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   VGH Baden-Württemberg, 11.01.1984 - 10 S 2773/83   

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https://dejure.org/1984,3852
VGH Baden-Württemberg, 11.01.1984 - 10 S 2773/83 (https://dejure.org/1984,3852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.1984 - 10 S 2773/83 (https://dejure.org/1984,3852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 1984 - 10 S 2773/83 (https://dejure.org/1984,3852)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 449
  • DVBl 1984, 1180
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Die Auflage nach § 80 Abs. 5 S. 4 VwGO dient dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Vollziehung eines Verwaltungsaktes; sie ist aber nicht dazu da, um verfehlte Verwaltungsentscheidungen in der Sache selbst zu korrigieren (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.01.1984 - 10 S 2773/83 -, NJW 1985, 449).
  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 1118/92

    Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Maßgabe der gültigen

    Diese Begrenzung wird u. a. mit der Erwägung begründet, daß eine ansonsten nicht mehr eindämmbare Ausuferung der Folgenbeseitigungsanspruchs vermieden werden müsse, die zugleich zu einer Verwischung der Abgrenzung zwischen diesem Anspruch und dem Schadenersatzanspruch aus § 839 BGB und Artikel 34 GG führen würde (BVerwG a.a.O., DVBl. 1984, 1180).
  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 14.494

    Berechtigtes Interesse wegen Wiederholungsgefahr

    Diese Auflagen führen aber nicht dazu, die streitgegenständliche Verwaltungsentscheidung in der Sache selbst zu korrigieren (vgl. BayVGH, U. v. 6.9.1990 - 22 B 90.500 - VGHE 43, 151; VGH BW, B. v. 11.1.1984 - 10 S 2773/83 - NJW 1985, 449).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2018 - 8 S 700/18

    Zulässigkeit einer Teilstattgabe unter Auflagen bei einem vorläufigen

    Auflagen nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO dienen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Vollziehung eines Verwaltungsakts; sie sollen aber nicht verfehlte Verwaltungsentscheidungen in der Sache selbst korrigieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, VBlBW 2018, 115 = juris Rn. 16 unter Bezug auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.1984 - 10 S 2773/83 -, NJW 1985, 449).
  • VGH Hessen, 31.01.1989 - 2 TH 3096/88

    Keine sofortige Fahrerlaubnisentziehung bei alsbald zu beseitigendem

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob die Aufklärung der Fahreignung Gegenstand einer Auflage nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO sein kann (vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11. Januar 1984, DVBl. 84, 1180 , andererseits Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 671 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1991 - 11 S 418/91

    Unzulässigkeit einer Beschwerde des Antragsgegners gegen eine Abweisung eines

    Das Verwaltungsgericht prüft auch bei Vorliegen einer Vollzugsanordnung nicht die Entscheidung der Verwaltung nach, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung (siehe VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.1.1984 -- 10 S 2773/83 --, NJW 1985, 449; Kopp, aaO, § 80 RdNr. 78; Redeker/von Oertzen, aaO, § 80 RdNr. 48) aufgrund einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs und einer Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen.
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