Rechtsprechung
LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Mietminderung wegen Falschberechnung der Grundfläche einer Dachterrasse bezüglich der Gesamtfläche einer Wohnung; Berechnung einer Wohnungsfläche und Bemessung der Wertigkeit einer Wohnung; Bemessung der Wertigkeit einer Terrassenfläche bezüglich der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 11.11.2005 - 208 C 393/05
- LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
- BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 86/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Köln, 11.11.2005 - 208 C 393/05
Voraussetzungen für eine Mietminderung bei abweichender Größe; Anrechenbarkeit …
Auszug aus LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln - 208 C 393/05 - vom 11.11.2005 wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 11.11.2005 - 208 C 393/05 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn, den Kläger, 3.488,34 EUR, nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.180,00 EUR ab dem 05.03.2005, aus jeweils 182, 78 EUR ab dem 05.04., 05.05.
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche
Auszug aus LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
Die Kammer folgt insoweit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die der BGH seit seinem grundlegenden - u.a. - in WuM 2004, 336 veröffentlichtem Urteil vom 24.03.2004 (AZ.: VIII ZR 295/03) vertritt und in der Folgezeit wiederholt - mit Klarstellungen zu Einzelpunkten - durchgängig bekräftigt hat. - BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses
Auszug aus LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
Die Minderung errechnet sich entsprechend der Quote, um die die tatsächliche Wohnfläche hinter der im Mietvertrag zugrunde gelegten Wohnfläche zurück bleibt, wobei Berechnungsgrundlage die Bruttomiete ist (zu Letzterem: BGH WuM 2005, 384).