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   VGH Baden-Württemberg, 03.05.1984 - 10 S 447/84   

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https://dejure.org/1984,2955
VGH Baden-Württemberg, 03.05.1984 - 10 S 447/84 (https://dejure.org/1984,2955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 (https://dejure.org/1984,2955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 10 S 447/84 (https://dejure.org/1984,2955)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1984, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Die Halter von Fahrschulwagen können im Rahmen der Ermessensbetätigung keine Privilegierung beanspruchen (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 -, VBlBW 1984, 318).

    Dass es grundsätzlich keiner zusätzlichen - mit weiterem kostenintensiven Personaleinsatz verbundenen - nachgelagerten Kontrollstelle bedarf, ist deshalb anzunehmen, weil über die Feststellung des Fahrzeugkennzeichens und damit des Fahrzeughalters auch der verantwortliche Fahrzeugführer regelmäßig ermittelt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 -, VBlBW 1984, 318).

    Hiernach kann keine Rede davon sein, dass der Einsatz eines Fahrzeugs als Fahrschulwagen bei der zu treffenden Ermessensentscheidung privilegierend zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 -, VBlBW 1984, 318).

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Ihrer Pflicht, den Verwaltungsakt aus diesem Grunde unter Kontrolle zu halten, kann die Behörde demnach insbesondere dadurch genügen, dass sie in dem Bescheid in Aussicht stellt, die Notwenigkeit seiner Fortdauer nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen (vgl. VGH BW, U.v. 3.5.1984 - 10 S 447/84 - VBlBW 1984, 318/319 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 27.7.1970 - VII B 19.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; ebenso OVG Bremen, U.v. 9.12.1975 - I BA 52/74 - DAR 1976, 53/55).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23

    Fahrtenbuchanordnung; fehlende Befristung; Selbstbindung durch Verwaltungspraxis

    Die in diesem Beschluss zitierte Entscheidung des beschließenden Gerichtshofs (Urteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 - VBlBW 1984, 318 f.) ist - worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - durch eine spätere Entscheidung als teilweise überholt anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.1988 - 10 S 3077/87 - VBlBW 1989, 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1988 - 10 S 3077/87

    Einzelfallprüfung bei Fahrtenbuchauflage

    Dabei ist zu beachten, daß eine auf ein Jahr befristete Fahrtenbuchauflage in aller Regel erforderlich, aber auch ausreichend ist, um Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen (Modifizierung des Senatsurteils vom 1984-05-03, VBlBW 1984, 318ff).
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