Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016

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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15   

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https://dejure.org/2016,23821
VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15 (https://dejure.org/2016,23821)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 (https://dejure.org/2016,23821)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 (https://dejure.org/2016,23821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Bindungswirkung der Eignungsbeurteilung im Strafurteil

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfang der Bindungswirkung bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender charakterlicher Eignung; Umfang der Bindungswirkung einer in einem Strafurteil enthaltenen Eignungsbeurteilung in einem späteren Neuerteilungsverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 1 Nr 3 StVG, § 3 Abs 4 S 1 StVG, § 11 Abs 3 S 1 Nr 6 FeV, § 11 Abs 3 S 1 Nr 7 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV
    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Bindungswirkung der Eignungsbeurteilung im Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Nötigung); Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung (z. B. Körperverletzung); Tilgungsfristen; Bedenken an der charakterlichen Eignung; Bindung an strafgerichtliche ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender charakterlicher Eignung; Umfang der Bindungswirkung einer in einem Strafurteil enthaltenen Eignungsbeurteilung in einem späteren Neuerteilungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bindungswirkung von strafrechtlicher Eignungsbeurteilung für Neuerteilungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2017, 31
  • DÖV 2016, 963 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).

    Eine rechtswidrige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann folglich nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die richtige oder vollständige Begründung für die Gutachtensanforderung erbringt (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 - VRS 119, 182).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Nach allem braucht der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob die streitige Gutachtensanordnung vor dem Hintergrund, dass § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV Ermessen vorsieht, auch an einem Ermessensfehler leidet (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Der Umstand, dass der Kläger in der Gutachtensanordnung entgegen § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV nicht auf sein Akteneinsichtsrecht hingewiesen worden ist, hat sich allerdings nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt, da seinem damaligen Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb offener Beibringungsfrist Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Dem Betroffenen ist die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass er unter Einbeziehung der weiteren Darlegungen in der Beibringungsanordnung zweifelsfrei erkennen kann, welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll, und er in der Lage ist zu beurteilen, ob die Aufforderung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.).

    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - NJW 2010, 3256; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2014 - 16 B 912/14 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Dem stehen hier jedoch Besonderheiten entgegen (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Während § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ein Abweichungsverbot für das behördliche Entziehungsverfahren ausspricht und zwar unabhängig davon, ob das Strafgericht die Eignung positiv festgestellt oder nur die Ungeeignetheit nicht hat feststellen können, und damit letztlich unter Umständen auch verbleibende Eignungszweifel negiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484), kommt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nur in Betracht, wenn die Kraftfahreignung positiv feststeht; Eignungszweifel sind aufzuklären und verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Bewerbers (vgl. Dauer a.a.O. § 2 StVG Rn. 29, 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.07.2007 - 16 B 666/07 - NJW 2007, 2938).

    Zweck dieser Vorschrift ist, die sowohl dem Strafgericht (§ 69 StGB) als auch der Verwaltungsbehörde (§ 3 Abs. 1 StVG) eingeräumte Befugnis, bei fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, so aufeinander abzustimmen, dass erstens überflüssige und aufwendige Doppelprüfungen unterbleiben und dass zweitens die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ausgeschaltet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt überschießende - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderliche - Untersuchungsvorgaben oder -inhalte mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen aus (vgl. Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - a.a.O. und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337; Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

    Letztlich gilt auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz, dass Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2013 - 16 E 1257/12 - juris).

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Neuerteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).

    Diese - somit noch verwertbaren - Taten begründen bei Betrachtung aller relevanten Umstände nach wie vor einen Gefahrenverdacht, der eine Aufklärungsmaßnahme nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Während § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ein Abweichungsverbot für das behördliche Entziehungsverfahren ausspricht und zwar unabhängig davon, ob das Strafgericht die Eignung positiv festgestellt oder nur die Ungeeignetheit nicht hat feststellen können, und damit letztlich unter Umständen auch verbleibende Eignungszweifel negiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484), kommt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nur in Betracht, wenn die Kraftfahreignung positiv feststeht; Eignungszweifel sind aufzuklären und verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Bewerbers (vgl. Dauer a.a.O. § 2 StVG Rn. 29, 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.07.2007 - 16 B 666/07 - NJW 2007, 2938).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt überschießende - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderliche - Untersuchungsvorgaben oder -inhalte mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen aus (vgl. Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - a.a.O. und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337; Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    34 Etwas anderes als eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Verwaltungsgericht im Regelfall von den für die Fahreignung relevanten strafgerichtlichen Feststellungen ausgehen dürfen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149; BayVGH, Beschluss vom 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris).

