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   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08   

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https://dejure.org/2009,3246
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08 (https://dejure.org/2009,3246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 (https://dejure.org/2009,3246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 10 S 3156/08 (https://dejure.org/2009,3246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: Verletzung der Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes im Falle der Herleitung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus einem Verfahrensfehler

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel; Rücknahme Rechtsmittel; Zulassungsantrag; Anhörungsrüge: Ernstliche Zweifel; Verfahrensfehler; Darlegungserfordernis; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 544 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2009, 544 DÖV 2009, 548 (Ls.)
  • DÖV 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 f., v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744 f., B. v. 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - juris, B. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - DVBl 2003, 401 f.; B. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - juris; B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, B. v. 10.03.2004 a.a.O.), sofern nicht seinerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden.

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

    Dabei kann im Einzelfall dem Darlegungserfordernis genügt sein, wenn auf eine (tatsächlich auch vorliegende) besonders aufwändige und eingehende Begründung in der angegriffenen Entscheidung verwiesen wird (vgl. BVerfG, Kammerb. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Gleichermaßen wurde zu keinem Zeitpunkt ein Antrag gestellt, den Gutachter zur Erläuterung seines Gutachtens in die mündliche Verhandlung zu laden (vgl. § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO; vgl. zu den Substantiierungsanforderungen BVerwG, B.v. 21.09.1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46; v. 19.03.1996 - 11 B 9.96 - NJW 1996, 2318; v. 16.07.2008 - 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    In diesem Zusammenhang genügt ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Antrag den genannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 06.03.1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; B.v. 10.10.2002 - 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die mündliche Erläuterung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Gleichermaßen wurde zu keinem Zeitpunkt ein Antrag gestellt, den Gutachter zur Erläuterung seines Gutachtens in die mündliche Verhandlung zu laden (vgl. § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO; vgl. zu den Substantiierungsanforderungen BVerwG, B.v. 21.09.1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46; v. 19.03.1996 - 11 B 9.96 - NJW 1996, 2318; v. 16.07.2008 - 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95).
  • BVerwG, 16.07.2007 - 2 B 55.07

    Anspruch eines an Skoliose erkrankten angestellten Lehrers auf Übernahme in das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Gleichermaßen wurde zu keinem Zeitpunkt ein Antrag gestellt, den Gutachter zur Erläuterung seines Gutachtens in die mündliche Verhandlung zu laden (vgl. § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO; vgl. zu den Substantiierungsanforderungen BVerwG, B.v. 21.09.1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46; v. 19.03.1996 - 11 B 9.96 - NJW 1996, 2318; v. 16.07.2008 - 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    In diesem Zusammenhang genügt ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Antrag den genannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 06.03.1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; B.v. 10.10.2002 - 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Den Darlegungserfordernissen ist hierbei nur genügt, wenn in fallbezogener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts dargetan wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten in Vergleich mit Verfahren durchschnittlicher Schwierigkeit als "besondere" darstellen und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.06.1997 - 7 S 662/97 - NVwZ-RR 1998, 31).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923; v. 25.01.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923; v. 25.01.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; Beschl. v. 22.4.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; Beschl. v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 10).

    Den Darlegungserfordernissen ist hierbei nur genügt, wenn in fallbezogener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts dargetan wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten in Vergleich mit Verfahren durchschnittlicher Schwierigkeit als "besondere" darstellen und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - NVwZ-RR 1998, 31; Beschl. v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 1967/20

    Aufrechterhaltung einer polizeilichen Beschlagnahme über 6 Monate hinaus

    Insoweit können die Gründe, aus denen heraus ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 86 VwGO) resultieren, weshalb auch im Rahmen des Zulassungsgrunds der ernstlichen Richtigkeitszweifel in zulässiger Weise eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gerügt werden kann; eine Zulassung der Berufung unter diesem Gesichtspunkt ist jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führte (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.11.2020 - 10 S 2012/19 -, Juris Rn. 3, und vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 -, Juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.11.2016 - 3 A 630/16 -, Juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 1 S 432/18

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Hundebiss; Unsubstantiiertheit eines

    Überschneiden sich die Anwendungsbereiche der beiden genannten Zulassungsgründe, weil - wie hier - geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt und deswegen auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage entschieden, so dass die Richtigkeitszweifel gerade aus dem Verfahrensmangel hergeleitet werden, richten sich die Darlegungserfordernisse nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO einheitlich nach denjenigen, die an die Verfahrensrüge zu stellen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - NVwZ-RR 2009, 544).
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