Rechtsprechung
   LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24472
LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16 (https://dejure.org/2016,24472)
LG Essen, Entscheidung vom 21.07.2016 - 10 S 43/16 (https://dejure.org/2016,24472)
LG Essen, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 10 S 43/16 (https://dejure.org/2016,24472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehelnde Telefonverbindung rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %; § 536 BGB

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Mietminderung wegen Unnutzbarkeit von Telefon und Internet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telefonleitung defekt: 10% Mietminderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Telefonleitung defekt: 10% Minderung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Defekte Telefonleitung und defekter Internetanschluss rechtfertigen Mietminderung um 10 Prozent

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen defekter Telefonleitung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung bei kaputter Telefonleitung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Defekte Telefonleitung - Ist in einer Mietwohnung Telefon bzw. Internet nicht verfügbar, stellt das einen Mangel dar

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Defekte Telefonleitung: 10%ige Mietzinsminderung aber kein Reparaturanspruch

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei defektem Internetkabel oder Telefonkabel?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung von 10 % bei defekter Telefonleitung - Kein Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Reparatur der Telefonleitung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Telefonleitung defekt: 10% Minderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telefonleitung defekt: 10% Mietminderung! (IMR 2016, 460)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 12.09.2014 - 63 S 151/14

    Defekter Telefonanschluss ist kein Mangel der Mietwohnung!

    Auszug aus LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16
    Den Vermieter trifft vor diesem Hintergrund lediglich die Pflicht, dem Telekommunikationsunternehmen den Zugang zum Haus zu ermöglichen und die Zustimmung zu den erforderlichen Arbeiten zu erteilen sowie diese zu dulden (vgl. AG Neukölln aaO; LG Göttingen aaO; LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014, Az. 63 S 151/14).
  • LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12

    Mieter: Anspruch auf Reparaturmaßnahmen an hausinternen Telefonleitungen

    Auszug aus LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16
    Denn das "Wohnen" umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört (vgl. AG Neukölln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 5 C 340/10; LG Göttingen, Urteil vom 11.12.2013, Az. 5 S 53/12).
  • AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - 5 C 340/10

    Mietminderung wegen Unnutzbarkeit von Telefon und Internet

    Auszug aus LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16
    Denn das "Wohnen" umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört (vgl. AG Neukölln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 5 C 340/10; LG Göttingen, Urteil vom 11.12.2013, Az. 5 S 53/12).
  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 17/18

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Die vom Berufungsgericht und teilweise in der Instanzrechtsprechung vertretene Auffassung (AG Neukölln, Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10, juris Rn. 27 f.; LG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 S 53/12, juris Rn. 26; LG Berlin, Urteil vom 12. September 2014 - 63 S 151/14, juris Rn. 8; LG Essen, Urteil vom 21. Juli 2016 - 10 S 43/16, juris Rn. 5), bei einem späteren Defekt des Anschlusskabels eines mitvermieteten Telefonanschlusses treffe den Vermieter nicht die Pflicht zur Reparatur, sondern habe dieser lediglich entsprechende Arbeiten des Mieters zu dulden, ist mit der gesetzlichen Regelung der Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB unvereinbar.

    Entgegen der Auffassung von Teilen der genannten Instanzrechtsprechung (vgl. LG Essen, Urteil vom 21. Juli 2016 - 10 S 43/16, aaO; LG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 S 53/12, aaO Rn. 28) kommt es für die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch von vornherein nicht darauf an, ob und bejahendenfalls welche Ansprüche dem Mieter gegen ein Telekommunikationsunternehmen zustehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht