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   VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10   

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VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10 (https://dejure.org/2012,39)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.2012 - 10 S 864/10 (https://dejure.org/2012,39)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 10 S 864/10 (https://dejure.org/2012,39)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnung der Zuteilung einer grünen Plakette ist kein konkludenter (Teil-)Widerruf der Fahrzeugzulassung oder der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Die Versagung der grünen Plakette für das Befahren von Umweltzonen beeinträchtigt nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der Ablehnung einer Zuteilung der grünen Plakette für ein Fahrzeug; Möglichkeit eines formlosen Widerrufs der Fahrzeugzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FZV § 5; StVZO § 16; StVZO § 17
    Rechtliche Einordnung der Ablehnung einer Zuteilung der grünen Plakette für ein Fahrzeug; Möglichkeit eines formlosen Widerrufs der Fahrzeugzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verweigerung der grünen Umweltplakette

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verlust der Betriebserlaubnis durch Versagung der grünen Umweltplakette?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 317
  • DÖV 2012, 327
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 f.; Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl. 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - juris; Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 a.a.O.), sofern nicht ihrerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden.

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

    Dabei kann im Einzelfall dem Darlegungserfordernis genügt sein, wenn auf eine (tatsächlich auch vorliegende) besonders aufwändige und eingehende Begründung in der angegriffenen Entscheidung verwiesen wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1998 - 25 B 3118/97

    Panzer vorerst weiter im Straßenverkehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Nach Wortlaut und Systematik der genannten gesetzlichen Regelungen spricht vieles dafür, dass die spezialgesetzlichen Vorschriften über das Erlöschen und den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie die Aufhebung oder Beschränkung der Zulassung im Wege einer Betriebsuntersagung nach § 5 FZV, § 17 StVZO den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 LVwVfG vorgehen (§ 1 Abs. 1 2. Halbsatz LVwVfG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 11 B 44/93 - juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 12.08.1998 - 25 B 3118/97 - juris Rn. 6; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003 - 4 K 725/03 - juris Rn. 10).
  • VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03

    Blaulicht und Martinshorn bei einem Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Nach Wortlaut und Systematik der genannten gesetzlichen Regelungen spricht vieles dafür, dass die spezialgesetzlichen Vorschriften über das Erlöschen und den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie die Aufhebung oder Beschränkung der Zulassung im Wege einer Betriebsuntersagung nach § 5 FZV, § 17 StVZO den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 LVwVfG vorgehen (§ 1 Abs. 1 2. Halbsatz LVwVfG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 11 B 44/93 - juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 12.08.1998 - 25 B 3118/97 - juris Rn. 6; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003 - 4 K 725/03 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2007 - 13 S 1576/06

    Widerruf der Asylanerkennung und des Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine grundsätzliche, obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; Beschl. v. 18.01.2007 - 13 S 1576/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • OLG Jena, 21.01.2009 - 1 Ss 46/08

    Begriff der "Inbetriebnahme ohne Zulassung" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Aber auch dann, wenn ein Widerruf aus anderen, nicht der Gefahrenabwehr im Sinne von § 5 FZV, § 17 StVZO dienenden Gründen noch in Betracht kommen sollte (so wohl OLG Jena, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 Ss 46/08 - juris), liegt in der Zuteilung der roten Plakette nach ihrem objektiven Erklärungswert kein (Teil)Widerruf der Zulassung.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Den Darlegungserfordernissen ist hierbei nur genügt, wenn in fallbezogener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts dargetan wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten in Vergleich mit Verfahren durchschnittlicher Schwierigkeit als "besondere" darstellen und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.06.1997 - 7 S 662/97 - NVwZ-RR 1998, 31).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 f.; Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl. 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - juris; Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 a.a.O.), sofern nicht ihrerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden.
  • BVerwG, 21.12.1993 - 11 B 44.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 10 S 864/10
    Nach Wortlaut und Systematik der genannten gesetzlichen Regelungen spricht vieles dafür, dass die spezialgesetzlichen Vorschriften über das Erlöschen und den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie die Aufhebung oder Beschränkung der Zulassung im Wege einer Betriebsuntersagung nach § 5 FZV, § 17 StVZO den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 LVwVfG vorgehen (§ 1 Abs. 1 2. Halbsatz LVwVfG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 11 B 44/93 - juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 12.08.1998 - 25 B 3118/97 - juris Rn. 6; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003 - 4 K 725/03 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97

    Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

  • VGH Hessen, 25.10.2001 - 2 TZ 1848/01

    Betriebsuntersagung für Einzelfahrzeug - motorisierter Krankenfahrstuhl

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 11 S 35.08

    Rechtschutz gegen die Einrichtung von Umweltzonen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Ein von der Beschwerde angenommener Vorrang der §§ 48, 49 LVwVfG besteht schon deshalb nicht, weil es sich - wie ausgeführt - bei Ziffer 8 Satz 3 Anlage VIIIb StVZO um eine abschließende Spezialregelung handelt, die einer Anwendbarkeit des LVwVfG entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris Rn. 6 ff. zur Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; siehe auch Senatsbeschluss vom 09.01.2012 - 10 S 864/10 - juris Rn. 12 zur grundsätzlichen Möglichkeit eines Verdrängens von §§ 48, 49 LVwVfG durch bundesrechtliche Spezialregelungen nach § 5 FZV, § 17 StVZO).
  • VG Aachen, 02.10.2012 - 2 L 426/12

    Streit um Wasserwerfer geht weiter

    Die Betriebserlaubnis muss nach der derzeitigen Rechtslage zum Zeitpunkt der - erstmaligen - Zulassung bereits erteilt sein, vgl. dazu Begründung des Verordnungsgebers zu § 3 FZV: VkBl 2006, 603; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 10 S 864/10 -, juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 1 Rz. 10, § 3 FZV Rz.7, § 19 StVZO Rz. 14; Huppertz, Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, NZV 2006, 357 (358); Dauer, Wann ist ein Fahrzeug zugelassen?, NZV 2007, 442; Janker, Straßenverkehrsrecht, 2011, § 1 Rz. 2a, 3.
  • VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12

    Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf von einem privaten Halter nicht im

    Die Betriebserlaubnis muss nach der derzeitigen Rechtslage zum Zeitpunkt der - erstmaligen - Zulassung bereits erteilt sein, vgl. dazu Begründung des Verordnungsgebers zu § 3 FZV: VkBl 2006, 603; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 10 S 864/10 -, juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., 2011, § 1 Rz. 10, § 3 FZV Rz.7, § 19 StVZO Rz. 14; Huppertz, Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, NZV 2006, 357 (358); Dauer, Wann ist ein Fahrzeug zugelassen?, NZV 2007, 442; Janker, Straßenverkehrsrecht, 2011, § 1 Rz. 2a, 3.
  • VG Köln, 17.01.2019 - 18 L 2782/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme der Kfz.-Zulassung

    vgl. dazu auch Dauer, DAR 2012, 660 (662); VGH BW, Beschluss vom 09.01.2012 - 10 S 864/10 -, juris Rn. 13.
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