürger können eine umfassende Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1986 - 4 C 48.82 -, BVerwGE 74, 109, 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00
    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen dürfte die von ihr angeführte Rechtsprechung zum Planfeststellungsrecht (VGH Bad.-Württ., VBlBW 1990, 56 und NVwZ-RR 1993, 342) keine andere Beurteilung rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Ergeht - wie hier - der Besitzeinweisungsbeschluss zeitgleich mit dem Enteignungsbeschluss, so hängt die Frage, ob vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist, deshalb auch davon ab, ob an der Rechtmäßigkeit des Enteignungsbeschlusses ernstliche Zweifel bestehen (VGH BW, Beschl. v. 05.03.2001 - 10 S 2700/00 - NVwZ-RR 2001, 562).
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