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   LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12   

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LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12 (https://dejure.org/2013,13416)
LAG München, Entscheidung vom 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12 (https://dejure.org/2013,13416)
LAG München, Entscheidung vom 06. März 2013 - 10 Sa 1018/12 (https://dejure.org/2013,13416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    TVÜ-Bund § 12 Abs. 1
    TVÜ-Bund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strukturausgleich nach Übergangsrecht; Zahlungsklage eines technischen Angestellten im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 12 I TVÜ-Bund
    Strukturausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVÜ-Bund § 12 Abs. 1 S. 1
    Strukturausgleich nach Übergangsrecht; unbegründete Zahlungsklage eines technischen Angestellten im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Solche Lücken können jedoch ausnahmsweise dann geschlossen werden, wenn die Schließung der Tariflücke in einer bestimmten Weise von Rechtswegen zwingend geboten ist (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 33, ZTR 2010, 571 mit Verweis auf BAG 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137 [Gewährung einer tariflichen "Ehefrauenzulage" auch an weibliche Arbeitnehmer] und BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277 [Gewährung eines Ortszuschlages auch an Angestellte in einer Lebenspartnerschaft]).

    Für die ergänzende Tarifauslegung bei unbewussten Regelungslücken ist jedoch erforderlich, dass sich aus dem Tarifvertrag selbst hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tarifvertragsparteien beabsichtigt hatten, eine vollständige Regelung zu schaffen (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34, aaO).

    Fehlt es an sicheren Anhaltspunkten dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene Regelungen denkbar, scheidet die Ausfüllung der tariflichen Regelungslücke durch die Arbeitsgerichte wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit aus (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34 aE, aaO; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30; 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218).

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Dagegen haben die Gerichte bei unbewussten Regelungslücken grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht (BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - B I 2 der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, ZTR 1999, 375; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30).

    Fehlt es an sicheren Anhaltspunkten dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene Regelungen denkbar, scheidet die Ausfüllung der tariflichen Regelungslücke durch die Arbeitsgerichte wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit aus (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34 aE, aaO; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30; 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Eine solche kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewusst ungeregelt gelassen haben und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 91, 358).

    Dagegen haben die Gerichte bei unbewussten Regelungslücken grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht (BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - B I 2 der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, ZTR 1999, 375; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Liegt eine solche bewusste Regelungslücke vor, ist die Ausfüllung durch die Gerichte unzulässig, weil dies einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würde (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334 mwN).

    Fehlt es an sicheren Anhaltspunkten dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene Regelungen denkbar, scheidet die Ausfüllung der tariflichen Regelungslücke durch die Arbeitsgerichte wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit aus (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34 aE, aaO; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30; 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218).

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Dagegen haben die Gerichte bei unbewussten Regelungslücken grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht (BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - B I 2 der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, ZTR 1999, 375; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30).
  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Im Zweifel gilt Normenvollzug (ständige Rechtsprechung, BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT - G II § 20 Nr. 6; 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25; 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - BAGE 73, 1).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Im Zweifel gilt Normenvollzug (ständige Rechtsprechung, BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT - G II § 20 Nr. 6; 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25; 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - BAGE 73, 1).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Im Zweifel gilt Normenvollzug (ständige Rechtsprechung, BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT - G II § 20 Nr. 6; 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25; 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - BAGE 73, 1).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    Dagegen haben die Gerichte bei unbewussten Regelungslücken grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht (BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - B I 2 der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, ZTR 1999, 375; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 534/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Versetzung

    Auszug aus LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12
    b) Im Bereich der Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes gilt nach der ständigen Rechtsprechung das Bundesarbeitsgerichts und die Instanzgerichte, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich davon auszugehen hat, dass ihm sein an die Vorgaben des Haushaltsrechts gebundener Arbeitgeber lediglich die Leistungen gewähren möchte, zu welchen er gesetzlich oder tarifvertraglich verpflichtet ist (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 534/01 - Rn. 18, ZTR 2002, 425).
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 86/03

    Rückzahlung einer Mietkaution

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Tariflücke

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 62/09

    Vertragsauslegung - Beihilfeanspruch nach Ausscheiden wegen Erreichens des

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10

    Strukturausgleich nach TVÜ-Bund - Vergütungsgruppe im Sinne des § 12 Abs 1 S 2

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. März 2013 - 10 Sa 1018/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 13 Sa 783/13

    Begriff der Vergütungsgruppe

    Im vorliegenden Verfahren sind keine Aspekte vorgetragen, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen könnten (inzwischen ebenso LAG Schleswig-Holstein vom 01. November 2011 - 2 Sa 514/10 -, zit. nach juris; LAG Niedersachsen vom 29. August 2011 - 8 Sa 1304/09 -, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2011 - 2 Sa 423/10-, zit. nach juris; jeweils zu dem TVÜ-Länder und LAG München vom 06. März 2013 - 10 Sa 1018/12 - zitiert nach juris, für den TVÜ-Bund).
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