Weitere Entscheidung unten: LG Mannheim, 26.07.2007

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6770
LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07 (https://dejure.org/2008,6770)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.04.2008 - 10 S 5/07 (https://dejure.org/2008,6770)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. April 2008 - 10 S 5/07 (https://dejure.org/2008,6770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzrecht: Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen entgangenen Hausgeldes auf Grund unterlassener Freigabe des Wohnungseigentums des insolventen Eigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstandenen Hausgeldansprüchen in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers als Neumasseverbindlichkeiten; Begriff der "Rechtshandlung des Insolvenzverwalters" i.S.d. Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) über ...

  • zvi-online.de

    InsO § 32 Abs. 3, § 55 Abs. Nr. 1, §§ 60, 61, 209 Abs. 1Nr. 2
    Kein Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen uneinbringlicher Hausgeldforderungen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch der WEG gegen Insolvenzverwalter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter haftet nicht bei unterlassener Freigabe für entgangenes Hausgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 442
  • NZM 2008, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 142/03

    Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Entsprechend dem Zweck des § 61 InsO, die Bereitschaft zur Kreditgewährung an die Masse zu fördern, betrifft § 61 InsO hauptsächlich die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Vertragsschluss und daneben noch die Erfüllungswahl und die unterlassene Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (BGH ZIP 2005, 131 = NJW 2005, 901 unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/2443 S. 129 f.; Münchener Kommentar, a.a.O., §§ 60, 61 Rdnr. 34).

    Massegläubiger, die für oder im Zusammenhang mit ihrem Anspruch gegen die Masse keine schuldrechtliche Gegenleistung erbringen, fallen jedoch nicht unter § 61 InsO (vgl. BGH ZIP 2005, 131 = NJW 2005, 901; Münchener Kommentar, a.a.O., §§ 60, 61 Rdnr. 34).

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Vielmehr ist es ausschließlich dessen Sache zu entscheiden, ob er einen Gegenstand wieder der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners unterstellt (vgl. BGH ZIP 2005, 1034 = NJW 2005, 2015; ZIP 2006, 479 = NJW 2006, 1286; ZIP 2007, 1020 = NJW-RR 2007, 1205).
  • BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Die Klägerin hat vorliegend aber deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz in Form der geltend gemachten Zahlung der Hausgelder in Höhe von 1.690,23 EUR, weil der Insolvenzverwalter - sowohl im Bereich von § 60 InsO als auch im Bereich von § 61 InsO - nach der Rechtsprechung des BGH nur auf Ersatz des negativen Interesses haftet (BGH ZIP 2004, 1107 = NJW 2004, 3334; ZIP 2005, 311 = NJW-RR 2005, 488; ZIP 2007, 539 = NJW 2007, 1596; Uhlenbruck, a.a.O., § 61 Rdnr. 11).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass eine "Rechtshandlung" im Sinne der Insolvenzordnung jede Willensbetätigung sei, die eine rechtliche Wirkung auslöst, gleich-gültig, ob diese gewollt war oder nicht, und dass nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern auch geschäftsähnliche Handlungen und Realakte, denen das Gesetz Rechtswirkung beimisst, erfasst werden, ist dies für den Begriff der Rechtshandlung im Sinne der Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO zutreffend (vgl. dazu die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 12.02.2004 - ZIP 2004, 620 = NJW 2004, 1660 - und vom 14.12.2006 - ZIP 2007, 191 = NJW 2007, 1588).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Da die streitgegenständlichen Forderungen in Höhe von insgesamt 1.690,23 EUR erst entstanden sind, nachdem der Beklagte als Insolvenzverwalter am 08.09.2004 Masseunzulänglichkeit angezeigt hatte, handelt es sich bei diesen Forderungen um Neumasseverbindlichkeiten i.S.d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (vgl. dazu Kübler/Prütting, InsO, Stand 01/08, § 209 Rdnr. 10 b; BGHZ 154, 358 = ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Vielmehr ist es ausschließlich dessen Sache zu entscheiden, ob er einen Gegenstand wieder der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners unterstellt (vgl. BGH ZIP 2005, 1034 = NJW 2005, 2015; ZIP 2006, 479 = NJW 2006, 1286; ZIP 2007, 1020 = NJW-RR 2007, 1205).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass eine "Rechtshandlung" im Sinne der Insolvenzordnung jede Willensbetätigung sei, die eine rechtliche Wirkung auslöst, gleich-gültig, ob diese gewollt war oder nicht, und dass nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern auch geschäftsähnliche Handlungen und Realakte, denen das Gesetz Rechtswirkung beimisst, erfasst werden, ist dies für den Begriff der Rechtshandlung im Sinne der Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO zutreffend (vgl. dazu die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 12.02.2004 - ZIP 2004, 620 = NJW 2004, 1660 - und vom 14.12.2006 - ZIP 2007, 191 = NJW 2007, 1588).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Vielmehr ist es ausschließlich dessen Sache zu entscheiden, ob er einen Gegenstand wieder der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners unterstellt (vgl. BGH ZIP 2005, 1034 = NJW 2005, 2015; ZIP 2006, 479 = NJW 2006, 1286; ZIP 2007, 1020 = NJW-RR 2007, 1205).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Die vom OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 28.04.2006 (ZIP 2007, 687 = ZMR 2007, 204 = NZM 2007, 47) vertretene Gleichsetzung von Wohngeldzahlungen im Wohnungseigentumsverfahren mit Mietzinszahlungen in einem Dauerschuldverhältnis vermag nach Auffassung der Kammer nicht zu überzeugen.
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07
    Die Klägerin hat vorliegend aber deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz in Form der geltend gemachten Zahlung der Hausgelder in Höhe von 1.690,23 EUR, weil der Insolvenzverwalter - sowohl im Bereich von § 60 InsO als auch im Bereich von § 61 InsO - nach der Rechtsprechung des BGH nur auf Ersatz des negativen Interesses haftet (BGH ZIP 2004, 1107 = NJW 2004, 3334; ZIP 2005, 311 = NJW-RR 2005, 488; ZIP 2007, 539 = NJW 2007, 1596; Uhlenbruck, a.a.O., § 61 Rdnr. 11).
  • LG Kassel, 12.04.2007 - 3 T 30/07

