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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 10 S 51.10   

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https://dejure.org/2010,7048
OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 10 S 51.10 (https://dejure.org/2010,7048)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2010 - 10 S 51.10 (https://dejure.org/2010,7048)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 10 S 51.10 (https://dejure.org/2010,7048)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Motorradkutte, Tragen, Gericht, Verbot, Zulässigkeit

  • openjur.de

    Art. 2 Abs. 1 GG; § 146 Abs. 4 VwGO; §§ 176, 169 GVG
    Sicherheitsverfügung; Verbot des Tragens von Motorradkutte oder Bekleidung mit Zeichen eines Motorradclubs; Hausrecht des Gerichtspräsidenten; Gefährdungslage

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 169 GVG, § 176 GVG, Art 2 Abs 1 GG
    Einlasskontrolle und Verbot des Tragens von Motorradkutte oder Bekleidung mit Zeichen eines Motorradclubs im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Mitglieder der Hells Angels

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 VwGO, § 169 GVG, § 176 GVG, Art 2 Abs 1 GG
    Hausrecht des Gerichtspräsidenten; Einlasskontrolle; Sicherheitsverfügung; Verbot des Tragens von Motorradkutte oder Bekleidung mit Zeichen eines Motorradclubs; Strafverfahren gegen Mitglieder der Hells Angels; Gefährdungslage; Prognose; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Tragens von die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrierenden Kleidungsstücken auf dem Gelände des Justizzentrums während einer Strafverhandlung gegen Mitglieder der Hells Angels

  • beck.de PDF

    § 146 Abs. 4 VwGO; §§ 169, 176 GVG; Art. 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GVG § 176; GVG § 169
    Rechtmäßigkeit des Tragens von die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrierenden Kleidungsstücken auf dem Gelände des Justizzentrums während einer Strafverhandlung gegen Mitglieder der Hells Angels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im Gerichtsgebäude des Landgerichts Potsdam

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Kuttenverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kuttenverbot" für Hells Angels bei einem Strafverfahren gegen Mitglieder des Motorradclubs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuschauer darf keine Motorradkutte bei Gerichtsverhandlung tragen - OVG Berlin-Brandenburg bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im Gerichtsgebäude - Zeugen sollen unbelastet und ohne Angst ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1093
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 10 S 51.10
    Die Grenzen für die Ausübung des Hausrechts ergeben sich dabei insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, juris Rn. 57 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14

    Fortsetzungssicherungsinteresse bei typischerweise kurzfristiger Erledigung

    Die damit gegebenenfalls verbundenen Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Personen, die Zutritt bzw. Aufenthalt begehren, sind gerechtfertigt, sofern die Maßnahme vom Hausrecht gedeckt ist (vgl. Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010 - 10 B 2.10 -, juris Rn. 57; Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010 - 10 S 51.10 -, juris Rn. 3).

    Die Grenzen für die Ausübung des Hausrechts des Gerichtspräsidenten ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (§ 169 Satz 1 GVG), den die hausrechtlichen Verfügungen des Gerichtspräsidenten wahren müssen (Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 57; Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 4).

    Bei der Ausübung seines Hausrechts bleibt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtspräsidenten überlassen, worin solche Maßnahmen im Einzelfall bestehen (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 -, juris Rn. 24; Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O, Rn. 4).

    Die Schwere der mit der Sicherheitsverfügung verbundenen Beeinträchtigungen, der Wert des zu sichernden Gutes und der Grad der Gefährdung sind in den Blick zu nehmen und in die Abwägung einzustellen (Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 4).

  • VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11

    Hausverbot im Gerichtsgebäude

    Das Hausrecht eines Behördenleiters (Gerichtspräsidenten oder Direktors eines Amtsgerichts) umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).

    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich während einer laufenden Gerichtssitzung aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2012 - 4 LA 58/12

    Zulässigkeit von gerichtlichen Einlasskontrollen bei einem Rechtsanwalt

    Hierfür reicht das Bestehen eines verständlichen Anlasses aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11 -, NJW 2012, 1863, juris Rn. 24; BVerwG, Beschl. v. 17.05.2011 - 7 B 17/11 -, NJW 2011, 2530, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).
  • VG München, 13.12.2012 - M 17 K 11.5544

    Hausverbot in Gerichtsgebäude

    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich während einer laufenden Gerichtssitzung aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (OVG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2010, Az. OVG 10 S 51.10; VG Neustadt (Weinstraße), a.a.O.).
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 2 L 147.22
    Für Maßnahmen, die den Zugang zu dem Dienstgebäude nur unwesentlich erschweren, genügt es, wenn für sie ein verständlicher Anlass besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 05.05.2020 - 2 L 68.20
    Für Maßnahmen, die den Zugang zu dem Dienstgebäude nur unwesentlich erschweren, genügt es aber, wenn für sie ein verständlicher Anlass besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 - NJW 2011, 1093, 1093).
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