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   LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16   

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https://dejure.org/2016,54371
LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16 (https://dejure.org/2016,54371)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.12.2016 - 10 S 42/16 (https://dejure.org/2016,54371)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 10 S 42/16 (https://dejure.org/2016,54371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 20 Abs. 2, § 146 Abs. 1, § 148; BGB § 99 Abs. 3, §§ 1120 ff., 1124 Abs. 2
    Beschlagnahme der für von sog. Aufdach(photovoltaik)anlage produziertem Strom erhaltenen Einspeisevergütung

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlagnahme erstreckt sich auch auf Einspeisevergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage gebührt der Zwangsverwaltungsmasse (IVR 2017, 89)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15

    Zur Pflicht zur Aufbewahrung und Vorlage von Arbeitsverträgen im Heimrecht

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Das Amtsgericht Saarlouis ordnete hinsichtlich der im Klagerubrum bezeichneten Grundstücke auf Antrag der ... mit Beschluss vom 28.7.2015 die Zwangsverwaltung an und bestellte den Kläger zum Zwangsverwalter (AZ 4 L 9/15).

    Das Amtsgericht hat die Akten des Amtsgerichts Saarlouis 4 L 9/15 (Zwangsverwaltung) und 4 K 26/15 (Zwangsversteigerung) sowie 15 M 789/15 (Pfändung) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Die Berufungskammer hat die Vollstreckungsakten 15 M 789/15 und 4 L 9/15 des Amtsgerichts Saarlouis zu Beweiszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Vorliegend wurde der Zwangsversteigerungsvermerk ausweislich des in der Vollstreckungsakte 4 L 9/15 des Amtsgerichts Saarlouis (Bl. 18) enthaltenen Grundbuchauszugs bereits am 23.04.2015, der Zwangsverwaltungsvermerk am 04.08.2015 in das Grundbuch eingetragen, mithin zeitlich deutlich vor der Einspeisung des für die hier relevanten Monate September bis Oktober 2015 gewonnenen Stroms.

    Aus der beigezogenen Vollstreckungsakte 4 L 9/15 (Bl. 2 i.V.m. Bl. 20) ist ersichtlich, dass es sich bei der der Zwangsverwaltung zugrunde liegenden Grundschuld der ... (Rechtsnachfolgerin der ... ...) vom 15.10.2003 um das rangbeste der in Abteilung III eingetragenen dinglichen Rechte handelt, weshalb an den Kläger als Zwangsverwalter zu leisten wäre.

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZR 86/09

    Zwangsverwaltung eines vermieteten Grundstücks: Erfassung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Durch die gesetzlichen Regelungen wird deutlich, dass im Zwangsverwaltungsverfahren zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers die durch die Nutzung des Grundstücks zu erzielenden Erträge zur Verfügung stehen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010, XII ZR 86/09, NJW-RR 2011, 371 ff. m.w.Nw.).

    Wie bereits dargelegt kommt eine Erweiterung der Beschlagnahme über den gesetzlich geregelten Umfang hinaus nur für Forderungen in Betracht, die anstelle einer Miete oder Pachtforderung einen Ausgleich für die Nutzung des Grundstücks durch Dritte darstellen (vgl. BGH, a.a.O., NJW-RR 2011, 371 ff.).

  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 204/13

    Zwangsverwaltervergütung: Einbeziehung der Einspeisevergütung aus einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Insoweit verfolge die Zwangsverwaltung den Zweck, die Befriedigung der Vollstreckungsgläubiger aus den Nutzungen des Grundstücks zu erreichen, weshalb es keinen Unterschied machen könne, ob die Nutzung der Anlage dem Netzbetreiber zum Gebrauch gegen Zahlung eines Entgelts überlassen werde oder ob der Eigentümer die Anlage weiterhin selbst betreibe und lediglich die erzeugte Energie gegen Entgelte in das öffentliche Netz einspeise, wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.11.2014, V ZB 204/13 ausgeführt habe.

    Es kann dabei letztlich keinen Unterschied machen, ob die Nutzung der Anlage dem Netzbetreiber zum Gebrauch gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wird oder der Eigentümer die Anlage weiterhin selbst betreibt und lediglich die erzeugte Energie gegen Entgelt in das öffentliche Netz einspeist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014, V ZB 204/13, ZWE 2015, 97).

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    cc) Geht man demgegenüber mit dem Amtsgericht Merzig (Urteil v. 15. März 2016, 13 C 66/15 (12)) sowie dem Landgericht Saarbrücken (Beschluss v. 1. Juli 2016, 13 S 49/16) davon aus, dass die Forderungen betreffend die Einspeisevergütung monatlich wiederkehrende Nutzungen aus dem Grundstück, welche Miet- und Pachtforderungen gleich zu setzen wären, darstellen, würde eine Enthaftung aus dem Haftungsverband der Beschlagnahme der Zwangsverwaltung vorliegend an den Vorschriften der §§ 1123, 1124 BGB scheitern.
  • LG Heilbronn, 03.03.2014 - 1 T 20/14

    Photovoltaikanlage ist weder Grundstücksbestandteil noch -zubehör!

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Die entsprechende Einordnung wird durch die zitierte Rechtsprechung (LG Passau, Beschluss vom 28. Februar 2012, 2 T 22/12, Rpfleger 2012, 401 f.; LG Heilbronn, Beschluss vom 3. März 2014, 1 T 20/14, ZflR 2014, 786 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012,12 W 230/12, JurBüro 2013, 96) bestätigt.
  • OLG Oldenburg, 27.09.2012 - 12 W 230/12

    Bestimmung des Geschäftswertes für die Eintragung einer Vormerkung unter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Die entsprechende Einordnung wird durch die zitierte Rechtsprechung (LG Passau, Beschluss vom 28. Februar 2012, 2 T 22/12, Rpfleger 2012, 401 f.; LG Heilbronn, Beschluss vom 3. März 2014, 1 T 20/14, ZflR 2014, 786 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012,12 W 230/12, JurBüro 2013, 96) bestätigt.
  • LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12

    Photovoltaikanlage als Zubehör eines Grundstücks

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Die entsprechende Einordnung wird durch die zitierte Rechtsprechung (LG Passau, Beschluss vom 28. Februar 2012, 2 T 22/12, Rpfleger 2012, 401 f.; LG Heilbronn, Beschluss vom 3. März 2014, 1 T 20/14, ZflR 2014, 786 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012,12 W 230/12, JurBüro 2013, 96) bestätigt.
  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15

    Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16
    Das Amtsgericht hat die Akten des Amtsgerichts Saarlouis 4 L 9/15 (Zwangsverwaltung) und 4 K 26/15 (Zwangsversteigerung) sowie 15 M 789/15 (Pfändung) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
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