Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 15.01.1993

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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93   

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https://dejure.org/1993,4678
VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93 (https://dejure.org/1993,4678)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1993 - 10 S 329/93 (https://dejure.org/1993,4678)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1993 - 10 S 329/93 (https://dejure.org/1993,4678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausschluß einer Wahlzeitung von der Postbeförderung wegen Verstoßes gegen Strafgesetze; ausländerfeindliche Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2194
  • NVwZ 1993, 902 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 219
  • DVBl 1993, 1314
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93
    Eine Wahlzeitung ist nicht schon dann von der Postbeförderung nach § 6 PostVO (PostV) ausgeschlossen, wenn ihre Inhalte möglicherweise gegen Strafgesetze verstoßen, sondern nur, wenn der Verstoß evident ist und schwer wiegt (Fortführung von BVerfGE 47, 198, 234).

    Diese Vorschrift bedarf im Hinblick auf Art. 21 GG (die Antragstellerin ist keine verbotene Partei) und Art. 5 Abs. 1 GG verfassungskonformer Auslegung dahin, daß eine Beförderung nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978, BVerfGE 47, 198, 233; bestätigt durch Beschl. v. 30.5.1984 und 25.4.1985, BVerfGE 67, 149, 152 und BVerfGE 69, 257, 269).

    Für die präventive Kontrolle rechtfertigen sich - im Gegensatz zur strafrechtlichen Kontrolle - die genannten Beschränkungen daraus, daß prinzipiell ein hohes Interesse daran besteht, daß Parteien im Wahlkampf ihre programmatischen Äußerungen in vollem Wortlaut und unveränderter Form verbreiten können, um so den Wählern ein objektives Bild über die Ziele und Absichten der jeweiligen Partei zu vermitteln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978, a.a.O., S. 233 f.).

  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93
    Diese Vorschrift bedarf im Hinblick auf Art. 21 GG (die Antragstellerin ist keine verbotene Partei) und Art. 5 Abs. 1 GG verfassungskonformer Auslegung dahin, daß eine Beförderung nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978, BVerfGE 47, 198, 233; bestätigt durch Beschl. v. 30.5.1984 und 25.4.1985, BVerfGE 67, 149, 152 und BVerfGE 69, 257, 269).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93
    Diese Vorschrift bedarf im Hinblick auf Art. 21 GG (die Antragstellerin ist keine verbotene Partei) und Art. 5 Abs. 1 GG verfassungskonformer Auslegung dahin, daß eine Beförderung nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze evident ist und nicht leicht wiegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1978, BVerfGE 47, 198, 233; bestätigt durch Beschl. v. 30.5.1984 und 25.4.1985, BVerfGE 67, 149, 152 und BVerfGE 69, 257, 269).
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   VGH Baden-Württemberg, 15.01.1993 - 10 S 329/93   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.01.1993 - 10 S 329/93 (https://dejure.org/1993,11229)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Januar 1993 - 10 S 329/93 (https://dejure.org/1993,11229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1993, 607
 
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Wird zitiert von ...

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