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   LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05   

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https://dejure.org/2008,28577
LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05 (https://dejure.org/2008,28577)
LG Köln, Entscheidung vom 05.03.2008 - 10 S 327/05 (https://dejure.org/2008,28577)
LG Köln, Entscheidung vom 05. März 2008 - 10 S 327/05 (https://dejure.org/2008,28577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mietminderung wegen Falschberechnung der Grundfläche einer Dachterrasse bezüglich der Gesamtfläche einer Wohnung; Berechnung einer Wohnungsfläche und Bemessung der Wertigkeit einer Wohnung; Bemessung der Wertigkeit einer Terrassenfläche bezüglich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Köln, 11.11.2005 - 208 C 393/05

    Voraussetzungen für eine Mietminderung bei abweichender Größe; Anrechenbarkeit

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln - 208 C 393/05 - vom 11.11.2005 wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 11.11.2005 - 208 C 393/05 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn, den Kläger, 3.488,34 EUR, nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.180,00 EUR ab dem 05.03.2005, aus jeweils 182, 78 EUR ab dem 05.04., 05.05.

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die der BGH seit seinem grundlegenden - u.a. - in WuM 2004, 336 veröffentlichtem Urteil vom 24.03.2004 (AZ.: VIII ZR 295/03) vertritt und in der Folgezeit wiederholt - mit Klarstellungen zu Einzelpunkten - durchgängig bekräftigt hat.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2008 - 10 S 327/05
    Die Minderung errechnet sich entsprechend der Quote, um die die tatsächliche Wohnfläche hinter der im Mietvertrag zugrunde gelegten Wohnfläche zurück bleibt, wobei Berechnungsgrundlage die Bruttomiete ist (zu Letzterem: BGH WuM 2005, 384).
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