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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 10 S 405/90   

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https://dejure.org/1991,6947
VGH Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 10 S 405/90 (https://dejure.org/1991,6947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.1991 - 10 S 405/90 (https://dejure.org/1991,6947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 10 S 405/90 (https://dejure.org/1991,6947)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13

    Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von

    Die Anordnung der Stilllegung einer Anlage auf der Grundlage von § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG, die ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben wird, ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde keinen begründeten Anlass für die Annahme hat, die Anlage entspreche so, wie sie betrieben wird, materiell den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und sei lediglich formell illegal; Zweifel gehen dabei zu Lasten des Betreibers der ungenehmigten Anlage (Anschluss an Senatsurteil vom 29.01.1991 - 10 S 405/90 - VBlBW 1991, 375).

    Sie muss dies um so weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.1991 - 10 S 405/90 - VBlBW 1991, 375).

  • VG Oldenburg, 26.04.2016 - 5 B 1083/16

    Altanlage; anzeigepflichtige Altanlage; atypischer Ausnahmefall;

    Denn die Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 68.82 -, juris - Rn. 8 a. E.; VGH BW, Urteil vom 29. Januar 1991 - 10 S 405/90 -, zitiert nach juris, mit Gründen in VBl. BW 1991, 375; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Januar 1984 - 22 CE 82 A.199 -, juris und GewArch 1985, 173 f.) und die Literatur (Hansmann, in: Landmann-Rohmer, § 20 Rn. 6 und 40; § 67 Rn. 29 und 32; Peschau, a.a.O., § 20 Rn. 54; Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz 2015, § 67 Rn. 34) halten auch in Fällen anzeigepflichtiger Anlagen eine Stilllegungsverfügung nach § 20 Abs. 2 BImSchG für zulässig, wenn diese ohne die erforderliche Genehmigung (nach §§ 15, 16 BImSchG) wesentlich geändert werden.
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159

    Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer

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  • VG Magdeburg, 15.01.2013 - 2 B 333/12

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung, sofortige

    Hieran bestehen vorliegend durchgreifende Zweifel, die regelmäßig zu Lasten des Betreibers der ungenehmigten Anlage gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989, NVwZ 1990, 963 und Urteil vom 28.01.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württ., Urteil vom 29.01.1991, VBlBW 1991, 375; VGH Kassel, Beschluss vom 17.06.1997, NVwZ 1998, 1315).
  • VG Sigmaringen, 05.12.2003 - 8 K 1042/03

    Stilllegung eines Altreifenlagerplatzes wegen Kapazitätsüberschreitung und

    Sie darf dies umso weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.1991, VBlBW 1991, 375 f.).
  • VG Sigmaringen, 06.08.2003 - 2 K 1124/03

    Stilllegung einer Bauschuttrecyclinganlage - Anzahl der genehmigten Betriebstage

    Sie darf dies umso weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (BVerwG, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 29.01.1991, VBlBW 1991, 375, 376).
  • VG Stuttgart, 26.03.2002 - 6 K 371/02

    Sofortige Vollziehung einer Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung

    Letzteres setzt aber voraus, dass die Behörde begründeten Anlass für die Annahme hat, die Anlage entspreche so, wie sie betrieben wird, materiell den immissionsschutz- bzw. abfallrechtlichen Anforderungen und sei lediglich formell illegal, wobei Zweifel zu Lasten des Betreibers der ungenehmigten Anlage gehen und die Behörde nicht erst umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen über die materielle Genehmigungsfähigkeit anzustellen braucht und dies umso weniger darf, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989, NVwZ 1990, 963 und Urteil vom 28.01.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württ., Urteil vom 29.01.1991, VBlBW 1991, 375; VGH Kassel, Beschluss vom 17.06.1997, NVwZ 1998, 1315).
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