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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16 (https://dejure.org/2017,28973)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2017 - 10 S 50.16 (https://dejure.org/2017,28973)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2017 - 10 S 50.16 (https://dejure.org/2017,28973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, Ziff 6.7 TA Lärm
    Erlass einer neuen Baugenehmigung bei stattgebenden Beschluss gemäß § 80 Abs 5 VwGO; Begriff der "Rangierfahrt" in einer Baugenehmigung für einen Trailer- und Containerumschlagplatz; Beachtung des Rücksichtnahmegebots bei Außenbereichsvorhaben

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, Ziff 6.7 TA Lärm, Ziff 7.4 Abs 1 S 3 TA Lärm, Ziff 7.4 Abs 2 TA Lärm
    Beschwerde; inhaltliche Bindungswirkung einer stattgebenden Entscheidung; Umgehung durch eine Neubaugenehmigung; geändertes Bauvorhaben; Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Trailer- und Container-Umschlagplatz; Außenbereich; Rücksichtnahmegebot; schädliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2017 - 10 S 34.17

    Schutz der Nachbarn im Rahmen der Erteilung von Befreiungen zum Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Bei der im Verfahren nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (zum Prüfungsmaßstab näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn 3; Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.) hat die Antragstellerin mit ihrem Beschwerdevorbringen nicht substantiiert darzulegen vermocht, dass sie ein Abwehrrecht gegen das mit Bescheid vom 6. Januar 2016 genehmigte Bauvorhaben hat.

    Soweit sie vorbringt, das Verwaltungsgericht überdehne die Anforderungen, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an die Substantiierung ihres Vorbringens zu Staubimmissionen gestellt werden können, berücksichtigt sie nicht hinreichend, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eines Dritten gegen eine Baugenehmigung (vgl. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, § 212a Abs. 1 BauGB) es im Kern maßgeblich ist, ob die Antragstellerin als Dritte dargelegt hat, dass sie ein Abwehrrecht gegen das genehmigte Bauvorhaben hat (vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11

    Klage eines Dritten gegen eine Ausnahme von den Festsetzungen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich der Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 -, juris Rn. 14; Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, juris Rn. 11), wobei die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein festlegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Ob der Antragstellerin als betroffener Nachbarin Geräuschimmissionen zuzumuten sind, ist grundsätzlich am Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht anhand der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA Lärm) zu beurteilen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 10 S 47.16

    Erlass einer neuen Baugenehmigung bei stattgebenden Beschluss gemäß § 80 Abs 5

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Der Betrieb der Firma "M... Service" erstreckt sich auch auf das Flurstück 2..., auf dem ebenfalls Containerstellplätze und Pkw-Stellplätze errichtet sind; der dortige Betrieb ist geregelt durch Baugenehmigung vom 26. Oktober 2015, die Gegenstand des Parallelverfahrens OVG 10 S 47.16 ist bzw. gewesen ist (s. dazu Beschluss des Senats vom 25. Juli 2017).

    Die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluss vom 25. Juli 2017 zurückgewiesen (OVG 10 S 47.16).

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Da das Vorhaben des Beigeladenen ein nicht privilegiertes Vorhaben ist und § 35 Abs. 2 und 3 BauGB - abgesehen von dem Gebot der Rücksichtnahme des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB - keine nachbarschützende Funktion hat, bedarf es in diesem gerichtlichen Verfahren keiner näheren Prüfung, ob das Vorhaben deswegen nicht zugelassen werden durfte, weil seine Ausführung oder Nutzung die übrigen öffentlichen Belange beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 -, juris Rn. 12).

    Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich der Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 -, juris Rn. 14; Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, juris Rn. 11), wobei die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein festlegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Bei der im Verfahren nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (zum Prüfungsmaßstab näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn 3; Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.) hat die Antragstellerin mit ihrem Beschwerdevorbringen nicht substantiiert darzulegen vermocht, dass sie ein Abwehrrecht gegen das mit Bescheid vom 6. Januar 2016 genehmigte Bauvorhaben hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung gehört, dass sie Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen und sich auch das Ausmaß der Betroffenheit Dritter zweifelsfrei feststellen lässt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 10 S 29.12

    Beschwerde; Darlegungsanforderungen bei selbständig tragenden Gründen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Dabei sind die mit einem Zugehörigkeitsvermerk der Bauaufsichtsbehörde versehenen Bauvorlagen Bestandteil der Baugenehmigung und für die Ermittlung ihres Regelungsinhalts verbindlich (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. September 2012 - OVG 10 S 29.12 -, juris Rn. 5; vgl. hier auch die Nebenbestimmung unter II. 2., Bl. 87 des Verwaltungsvorgangs).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 11 B 1276/96

    Baunachbarrechtlicher Eilantrag; Erteilung einer Nachtragsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Die inhaltliche Bindungswirkung der vorgenannten stattgebenden Entscheidung hindert die Bauaufsichtsbehörde nicht daran, die betreffende Angelegenheit in einer neuen Baugenehmigung zu einem in rechtserheblicher Weise geänderten Bauvorhaben zu regeln, das zu einem neuen Verfahrensgegenstand führt (vgl. Schoch/Schneider/Bier/Schoch, VwGO, Stand Oktober 2016, § 80 Rn. 533; Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 134; vgl. auch OVG für das Land NRW, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 11 B 1276/96 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich der Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 -, juris Rn. 14; Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, juris Rn. 11), wobei die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein festlegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
    Ob die angefochtene Baugenehmigung vom 6. Januar 2016 die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt, beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung des Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2008 - BVerwG 4 C 11.07 -, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Die Behörde darf jedoch nicht den gerichtlichen Aussetzungsbeschluss dadurch unterlaufen, dass sie einen vormaligen Verwaltungsakt durch einen inhaltsgleichen und im Wesentlichen identischen Verwaltungsakt ersetzt und diesen für sofort vollziehbar erklärt (OVG LSA, Beschluss vom 27.10.2017 - 3 m 240/17 -, Rn. 5; OVG BlnBdg, Beschluss vom 03.08.2017 - OVG 10 S 50.16 -, Rn. 8; OVG RP, Beschluss vom 10.05.2011 - 8 B 10385/11 -, Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 18.11.2010 - 13 B 659/10 -, Rn. 29; NdsOVG, Beschluss vom 26.01.2012 - 12 ME 291/11 -, Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 14.03.1991 - 1 B 14/91 -, sämtlich juris; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO , Std.
  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Die so zusammengesetzte Gemengelage bildet insgesamt kein Gebiet im Sinne von Ziff. 6.1 lit. e) bis g), für das Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen wären (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 15 CS 16.1688 - juris Rn. 27; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2017 - OVG 10 S 50.16 - juris Rn. 22 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 10 S 47.16
    Am 6. Januar 2016 erteilte der Antragsgegner eine weitere Baugenehmigung, insbesondere für die Errichtung einer Lagerhalle mit Lkw-Servicehalle, Bürotrakt, Betriebswohnung und Trailer- und Container-Umschlagplatz auf den östlich des Vorhabengrundstücks gelegenen Flurstücken 77 und 78 der Flur 3 der Gemarkung D..., die Gegenstand des Parallelverfahrens OVG 10 S 50.16 ist.
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