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   LG Köln, 16.03.2011 - 10 S 66/10   

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https://dejure.org/2011,42338
LG Köln, 16.03.2011 - 10 S 66/10 (https://dejure.org/2011,42338)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.2011 - 10 S 66/10 (https://dejure.org/2011,42338)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 2011 - 10 S 66/10 (https://dejure.org/2011,42338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von insgesamt 2.621,54 EUR aufgrund unwirksamer Gaspreisanpassungen in der Zeit vom 01.01.2006 bis 30.09.2008; Konkludente Vereinbarung neuer Gaspreise aufgrund widerspruchsloser Hinnahme der Jahresabrechnungen sowie deren Begleichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückzahlung von insgesamt 2.621,54 EUR aufgrund unwirksamer Gaspreisanpassungen in der Zeit vom 01.01.2006 bis 30.09.2008; Konkludente Vereinbarung neuer Gaspreise aufgrund widerspruchsloser Hinnahme der Jahresabrechnungen sowie deren Begleichung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2011 - 10 S 66/10
    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Bundesgerichtshofes (BGH vom 14.07.2010, VIII ZR 246/08) an, wonach bei einer einseitigen Preiserhöhung eines Gasversorgungsunternehmens aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel die vorbehaltlose Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden nach Übersendung einer auf der Preiserhöhung basierenden Jahresabrechnung nicht als stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis angesehen werden kann.

    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 14.07.2010 (VIII ZR 246/08), denen sich die Kammer anschließt, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung hier nur dann in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Kunden verschiebt.

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2011 - 10 S 66/10
    a) Die in § 2 Nr. 2 enthaltene Gaspreisänderungsklausel ist - was die Beklagte nicht in Abrede stellt - gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da die Klausel hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und sie den Kunden deswegen unangemessen benachteiligt (vgl. BGH vom 17.12.2008, VIII ZR 274/06).
  • AG Wipperfürth, 12.01.2010 - 1 C 251/09

    Anerkennung der Preisanpassung des Gasversorders

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2011 - 10 S 66/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 12.01.2010 - 1 C 251/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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