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - juris und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 16 A 1472/10

    Notwendigkeit der Beibringung eines entsprechenden Gutachtens einer amtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Die in einem Strafurteil enthaltene Eignungsbeurteilung entfaltet in einem späteren Neuerteilungsverfahren keine Bindungswirkung analog § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG zu Gunsten des Fahrerlaubnisbewerbers (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.08.2011 - 16 A 1472/10 - juris; entgegen BayVGH, Beschluss vom 10.06.2014 - 11 C 14.218 - SVR 2015, 109).

    Gleichwohl bleibt sie nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Straf- und Verwaltungsverfahren zu einer eigenverantwortlichen Prüfung der Kraftfahreignung ermächtigt und verpflichtet, zumal die im Einzelfall vorgesehenen Aufklärungsmaßnahmen (vgl. § 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 11 bis 14 FeV) erheblich über das hinausgehen können, was im Strafverfahren möglich ist (zum Ganzen vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.08.2011 - 16 A 1472/10 - juris; gegen eine analoge Anwendung im Neuerteilungsverfahren auch BVerwG, Urteil vom 20.12.1963 - VII C 30.63 - BVerwGE 17, 347; BayVGH, Beschluss vom 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 - SVR 2009, 113; HessVGH, Urteil vom 24.06.1964 - OS II 38/63 - NJW 1965, 125; LG Erfurt, Urteil vom 13.06.2003 - 7 O 2861/02 - NZV 2003, 523; VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.05.2003 - 12 G 1123/03 (2) - DAR 2003, 384; VG Berlin, Beschluss vom 21.06.2000 - 11 A 297.00 - NZV 2001, 139; Dauer a.a.O. § 3 StVG Rn. 45; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 3 StVG Rn. 9a; Scheufen/Müller-Rath, NZV 2006, 353; anderer Ansicht etwa BayVGH, Beschluss vom 10.06.2014 - 11 C 14.218 - SVR 2015, 109 mit Anm. Koehl; Lenhart, DAR 2003, 385).

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 C 14.218

    Untätigkeitsklage; zureichender Grund; strafrechtliches Revisionsverfahren

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - 16 B 666/07

    Fahreignungsuntersuchung

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2003 - 12 G 1123/03

    Keine Bindungswirkung von Strafurteilen für Fahrerlaubniserteilung

  • LG Erfurt, 13.06.2003 - 7 O 2861/02

    Verwertbarkeit anhängiger Strafverfahren bei Antrag auf Neuerteilung der

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 21.06.2000 - 11 A 297.00

    Erteilung einer höheren Fahrerlaubnisklasse nach Verfügung einer Ausnahme von der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

  • BVerwG, 11.10.1989 - 7 B 150.89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - 16 E 1257/12

    Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Gutachtensaufforderung im Zusammenhang mit

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 1485/13

    Beibringung eines Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 16 B 912/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682

    Bindungswirkung des in einem Strafverfahren festgestellten Sachverhalts

  • BVerwG, 23.10.1964 - IV C 158.63
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

  • VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

  • VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

  • VGH Hessen, 15.09.2010 - 2 A 1197/10

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 11 CS 14.2228

    Ergänzung der Begründung des Sofortvollzugs; Entzug der Fahrerlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Wenn sich der Bewerber weigert, sich untersuchen zu lassen, oder das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 Satz 1 FeV), wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31 m. w. N.).

    Dass die Verletzung dieser Gebote auf der Rechtsfolgenseite - unter Umständen abhängig vom Grad des Verstoßes - teilweise strafrechtlich sanktioniert ist, ändert nichts daran, dass die im Weg einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zu prüfende charakterliche Eignung allgemeiner die Delinquenzneigung des Fahrerlaubnisbewerbers hinsichtlich der im Straßenverkehr geltenden Gebote zu überprüfen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 33; Senatsurteile vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31 = juris Rn. 46 sowie vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 = juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293; Senatsurteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31).

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - also etwa im späteren Entziehungsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O.; Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteil vom 27.07.2016 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Dieser Grundsatz ist etwas anderes als eine (analoge) Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34), und bedeutet nicht die Anerkennung einer zu Ungunsten des Verurteilten bestehenden Feststellungswirkung solcher Strafurteile, sondern betrifft die Beweiswürdigung (BVerwG, Beschl. v. 12.1.1977 - BVerwG VII B 185.76 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 50).

    Da die Bindung der Verwaltungsbehörde in § 3 Abs. 4 StVG nicht als Ausdruck einer allgemeinen Vorrangstellung der strafgerichtlichen Entscheidung verstanden werden kann, sondern sich entstehungsgeschichtlich als Ausnahme darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33) und ein systematischer Zusammenhang zwischen § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - BVerwG 3 C 30.11 -, NJW 2012, 3669 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 36 f.), dürfte § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG insgesamt, und zwar nicht nur insoweit, als es eine strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anbetrifft, unanwendbar sein, wenn das für eine Bindungswirkung in Frage kommende (Berufungs-)Urteil in einem strafgerichtlichen Verfahren erging, in dem nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht kam, weil keine rechtswidrige Tat Verfahrensgegenstand war, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 -, NJW 2016, 3385 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5).

    f) Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV ist eine Verfahrenshandlung, die auf einer Ermessensausübung beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 52, und OVG LSA, Beschl. v. 25.2.2016 - 3 L 204/15 -, juris, Rn. 17).

    Die Anordnung muss grundsätzlich strengen formellen und materiellen Anforderungen genügen, um für den Fall, dass der Betroffene die Untersuchung verweigert, gemäß § 11 Abs. 8 FeV den Schluss auf seine Nichteignung zuzulassen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, NJW 2014, 3176 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 47 und 57; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41, m. w. N.).

    Die Anordnung war im Übrigen formell und materiell rechtmäßig, insbesondere - wie erforderlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41; m. w. N.) - anlassbezogen und verhältnismäßig.

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Das spätere Auswechseln der Begründung für die Anordnung des Gutachtens ist daher nicht zulässig (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, NJW 2017, 1765; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 -, VBlBW 2017, 31, und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 -, VRS 119, 182).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 12 ME 197/17

    Vorliegen eines oder mehrerer Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nach

    Denn für die Beantwortung der Frage, ob einer oder mehrere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV vorliegen, kommt es - nicht anders als im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 29) - nicht auf den prozessualen, sondern auf den materiell-rechtlichen Tatbegriff an.

    Im Übrigen hätte sich die getroffene Anordnung - infolge der gerechtfertigten Würdigung des Vorfalls sowohl als Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch als Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) zulasten der Mitfahrerin des Antragstellers - zudem auf § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 FeV stützen lassen (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 FeV Rn. 35), wobei allerdings dahinstehen mag, ob es dazu erforderlich gewesen wäre, auch diese Vorschrift in der Anordnung der Beibringung des Gutachtens als weitere Rechtsgrundlage anzuführen, und welche Folgen der Verstoß gegen ein solches (etwaiges) Erfordernis ggf. hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - BVerwG 3 C 20.15 -, BVerwGE 156, 293 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 21 f., 28 und 30 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 19.10.2016 - 3 PKH 7.16

    Fristgerechte vollständige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Der Antrag des Antragstellers, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - zu gewähren, wird abgelehnt.
  • OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21

    Fehlerhafte Beibringungsanordnung nach Fahrt unter Cannabis-Einfluss

    Eine unzulässige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann daher nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die aufzuklärende Frage oder die Begründung für die Gutachtenanforderung berichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 - Juris, Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - Juris, Rn. 50).

    Ihm kann insbesondere nicht zugemutet werden, dem Gutachter etwa verständlich zu machen, dass entgegen dem behördlichen Gutachtenauftrag nur bestimmte Teile der Fragestellungen zulässigerweise zum Gegenstand der Untersuchung gemacht werden dürften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 - Juris, Rn. 46; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 16 B 672/20 - Juris, Rn. 19; Dauer in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV, Rn. 42c).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2018 - 16 B 1402/17

