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   LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17   

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https://dejure.org/2018,61439
LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17 (https://dejure.org/2018,61439)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17 (https://dejure.org/2018,61439)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 10 Sa 1088/17 (https://dejure.org/2018,61439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 612, 287 Abs. 2, 305 ff. BGB
    1. Es besteht eine objektive Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB, wenn eine qualitative Aufgabenerweiterung mit einer erheblichen Ausweitung von Aufsichts- und Kontrollpflichten und letztlich einem gesteigerten Haftungsrisiko des Arbeitnehmers einhergeht. 2. Wird ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB ; Vergütung für Sonderleistungen gem. § 612 Abs. 1 BGB ; Objektive Vergütungserwartung bei qualitativer Aufgaben-, Verantwortungs- und Haftungserweiterung; Zusätzliche Leitung einer Klinik als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzel- noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20, EzA § 612 BGB Rn. 20) .

    Denn nach § 611 Abs. 1 BGB schuldet der Arbeitnehmer für die vereinbarte Vergütung nur die vereinbarte Tätigkeit (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20, EzA § 612 BGB Rn. 20) .

    Sie kann sich etwa ergeben, wenn im betreffenden Wirtschaftszweig oder der betreffenden Verwaltung Tarifverträge gelten, die für eine vorübergehend und/oder vertretungsweise ausgeübte höherwertige Tätigkeit eine zusätzliche Vergütung vorsehen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20, EzA § 612 BGB Rn. 21).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Die Vergütungserwartung ist stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankommt (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 46, NZA 2017, 58) .

    Denn dies lässt in der Regel Rückschlüsse darauf zu, wie die Parteien selbst die im Streit stehende Vereinbarung verstanden wissen wollten (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 27, NZA 2017, 58) .

  • ArbG Gießen, 21.04.2017 - 3 Ca 352/16
    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 21. April 2017 - 3 Ca 352/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 21. April 2017 - 3 Ca 352/16 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 417.477,30 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12. Januar 2017 zu zahlen.

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Die bisherigen Urteile des BAG bezogen sich, soweit ersichtlich, stets auf Fälle, in denen der Kläger eine quantitative Mehrarbeit erbrachte; es ging also um Überstundenprozesse (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, NJW 2012, 552; BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 21, NZA 2012, 861; entsprechend für zusätzliche Vergütung eines Chefarztes bei Rufbereitschaft BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - NJW 1982, 2139; vgl. auch MünchKomm/Müller-Glöge 7. Aufl. § 612 Rn. 21).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Die bisherigen Urteile des BAG bezogen sich, soweit ersichtlich, stets auf Fälle, in denen der Kläger eine quantitative Mehrarbeit erbrachte; es ging also um Überstundenprozesse (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, NJW 2012, 552; BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 21, NZA 2012, 861; entsprechend für zusätzliche Vergütung eines Chefarztes bei Rufbereitschaft BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - NJW 1982, 2139; vgl. auch MünchKomm/Müller-Glöge 7. Aufl. § 612 Rn. 21).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Die bisherigen Urteile des BAG bezogen sich, soweit ersichtlich, stets auf Fälle, in denen der Kläger eine quantitative Mehrarbeit erbrachte; es ging also um Überstundenprozesse (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, NJW 2012, 552; BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 21, NZA 2012, 861; entsprechend für zusätzliche Vergütung eines Chefarztes bei Rufbereitschaft BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - NJW 1982, 2139; vgl. auch MünchKomm/Müller-Glöge 7. Aufl. § 612 Rn. 21).
  • LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14

    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Wird die übliche Vergütung nicht durch ein einschlägiges Tarifwerk abgebildet, muss das Gericht die übliche Vergütung unter Verwertung geeigneter Erkenntnisquellen schätzen und gegebenenfalls verbleibende Schätzunsicherheiten durch einen Schätzabschlag zu Gunsten des Arbeitgebers berücksichtigen (vgl. LAG Hamm 21. Januar 2015 - 5 Ta 553/14 - BeckRS 2015, 66145) .
  • LAG Saarland, 17.08.2016 - 1 Sa 29/15
    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Die Arbeitgeberin war vielmehr damit einverstanden, das Grundeinkommen an die Gehaltsentwicklung der Grundgehälter der leitenden Oberärzte zu koppeln; wenn sich die Tarifvertragsparteien dahingehend verständigen, dass für diese Gruppe eine besonders hohe Entgelterhöhung vorzunehmen ist, die über den allgemeinen Inflationsausgleich und auch über die sonstigen Tarifsteigerungen hinaus geht, muss sie sich daran festhalten lassen (vgl. für eine nahezu identische Klausel in einem Chefarztvertrag LAG Saarland 17. August 2016 - 1 Sa 29/15 - Juris) .
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    Im Übrigen spricht auch schon der äußere Anschein für das Vorliegen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - 14, NZA 2017, 57) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17
    bb) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 14, Juris) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

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