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   VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91   

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VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91 (https://dejure.org/1991,1751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 (https://dejure.org/1991,1751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - 10 S 938/91 (https://dejure.org/1991,1751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Ermittlung des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 132
  • NZV 1991, 445
  • VBlBW 1991, 359 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 64
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 6.86

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
    Mit dieser Vorgehensweise ist dem Schutzziel des § 28 LVwVfG Genüge geschehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982, BVerwGE 66, 184, und Beschl. v. 17.7.1986, NJW 1987, 143).

    Auch ein einmaliger leichterer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften kann eine Anordnung nach § 31 a StVZO rechtfertigen, wenn sich die Zuwiderhandlung verkehrsgefährdend auswirken kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986, NJW 1987, 143).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 10 S 390/90

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
    Für die Beurteilung des nach dieser Regelung erforderlichen Ermittlungsaufwandes kommt es wesentlich darauf an, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, a.a.O., und Beschl. v. 21.10.1987, a.a.O., sowie Senatsbeschlüsse v. 4.10.1988, VBlBW 1989, 148, und v. 20.3.1990, VBlBW 1990, 437).

    Gibt der Fahrzeughalter im Hinblick auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter oder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge zu erkennen, daß er jede Erklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, so erübrigen sich in aller Regel weitere Ermittlungen, es sei denn, es liegen Verdachtsmomente vor, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Halters aussichtsreich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 und Beschl. v. 21.10.1987, a.a.O., sowie Senatsbeschlüsse v. 4.10.1988 und v. 20.3.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 10 S 2563/88

    Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung der Fahrzeugführerermittlung; hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
    Für die Beurteilung des nach dieser Regelung erforderlichen Ermittlungsaufwandes kommt es wesentlich darauf an, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, a.a.O., und Beschl. v. 21.10.1987, a.a.O., sowie Senatsbeschlüsse v. 4.10.1988, VBlBW 1989, 148, und v. 20.3.1990, VBlBW 1990, 437).

    Der vom Kläger zitierte Senatsbeschluß vom 4.10.1988 (VBlBW 1989, 148) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
    Mit dieser Vorgehensweise ist dem Schutzziel des § 28 LVwVfG Genüge geschehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982, BVerwGE 66, 184, und Beschl. v. 17.7.1986, NJW 1987, 143).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1988 - 10 S 3077/87

    Einzelfallprüfung bei Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
    Die daraus folgende Pflicht der Behörde, ihre Verfügung unter Kontrolle zu halten, enthebt sie freilich grundsätzlich nicht der Notwendigkeit, in jedem Einzelfall schon bei der Anordnung zu prüfen, ob sich der Zweck, den sie verfolgt, nicht mit einer von vornherein befristeten Fahrtenbuchauflage erreichen läßt (vgl. das Senatsurteil v. 17.5.1988, VBlBW 1989, 25).
  • VG Freiburg, 22.12.2008 - 1 K 1580/08

    Rechtsschutz gegen Anordnung der Fahrtenbuchauflage

    Dann lässt sich nicht beanstanden, wenn die Verkehrsbehörde auf das ordnungsrechtliche Instrumentarium des § 31a StVZO zurückgreift (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.6.1991 - 10 S 938/91 -, NZV 1991, 445; VG Freiburg, Beschl. v. 15.6.2005 - 2 K 1105/05).

    Die straßenverkehrsrechtliche Ordnung lässt sich nur dann aufrechterhalten, wenn die wirksamen Ge- und Verbote von jedermann als verbindlich beachtet werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.6.1991, a.a.O.).

    Demgemäß ist die Auferlegung eines Fahrtenbuches dann nicht gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter seinerseits das ihm Zumutbare und Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.6.1991, a.a.O.; Urt. v. 17.7.1990 - 10 S 962/90 - VBlBW 1991, 147; Saarl.

    Die tatbestandliche Voraussetzung der Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers ist nur dann entfallen, wenn derjenige, der eine Verkehrsübertretung mit dem Fahrzeug des Halters begangen hat, noch vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bekannt geworden ist (Bayer. VGH, Urt. v. 6.10.1997 - 11 B 96.4036 -, DAR 1998, 246; VG Freiburg, Beschl. v. 17.2.2004 - 2 K 144/04; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 31a StVZO, Rdnr. 4; dies ebenfalls andeutend: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.6.1991, a.a.O.).

    Gleichwohl hält es sich noch im Rahmen des Zumutbaren, wenn die Behörde zumal Fälle eines wie hier wiederholten wesentlichen Verkehrsverstoßes - eine Fahrtenbuchauflage im Zuge einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit war bereits Anfang 2007 gegen die Antragstellerin ergangen - zum Anlass für eine auf nunmehr auf ein Jahr befristete Auflage nimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.6.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats erübrigen sich in aller Regel und so auch hier weitere Ermittlungen, wenn der Fahrzeughalter im Hinblick auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter oder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge zu erkennen gibt, daß er eine Erklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz, aaO, Nr. 12; Urteil des Senats vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 -, NJW 1992, 132 = VBlBW 1992, 64).
  • VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05

    Fahrtenbuchauflage, gesteigerte Aufsichtspflicht bei nahen Verwandten; keine

    Die Feststellung des Fahrzeugführers ist im Sinne des § 31a StVZO nicht möglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994, VRS 88, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.1998, NZV 1999, 272; Urteil vom 18.06.1991, NZV 1991, 445).

    Auch die Dauer der Führung des Fahrtenbuchs für zwölf Monate (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1992, VBlBW 1993, 65; Beschluss vom 28.05.2002, VBlBW 2002, 390) und die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf ein Ersatzfahrzeug für den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen BB-JB 444 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - OVG Münster, Beschluss vom 08.01.1992, NJW 1993, 1152; VG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.1989 - 10 K 386/89 -) begegnen keinen rechtlichen Bedenken.

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