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, a. a. O., juris, Rn. 27, und vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, a. a. O., juris, Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 3. September 2015 - 10 S 778/14 -, VBlBW 2016, 242 = juris, Rn. 39, und vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, VBlBW 2017, 31 = juris, Rn. 50; OVG S.-A., Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 L 204/15 -, juris, Rn. 19.
  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Der Umstand, dass der Antragsteller in der Begutachtungsanordnung entgegen § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 FeV nicht auf sein Akteneinsichtsrecht hingewiesen worden ist, hat sich schließlich nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt, da seinem Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb der offenen und sehr großzügig bemessenen Beibringungsfrist Akteneinsicht gewährt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. September 2015 - 10 S 778/14 -, juris; Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Der Zusammenhang zwischen aggressivem Verhalten außerhalb und innerhalb des Straßenverkehrs ist empirisch erwiesen (vgl. VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - VRS 130, 256 = juris Rn. 30 m.w.N.; Wagner/ Strohbeck-Kuehner in Wagner/Müller/Koehl/Rebler, Fahreignungszweifel bei Verkehrsdelinquenz, Aggressionspotenzial und Straftaten, 2020, S. 51 ff.).
  • VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 6 L 1288/19

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 17.1940

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 11 CS 20.2793

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 11 ZB 22.1266

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Düsseldorf, 12.11.2020 - 6 L 1742/20

    Rechtsgrundlage, Austausch, offensichtliche Unrichtigkeit,

  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 11 ZB 20.2572

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 11 CS 20.1781

    Erfordernis einer MPU bei Begehung von Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial

  • VG Aachen, 27.07.2020 - 3 K 411/20

    Gutachtenanordnung; Beibringungsanordnung; Cannabis; Fragestellung; Anlass;

  • VG Freiburg, 11.01.2021 - 6 K 3900/20

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25140
LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15 (https://dejure.org/2016,25140)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 (https://dejure.org/2016,25140)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 (https://dejure.org/2016,25140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Nötigung); Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung (z. B. Körperverletzung); Tilgungsfristen; Bedenken an der charakterlichen Eignung; Bindung an strafgerichtliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (43)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440 ; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - [...]).

    Eine rechtswidrige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann folglich nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die richtige oder vollständige Begründung für die Gutachtensanforderung erbringt (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 - VRS 119, 182).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV , ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Nach allem braucht der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob die streitige Gutachtensanordnung vor dem Hintergrund, dass § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV Ermessen vorsieht, auch an einem Ermessensfehler leidet (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Der Umstand, dass der Kläger in der Gutachtensanordnung entgegen § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV nicht auf sein Akteneinsichtsrecht hingewiesen worden ist, hat sich allerdings nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt, da seinem damaligen Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb offener Beibringungsfrist Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 ; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Dem Betroffenen ist die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass er unter Einbeziehung der weiteren Darlegungen in der Beibringungsanordnung zweifelsfrei erkennen kann, welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll, und er in der Lage ist zu beurteilen, ob die Aufforderung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.).

    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - NJW 2010, 3256; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2014 - 16 B 912/14 - [...]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 ; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Dem stehen hier jedoch Besonderheiten entgegen (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Etwas anderes als eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Verwaltungsgericht im Regelfall von den für die Fahreignung relevanten strafgerichtlichen Feststellungen ausgehen dürfen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149; BayVGH, Beschluss vom 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 - [...]).

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - [...] und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - [...]; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt überschießende - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderliche - Untersuchungsvorgaben oder -inhalte mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen aus (vgl. Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - a.a.O. und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337; Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

    Letztlich gilt auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz, dass Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2013 - 16 E 1257/12 - [...]).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Während § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ein Abweichungsverbot für das behördliche Entziehungsverfahren ausspricht und zwar unabhängig davon, ob das Strafgericht die Eignung positiv festgestellt oder nur die Ungeeignetheit nicht hat feststellen können, und damit letztlich unter Umständen auch verbleibende Eignungszweifel negiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 ; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484), kommt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nur in Betracht, wenn die Kraftfahreignung positiv feststeht; Eignungszweifel sind aufzuklären und verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Bewerbers (vgl. Dauer a.a.O. § 2 StVG Rn. 29, 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.07.2007 - 16 B 666/07 - NJW 2007, 2938 ).