    Freigabe von Wohnungseigentum aus der Insolvenzmasse: Haftung des

  • BGH, 25.01.2007 - IX ZR 216/05

    Haftung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen bei der Untervermietung

  • AG Stuttgart, 22.11.2007 - 62 C 4089/07

    Schadensersatz wegen der Verletzung insolvenzspezifischen Pflichten; Unterlassen

  • LG Köln, 16.11.2012 - 32 O 217/12

    Haftung des Insolvenzverwalters für eine unterlassene Freigabe einer

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart (Urteil v. 23.04.2008 - AZ 10 S 5/07, NZI 2008, 442 f.) sind im Falle einer "Nichtfreigabe" von Wohneigentum zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Voraussetzungen des § 61 Insolvenzordnung nicht erfüllt.

    Nach verbreiteter Auffassung sind Wohngeldverbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstehen, zwar Neumasseverbindlichkeiten im Sinne von § 209 I Nr. 2 InsO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.04.2006 - 3 Wx 299/05, NZI 2007, 50 f.; LG Stuttgart, Urteil v. 23.04.2008 - AZ 10 S 5/07, NZI 2008, 442 f.).

    Entsprechend der Entscheidung des LG Stuttgart (Urteil v. 23.04.2008 - AZ 10 S 5/07, NZI 2008, 442 f.) ist unter Hinweis auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 21.04.2005 - IX ZR 281/03 - NW 2005, 2015; BGH, Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 178/05 - NW-RR 2007, 1205) ein Anspruch nach § 60 InsO zu verneinen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Mannheim, 26.07.2007 - 10 S 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31169
LG Mannheim, 26.07.2007 - 10 S 5/07 (https://dejure.org/2007,31169)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26.07.2007 - 10 S 5/07 (https://dejure.org/2007,31169)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 10 S 5/07 (https://dejure.org/2007,31169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschuldensanteil eines gestürzten Radfahrers gegenüber einem das Vorfahrtsrecht missachtenden PKW; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 33,3 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 23.01.1998 - 10 U 207/97
    Auszug aus LG Mannheim, 26.07.2007 - 10 S 5/07
    Darüber hinaus war kein Haushaltsführungsschaden zuzusprechen, da der Kläger nicht zur Überzeugung der Kammer dargelegt und bewiesen hat, dass er seine auch nach dem Inhalt der Aussage seiner Ehefrau eher geringfügigen Beeinträchtigungen nicht durch Anpassung oder Gewöhnung bei den konkreten Hausarbeiten hätte kompensieren können (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.98, 10 U 207/97, zitiert nach Juris; OLG Rostock, aaO).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Mannheim, 26.07.2007 - 10 S 5/07
    Dies beruht darauf, dass der Kläger vorgerichtliche Anwaltsgebühren als Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe, nicht nur zur Hälfte geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007, VIII ZR 86/06, zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadensersatz;

    Auszug aus LG Mannheim, 26.07.2007 - 10 S 5/07
    Hinsichtlich des geltend gemachten Haushaltsführungsschadens ist davon auszugehen, dass der Kläger (in einem 2-Personen-Haushalt, Berufstätigkeit beider Partner, ohne Kinder, mittlere Haushaltsgröße) nach der von der Rechtsprechung anerkannten Methode von Schulz-Borck/Hofmann (vgl. hierzu OLG Rostock, Urteil vom 14.06.2002 - 8 U 79/00, zitiert nach Juris) einen wöchentlichen Arbeitsanfall von 13, 5 Stunden hatte, was einem täglichen Einsatz von 2 Stunden entspricht.
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4694/14

    Ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden bei Einschränkung der

    Der Gegenmeinung, wonach bereits bei einer MdH von 20% und weniger eine Ersatzfähigkeit abgelehnt wird (OLG Köln SP 2000, 336 f.; OLG Hamm SP 2001, 376; OLG Nürnberg zfs 1983, 165 = r+s 1983, 168; LG Kaiserslautern VersR 1979, 633; LG Itzehoe SP 1997, 248; LG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.1999 - 4 O 93/97 [n.v.]; LG Aachen NZV 2003, 137 mit Anm. Balke PVR 2003, 28 f.; LG Mannheim SP 2008, 143; Diehl zfs 2006, 502 ohne jede Auseinandersetzung mit der h.M. und unter alleiniger Berufung auf KG KGR 2005, 123 = SP 2004, 299 = zfs 2005, 182 = VersR 2005, 237 = VRS 108 [2005] 9, wo das KG einen differenzierten Standpunkt eingenommen hat), folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.
  • LG Bochum, 31.08.2009 - 3 O 421/07

    Ersatzfähiger Schaden bei geringfügigen Beeinträchtigungen kompensierbar durch

    Diesbezüglich hätte die Klägerin beweisen müssen, dass sie Beeinträchtigungen nicht durch Anpassung oder Gewöhnung bei den konkreten Hausarbeiten hätte kompensieren können (vgl. LG Mannhein, Urteil vom 26.07.2007, Aktenzeichen: 10 S 5/07, in Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht