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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1988 - 10 S 2707/86   

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VGH Baden-Württemberg, 19.07.1988 - 10 S 2707/86 (https://dejure.org/1988,4320)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.1988 - 10 S 2707/86 (https://dejure.org/1988,4320)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 (https://dejure.org/1988,4320)
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Altölproben

§ 1 Abs. 1 LGebG, "Veranlasser", ist, wer eine Amtshandlung zurechenbar verursacht;

§ 1 Abs. 1 LGebG, keine Gebührenpflicht für unrechtmäßige Amtshandlungen;

§ 5 Abs. 1 Nr. 7 LGebG greift nicht ein, wenn Maßnahme gegen eine Gefahr getroffen werden, die dem Verantwortungsbereich des einzelnen zugerechnet werden können

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1989, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Ein Einzelner hat die Amtshandlung im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst, wenn er sie in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.1988 - 10 S 2707/86 - VBlBW 1989, 68 und hierzu BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73.88 - Altöluntersuchung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 26 = BVerwGE 85, 300); Veranlasser ist also nicht schon, wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (so auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.1983 - 5 S 2339/82 - VBlBW 1985, 226; ebenso wohl auch OVG Rhld-Pf., Urt. v. 25.07.1996 - 12 A 13130/95 -), wer durch sein Verhalten willentlich oder unwillentlich einen Tatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen die Behörde tätig wird.
  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Wie dieser erfasst er insbesondere jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene Handlung unabhängig davon, ob sie als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist oder nicht (zur "Amtshandlung" im Sinne der vergleichbaren Vorschrift des § 1 Abs. 1 BadWürttGebG vom 21. Juni 1961 [GBl. S. 59] vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - VBlBW 1989, 68 m. w. N.; zum Begriff der "kostenpflichtigen Amtshandlung" in § 1 Abs. 1 des [Bundes-]Verwaltungskostengesetzes vgl. Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Baden-Württemberg, § 1 VwKostG Rn. 8 ff. m. w. N.; vgl. ferner Begründung des Gesetzentwurfs zu § 1 ThürVwKostG n. F. [LT-Drs. 4/912 S. 17, 20]).
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht;

    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 14 S 1804/90

    Voraussetzungen für die sachliche Gebührenfreiheit einer Amtshandlung

    Denn nicht die Folgewirkungen der Amtshandlung, die hier in der Nutzung der geänderten und erweiterten baulichen Anlagen liegen, sondern die Amtshandlung als solche ist darauf zu untersuchen, ob sie überwiegend im privaten oder öffentlichen Interesse vorgenommen wurde (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1983 - 2 S 886/82 -, BWVPr. 1983, 291 = BWGZ 1983, 719; Urteil vom 19.07.1988 - 10 S 2707/86 -, VBlBW 1989, 68, 70; Gerhardt, Verwaltungskostenrecht, RdNr. 9 zu § 5 LGebG; Seeger/Gössl, KAG, Anm. 15 zu § 8).
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 ZO 646/99

    Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gebühren

    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).
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