    Zweck dieser Vorschrift ist, die sowohl dem Strafgericht (§ 69 StGB ) als auch der Verwaltungsbehörde (§ 3 Abs. 1 StVG ) eingeräumte Befugnis, bei fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, so aufeinander abzustimmen, dass erstens überflüssige und aufwendige Doppelprüfungen unterbleiben und dass zweitens die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ausgeschaltet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Während § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ein Abweichungsverbot für das behördliche Entziehungsverfahren ausspricht und zwar unabhängig davon, ob das Strafgericht die Eignung positiv festgestellt oder nur die Ungeeignetheit nicht hat feststellen können, und damit letztlich unter Umständen auch verbleibende Eignungszweifel negiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 ; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484), kommt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nur in Betracht, wenn die Kraftfahreignung positiv feststeht; Eignungszweifel sind aufzuklären und verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Bewerbers (vgl. Dauer a.a.O. § 2 StVG Rn. 29, 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.07.2007 - 16 B 666/07 - NJW 2007, 2938 ).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV , ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Neuerteilung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440 ; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - [...]).

    Diese - somit noch verwertbaren - Taten begründen bei Betrachtung aller relevanten Umstände nach wie vor einen Gefahrenverdacht, der eine Aufklärungsmaßnahme nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 ; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - [...]).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 ; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt überschießende - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderliche - Untersuchungsvorgaben oder -inhalte mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen aus (vgl. Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - a.a.O. und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337; Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 C 14.218

    Untätigkeitsklage; zureichender Grund; strafrechtliches Revisionsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
    Die in einem Strafurteil enthaltene Eignungsbeurteilung entfaltet in einem späteren Neuerteilungsverfahren keine Bindungswirkung analog § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG zu Gunsten des Fahrerlaubnisbewerbers (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.08.2011 - 16 A 1472/10 - [...]; entgegen BayVGH, Beschluss vom 10.06.2014 - 11 C 14.218 - SVR 2015, 109).

    Gleichwohl bleibt sie nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Straf- und Verwaltungsverfahren zu einer eigenverantwortlichen Prüfung der Kraftfahreignung ermächtigt und verpflichtet, zumal die im Einzelfall vorgesehenen Aufklärungsmaßnahmen (vgl. § 20 Abs. 1 i. V. m. §§ 11 bis 14 FeV ) erheblich über das hinausgehen können, was im Strafverfahren möglich ist (zum Ganzen vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.08.2011 - 16 A 1472/10 - [...]; gegen eine analoge Anwendung im Neuerteilungsverfahren auch BVerwG, Urteil vom 20.12.1963 - VII C 30.63 - BVerwGE 17, 347 ; BayVGH, Beschluss vom 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 - SVR 2009, 113; HessVGH, Urteil vom 24.06.1964 - OS II 38/63 - NJW 1965, 125; LG Erfurt, Urteil vom 13.06.2003 - 7 O 2861/02 - NZV 2003, 523; VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.05.2003 - 12 G 1123/03 (2) - DAR 2003, 384; VG Berlin, Beschluss vom 21.06.2000 - 11 A 297.00 - NZV 2001, 139 ; Dauer a.a.O. § 3 StVG Rn. 45; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 3 StVG Rn. 9a; Scheufen/Müller-Rath, NZV 2006, 353; anderer Ansicht etwa BayVGH, Beschluss vom 10.06.2014 - 11 C 14.218 - SVR 2015, 109 mit Anm. Koehl; Lenhart, DAR 2003, 385 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 16 A 1472/10

    Notwendigkeit der Beibringung eines entsprechenden Gutachtens einer amtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - 16 B 666/07

    Fahreignungsuntersuchung

  • LG Erfurt, 13.06.2003 - 7 O 2861/02

    Verwertbarkeit anhängiger Strafverfahren bei Antrag auf Neuerteilung der

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2003 - 12 G 1123/03

    Keine Bindungswirkung von Strafurteilen für Fahrerlaubniserteilung

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - 16 E 1257/12

    Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Gutachtensaufforderung im Zusammenhang mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 1485/13

    Beibringung eines Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 16 B 912/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

  • BVerwG, 11.10.1989 - 7 B 150.89
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VG Berlin, 21.06.2000 - 11 A 297.00

    Erteilung einer höheren Fahrerlaubnisklasse nach Verfügung einer Ausnahme von der

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682

    Bindungswirkung des in einem Strafverfahren festgestellten Sachverhalts

  • VGH Hessen, 15.09.2010 - 2 A 1197/10

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 11 CS 14.2228

    Ergänzung der Begründung des Sofortvollzugs; Entzug der Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu

  • VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

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