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   LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06   

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https://dejure.org/2007,5513
LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06 (https://dejure.org/2007,5513)
LAG München, Entscheidung vom 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06 (https://dejure.org/2007,5513)
LAG München, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 10 Sa 1069/06 (https://dejure.org/2007,5513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Abfindung aus einem Sozialplan; Grundsätze der Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Ermessensspielraum bei der Entscheidung über den Umfang des Ausgleichs der Nachteile einer Betriebsänderung; Beachtung des arbeitsrechtlichen und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialplanabfindung - Berechnung einer Abfindung

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BetrVG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Sozialplanabfindung bei Bezugnahme auf das Entgeltfortzahlungsgesetz und Begrenzung auf den Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme einer Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung - Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    bb) Allerdings haben die Betriebsparteien nach § 75 BetrVG bei ihrer Regelung die betroffenen Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln und müssen insbesondere den arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegt (vgl. BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 = AP Nr. 48 zu § 75 BetrVG 1972; BAG vom 13.11.1996 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB "Aufhebungsvertrag").

    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten unmittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (vgl. BAG vom 22.03.2005 - a.a.O.; BAG vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG "Gleichbehandlung").

    Denn maßgeblich für eine erlaubte Ungleichbehandlung von Personengruppen ist allein das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes, der sich wiederum an dem mit der Regelung verfolgten Zweck zu orientieren hat (vgl. BAG vom 22.03.2005 - a.a.O.; BAG vom 13.11.1996 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 25.11.1998 - 7 Sa 654/98

    Sozialplan: Ausschluss von Arbeitnehmern mit Anspruch auf Altersrentenbezug

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Schon aus dem Sinn und Zweck eines Sozialplans als Überbrü-ckungshilfe (vgl. BAG vom 28.10.1992 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972) folgt zudem, dass Leistungen für ältere rentennahe Arbeitnehmer niedriger bemessen oder im Verhältnis zu jüngeren Kollegen sogar ausgeschlossen werden können (vgl. BAG vom 31.07.1996 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2002, 707; LAG Köln NZA-RR 1999, 588).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten unmittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (vgl. BAG vom 22.03.2005 - a.a.O.; BAG vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG "Gleichbehandlung").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2001 - 3 Sa 916/01

    Höhe der Sozialplanabfindung; Betriebsbedingte Kündigung; Höchstbetragsklausel in

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Schon aus dem Sinn und Zweck eines Sozialplans als Überbrü-ckungshilfe (vgl. BAG vom 28.10.1992 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972) folgt zudem, dass Leistungen für ältere rentennahe Arbeitnehmer niedriger bemessen oder im Verhältnis zu jüngeren Kollegen sogar ausgeschlossen werden können (vgl. BAG vom 31.07.1996 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2002, 707; LAG Köln NZA-RR 1999, 588).
  • LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95

    Sozialplanabfindung: Stichtagsregelung - Eigenkündigung

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Stichtagsregelungen in Sozialplänen sind wirksam und verstoßen weder gegen § 75 BetrVG noch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. LAG Hamm LAG-Report 2005, 116; LAG Köln NZA-RR 1996, 292).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Sie können im Rahmen ihres Ermessens von einem Nachteilsausgleich gänzlich absehen und nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (vgl. BAG vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 = AP Nr. 174 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Dies gilt auch für die Auslegung eines Sozialplans (vgl. BAG vom 17.11.1998 - 1 AZR 221/98 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 "Auslegung").
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Verwenden die Betriebsparteien einen gesetzlichen Begriff oder verweisen zur Erläuterung auf eine gesetzliche Regelung, ist davon auszugehen, dass sie diesen Begriff auch dann nach seiner gesetzlichen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 468/01 = AP Nr. 184 zu § 1 TVG "Auslegung"; BAG vom 05.02.1998 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Apotheken").
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Auszug aus LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Regelung führt (vgl. BAG vom 01.07.2003 - 1 ABR 22/02 = AP Nr. 103 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit").
  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. Mai 2007 - 10 Sa 1069/06 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 2569/11

    Berücksichtigung einer gezahlten Kontoführungsgebühr oder des Arbeitgeberanteils

    Verwenden die Betriebsparteien einen gesetzlichen Begriff oder verweisen zur Erläuterung auf eine gesetzliche Regelung, ist davon auszugehen, dass sie diesen Begriff auch dann nach seiner gesetzlichen Bedeutung verstanden wissen wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag oder dem Sozialplan selbst etwas anderes ergibt ( vgl. BAG 9. Juli 1997 - 10 AZR 1/97- juris; BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 "Auslegung" Nr. 184; LAG München 2. Mai 2007 - 10 Sa 1069/06 - AE 2008, 57-59 ).

    So hatte etwa das LAG München den Fall zu entscheiden, in dem die Betriebspartner im Sozialplan auf § 4 EFZG Bezug nahmen und in diesem Fall die Berücksichtigung von Sonderzahlungen verweigert ( LAG München 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06 - AE 2008, 57-59 ).

  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 3658/11

    Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen wird in der Regel nicht bei

    Verwenden die Betriebsparteien einen gesetzlichen Begriff oder verweisen zur Erläuterung auf eine gesetzliche Regelung, ist davon auszugehen, dass sie diesen Begriff auch dann nach seiner gesetzlichen Bedeutung verstanden wissen wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag oder dem Sozialplan selbst etwas anderes ergibt ( vgl. BAG 9. Juli 1997 - 10 AZR 1/97- juris; BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 "Auslegung" Nr. 184; LAG München 2. Mai 2007 - 10 Sa 1069/06 - AE 2008, 57-59 ).

    So hatte etwa das LAG München den Fall zu entscheiden, in dem die Betriebspartner im Sozialplan auf § 4 EFZG Bezug nahmen und in diesem Fall die Berücksichtigung von Sonderzahlungen verweigert ( LAG München 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06 - AE 2008, 57-59 ).

  • LAG Köln, 19.04.2012 - 8 Sa 199/12
    Verwenden die Betriebsparteien einen gesetzlichen Begriff oder verweisen sie zur Erläuterung auf eine gesetzliche Regelung, ist davon auszugehen, dass sie diesen Begriff auch dann nach seiner gesetzlichen Bedeutung verstanden wissen wollen, soweit sich nicht aus Sozialplan selbst etwas anderes ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 9.07.1997 - 10 AZR 1/97, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 22.10.2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 "Auslegung" Nr. 184; LAG München, Urteil vom 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06 - AE 2008, 57-59).
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