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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13   

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https://dejure.org/2013,21948
LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13 (https://dejure.org/2013,21948)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.07.2013 - 10 Sa 100/13 (https://dejure.org/2013,21948)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 (https://dejure.org/2013,21948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    BGB § 626 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Masseurs bei körperlich anstrengender Baustellenarbeit während ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fristlose Kündigung wegen Verdachts des Vortäuschens einer Krankheit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fristlose Kündigung wegen Verdachts des Vortäuschens einer Krankheit

  • hensche.de

    Krankheit, Kündigung: Fristlos

  • ra.de
  • hensche.de

    Krankheit, Kündigung: Fristlos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Masseurs bei körperlich anstrengender Baustellenarbeit während ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

  • heise.de (Pressebericht, 17.10.2013)

    Vortäuschen einer Krankheit kann zur Kündigung führen

  • poko.de (Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wer früher gesund ist, muss arbeiten

  • vest-llp.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann zu fristloser Kündigung führen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schwere körperliche Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit / Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei vorzeitiger Genesung muss man wieder zur Arbeit

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Masseur hilft während einer Krankschreibung bei Renovierungsarbeiten und wird fristlos gekündigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    bb) Die Berufungskammer geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris) davon aus, dass es einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen kann, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.

    Auch der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen, kann einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - aaO).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, NZA 2013, 319).

    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16, aaO).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 23, 24 mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    Ein materieller Rechtsfehler ist angesichts der Schlüssigkeit des Vorbringens der Beklagten nicht zu erkennen (zum Erfordernis einer solchen Schlüssigkeitsprüfung vgl. BAG 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 48 ff., NZA 2013, 137).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (st. Rspr. vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13-14 mwN, NZA 2013, 371).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    Sodann obliegt es dem Arbeitnehmer vorzutragen, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 31 mwN, NZA 2013, 730).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09

    Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13
    bb) Die Berufungskammer geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris) davon aus, dass es einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen kann, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.
  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Der täuschende Arbeitnehmer verwirklicht regelmäßig den Straftatbestand des Betrugs oder versucht dies zumindest, weil er den Arbeitgeber über das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit täuscht oder täuschen will, um diesen zu veranlassen, ihm Entgeltfortzahlung zu gewähren, auf die er keinen Anspruch hat (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - juris; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - juris; 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - juris; LAG Hamm 16.11.2011 - 10 Sa 884/11 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 11.07.2013 - 10 Sa 100/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13

    Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit -

    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32; vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25; vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30; LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23; LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris).
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