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   VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92   

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https://dejure.org/1993,7307
VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92 (https://dejure.org/1993,7307)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.1993 - 10 S 675/92 (https://dejure.org/1993,7307)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 10 S 675/92 (https://dejure.org/1993,7307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anteil der sendegebietsbezogenen Sendungen am Programm eines privaten Lokalsenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 335
  • ZUM 1994, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91

    Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
    Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht nach § 16 Abs. 2 LMedienG a.F. (= § 19 Abs. 2 S. 1 LMedienG n.F.) ein Rechtsanspruch, wenn die persönlichen und sachlichen Zulassungsvoraussetzungen (§§ 23, 24 LMedienG a.F.; §§ 25, 26 LMedienG n.F.) erfüllt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992, ESVGH 42, 185, 189; Bullinger/Gödel, LMedienG Bad-Württ., § 16 RdNr. 2).

    Insbesondere ist die Entscheidung über den angemessenen Umfang des Lokalprogramms (anders als die Auswahlentscheidung unter konkurrierenden Bewerbern, vgl. hierzu das Senatsurt. v. 4.2.1992 a.a.O.).

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
    Sie ist als zwar errichtete, aber noch nicht eingetragene GmbH jedoch eine Gesamthandsgesellschaft, die als solche bereits Trägerin von Rechten und Pflichten (Scholz, GmbHG, § 11 RdNr. 24, 27 f.; BGH, Urt. v. 25.3.1981, NJW 1981, 1373, 1374) und damit im Verwaltungsprozeß gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig ist (Scholz, a.a.O., RdNr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1991 - 10 S 53/91

    Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Glaubhaftmachung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
    Außerdem ist vom Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Veranstalters nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 LMedienG a.F. (= § 26 Abs. 1 Nr. 1 LMedienG n.F.) seine Zulassung abhängig (zur Zulässigkeit dieser Anforderung vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 17.9.91 - 10 S 53/91 -).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
    Der Auflage kommt im angefochtenen Umfang selbständige Bedeutung zu, und sie ist insoweit auch teilbar, da lediglich eine Reduzierung des zeitlichen Umfangs des lokalen "Fensterprogramms" begehrt wird (zur Teilbarkeit von Verwaltungsakten und isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984, NVwZ 1984, 366; Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 42 RdNr. 17 und 18; Paetow, DVBl. 1985, 369 ff.).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
    Zum anderen wollte der Gesetzgeber aber auch dem Umstand Rechnung tragen, daß die an die privaten Veranstalter im öffentlichen Interesse gestellten Anforderungen wirtschaftlich zumutbar sind, weil diese sich ausschließlich aus Werbeeinnahmen und Entgelten finanzieren müssen (vgl. die amtliche Begründung zu § 24 a.F., abgedruckt bei Bullinger/Gödel, a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 73, 118, 155).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
    Sie haben die Rechtsanwendung der Verwaltungsbehörden grundsätzlich uneingeschränkt zu überprüfen (BVerfGE 84, 34, 49 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04

    Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person

    Gründe, die ausnahmsweise die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraums zugunsten der Antragsgegnerin rechtfertigen könnten, sind hier nicht erkennbar (vgl. hierzu allgemein VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1993 - 10 S 675/92 -, ZUM 1994, 195 ff.; vgl. ferner Bamberger, VerwArch 2002, 217, 245 ff.).
  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

    Gründe, die ausnahmsweise die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraums zugunsten der Beklagten rechtfertigen könnten, sind hier nicht erkennbar (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.01.2005 - 1 S 2987/04 - vgl. allgemein hierzu auch Urteil v. 26.01.1993 - 10 S 675/92 -).
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