Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5720
VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02 (https://dejure.org/2002,5720)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.2002 - 10 S 610/02 (https://dejure.org/2002,5720)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 10 S 610/02 (https://dejure.org/2002,5720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prüfungsfreie Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis; Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsfreie Umschreibung einer schweizerischen Fahrerlaubnis; Verlegung seines ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren um die Erteilung einer nicht beruflich genutzten Fahrerlaubnis der Klasse C ; Bemessung des Streitwerts mit dem ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; FeV § 6 Abs. 1; ; FeV § 31 Abs. 1; ; IntKfzV § 4; ; GKG § 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prüfungsfreie Umschreibung einer schweizerischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland - abweichende Regelung für ehemalige Grenzgänger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 447
  • DÖV 2002, 788
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1992, BVerfGE 88, 5, 12; Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96 f.).

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1982, BVerfGE 60, 123, 134; Beschl. v. 16. November 1982, BVerfGE 62, 256, 274; Beschl. v. 30. Mai 1990, BVerfGE 82, 126, 146; Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96).

    Zudem unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen, die an personenbezogene Merkmale anknüpft, regelmäßig einer strengen Bindung; diese Bindung ist umso strenger, je mehr sich die personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten annähern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung auch davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Oktober 1980, BVerfGE 55, 72, 89; Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf der Gesetzgeber nicht wesentlich Gleiches ohne rechtfertigenden Grund ungleich behandeln und entsprechend wesentlich Ungleiches nicht gleich (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. März 1955, BVerfGE 4, 144, 155; Beschl. v. 12. Mai 1992, BVerfGE 86, 81, 87; Urt. v. 7. Dezember 1999, BVerfGE 101, 275, 290 f.; stRspr).

    Dabei wird regelmäßig durch eine Gewichtung nach Verhältnismäßigkeit ermittelt, ob und inwieweit die Ähnlichkeit oder Verschiedenheit rechtserheblich ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 7. Dezember 1999, BVerfGE 101, 275, 290 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Liegt eine Ungleichbehandlung von Personengruppen vor, die nicht an personenbezogene Merkmale anknüpft, sondern an einen Sachverhalt, so kommt den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs für die Frage, ob die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, erhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. November 1982, BVerfGE 62, 256, 274; Beschl. v. 8. Februar 1994, BVerfGE 89, 365, 376).

    In diesen Fällen ist weder eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten noch eine bloße Willkürkontrolle ausreichend (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Februar 1994, BVerfGE 89, 365, 376).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458 = VBlBW 2000, 392).

    Ergibt sich bereits aus dem angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Urteil, insbesondere aus dessen umfangreicher Begründung, dass die Rechtssache solche Schwierigkeiten aufweist, wird sich ein Kläger zwar in der Regel darauf beschränken können, erläuternde Hinweise auf die einschlägigen Passagen der Entscheidung zu geben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458 = VBlBW 2000, 392).

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1982, BVerfGE 60, 123, 134; Beschl. v. 16. November 1982, BVerfGE 62, 256, 274; Beschl. v. 30. Mai 1990, BVerfGE 82, 126, 146; Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96).

    Liegt eine Ungleichbehandlung von Personengruppen vor, die nicht an personenbezogene Merkmale anknüpft, sondern an einen Sachverhalt, so kommt den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs für die Frage, ob die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, erhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. November 1982, BVerfGE 62, 256, 274; Beschl. v. 8. Februar 1994, BVerfGE 89, 365, 376).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Oktober 1980, BVerfGE 55, 72, 88; Beschl. v. 2. Februar 1999, BVerfGE 100, 195, 205; stRspr).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung auch davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Oktober 1980, BVerfGE 55, 72, 89; Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63

    Verfassungsmäßgkeit der Versagung einer Gewinnverminderung bei nachträglicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Denn das Interesse des Gemeinwesens an der Eindämmung einer Missbrauchsgefahr ist als grundsätzlich zulässiger Gesichtspunkt für eine gesetzliche Differenzierung anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Juli 1967, BVerfGE 22, 156, 161).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf der Gesetzgeber nicht wesentlich Gleiches ohne rechtfertigenden Grund ungleich behandeln und entsprechend wesentlich Ungleiches nicht gleich (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. März 1955, BVerfGE 4, 144, 155; Beschl. v. 12. Mai 1992, BVerfGE 86, 81, 87; Urt. v. 7. Dezember 1999, BVerfGE 101, 275, 290 f.; stRspr).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Denn die Heimat eines Menschen wird nicht maßgeblich durch dessen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt an einem Ort bestimmt (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. März 2000, BVerfGE 102, 41, 53 f.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1992, BVerfGE 88, 5, 12; Beschl. v. 26. Januar 1993, BVerfGE 88, 87, 96 f.).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • VG Freiburg, 16.07.2002 - 2 K 801/02

    Gebrauch einer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland erworbenen

    Dies gilt umso mehr, als die mit § 3 Abs. 1, Absatz 2 und Absatz 6 Nr. 2 i.V.m § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe r und §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 und 11 Abs. 2 Satz 1 IntKfzV getroffene Regelung auch darauf abzielt, einem Missbrauch der Erleichterung des zwischenstaatlichen Kraftfahrzeugverkehrs und insbesondere eine Umgehung der deutschen Vorschriften über den Erwerb von Fahrerlaubnissen zu begegnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.05.2002 - 10 S 610/02 -, JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht