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   LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05   

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LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 (https://dejure.org/2005,8082)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 (https://dejure.org/2005,8082)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 10 Sa 100/05 (https://dejure.org/2005,8082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz 2002; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die nachträgliche Wirksamkeit vorher unwirksamer Befristungen; Ungeschriebene Sachgründe für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Wirksamkeit unwirksamer Befristungen nach Hochschulrahmengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    Schließen die Parteien in dieser Situation einen weiteren befristeten Vertrag, so darf der Arbeitnehmer diesem Angebot die ausdrückliche Erklärung entnehmen, dass dieser Vertrag nur gelten solle, sofern nicht bereits der der gerichtlichen Kontrolle übergebene Vertrag für das Arbeitsverhältnis maßgebend ist (BAG Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04, II. 2. a. der Gründe, NZA 2005 S. 410).

    Dies folgt aus der Formulierung "insbesondere", wonach die in § 14 Abs. 1 genannten Gründe stets eine Befristung tragen aber weitere Gründe möglich sind (KR-Lipke, 7.Auflage, § 14 TzBfG Rn. 243; BAG Urteil vom 13.10.2004, 7 AZR 218/04, III. 2. b. aa. der Gründe, NZA 2005 S. 401).

    Weder aus der Richtlinie noch aus der Rahmenvereinbarung ergibt sich, dass die sachlichen Gründe abschließend genannt sein müssen (BAG Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04, III. 2.b.aa. der Gründe, NZA 2005 S. 401).

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    1) Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 - sind arbeitsvertragliche Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz 2002 unwirksam; sie sind nicht nach § 14 Abs. 1 TzBfG wirksam.

    Mit Urteil vom 27.07.2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG - 2 BvF 2/02, NJW 2004, S. 2803 ff.) die Neuregelung des HRG im Rahmen des 5. Änderungsgesetzes vom 16.02.2002 in der Fassung vom 08.08.2002 insgesamt von Anfang an für nichtig.

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    Dass im übrigen der Bundesgesetzgeber die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich regeln kann und er damit weder Art. 9 Abs. 3 GG verstößt noch gegen seine Gesetzeskompetenz verstößt, ist vom BVerfG anerkannt worden (BVerfG Beschluss vom 24.4.1996 - 1 BvR 712/86, NZA 1996, 1157 f).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    Das berechtigte Vertrauen des Bürgers muss bei der echten Rückwirkung nur überragenden oder zwingenden Belangen des Gemeinwohls weichen (BVerfG Beschluss vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, NJW 1962 S. 291; BVerfGE. 97, S. 67, 79, 80; Rensmann, JZ 1999 S. 168, 169).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    Die echte Rückwirkung regelt einen bereits in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt (BVerfGE. 72, S. 200, 241 ff; BVerfGE 97, S. 67, 78, 79) und ist grundsätzlich ausgeschlossen (Badura, Staatsrecht, 3. Auflage, D Rn. 53).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn im Zeitpunkt auf den sich die Rückwirkung bezieht, nicht mit dem Fortbestand der Regelungen zu rechnen war (BVerfG Beschluss vom 25.05.1993 - 1 BvR 1509, 1648/91, DtZ 1993, 275, 276).
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
    Dieses Ergebnis lässt sich nur vermeiden, wenn der neue Arbeitsvertrag einen Vorbehalt hinsichtlich der noch nicht geklärten Befristung enthält (BAG Urteil vom 30.10.1987 - 7 AZR 115/87 - NZA 1988, S. 734).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2006 - 9 (8) Sa 98/05

    Befristeter Arbeitsvertrag im Hochschulbereich

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf, Urteile vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 - und vom 14.06.2005 - 6 Sa 362/05 -).

    Zu dem für die Befristungskontrolle maßgeblichen Zeitpunkt, dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages, war das Vertrauen beider Parteien ohnehin auf die Gültigkeit der Rechtsgrundlage für die Befristung gerichtet (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2004 - 6 Sa 362/05 - und die dortigen weiteren Nachweise; ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 -).

  • LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 664/05

    Befristung von Arbeitsverträgen wiss. Mitarbeiter an Hochschulen

    In derartigen Fällen bedarf der Bürger nur dann keines Vertrauens auf den Bestand des geltenden Rechts, wenn im Zeitpunkt, auf den sich die Rückwirkung bezieht, nicht mit dem Fortbestand der Regelungen zu rechnen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.05.1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 - in LAGE Nr. 2 zu § 620 BGB 2002 Hochschulen).

    Nach diesem Datum sind jedoch keine Verfügungen im Vertrauen auf die Nichtigkeit des HRG 2002 getroffen worden; vielmehr war damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die Regelungen des 5. Änderungsgesetzes - soweit die Befristungen der Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter betroffen waren - wieder herstellen würde (vgl. zutreffend auch LAG Düsseldorf vom 06.06.2005, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2006 - 10 Sa 1315/05

    Rückwirkende Wirksamkeit befristeter Verträge im Hochschulbereich -

    Die unwirksamen Befristungen sind rückwirkend nach § 57 f Abs. 1 HdaVÄndG vom 27.12.2004 (BGBl I 3835) wirksam geworden; verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf Urteile vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 und 152/05).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 AZR 327/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2005 - 10 Sa 100/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 11 Sa 882/05

    Befristung im Hochschulbereich und befristete Erhöhung der Arbeitszeit

    Wie bereits zuvor verschiedene Instanzgerichte erachtet auch die Berufungskammer die in § 57 f Abs. 1 Satz 1 HRG n. F. angeordnete Rückwirkung für verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (LAG Düsseldorf 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 - n.rkr.
  • LAG München, 24.11.2005 - 4 Sa 646/05

    Befristung, HRG

    Es war auch nahezu zwingend damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber unverzüglich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.07.2004 den früheren Rechtszustand wieder herstellen würde, zumal das Bundesverfassungsgericht das HRG 2002 nur wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Einführung der Juniorprofessur - im Hinblick auf die Unmöglichkeit einer geltungserhaltenden Aufteilung in einzelne Regelungsbereiche: insgesamt - für nichtig erklärt hatte, während die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 57a ff HRG nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG außer Streit stand (vgl. auch BVerfG, B. v. 24.04.1999, NZA 1999, S. 1157 f) (siehe näher LAG Düsseldorf, U. v. 06.06.2005, 10 Sa 100/05 - dokumentiert in Juris - LAG Düsseldorf, U. v. 14.06.2005, 6 Sa 362/05; U. v. 17.08.2005, 4 Sa 406/05; U. v. 18.08.2005, 15 Sa 323/05 - letztere Entscheidungen dokumentiert auf der Homepage des LAG Düsseldorf - LAG Düsseldorf, U. v. 06.06.2005, 10 Sa 152/05 - gemäß Terminsübersicht der Homepage des BAG dort Gegenstand einer Revisionsverhandlung am 15.02.2006 - ebenso: LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 24.02.2005, 1 Sa 777/04, NZA-RR 2005, S. 444 f; siehe auch ErfKomm-Müller-Glöge, 6. Aufl. 2006, § 57f HRG Rz. 10).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2005 - 15 Sa 323/05

    Unwirksamkeit von Befristungen nach HRG 2002, Rückwirkende Heilung nach HdaVÄndG

    Den diesbezüglichen grundsätzlichen Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 06.06.2005 (10 Sa 100/05) schließt sich die erkennende Kammer an und sieht zur Vermeidung von Wiederholungen von einer eigenen Darstellung ab.
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