Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 02.12.2003

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   LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03   

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https://dejure.org/2003,5193
LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03 (https://dejure.org/2003,5193)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03 (https://dejure.org/2003,5193)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2003 - 10 Sa 1186/03 (https://dejure.org/2003,5193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Zulässigkeit einer Unterschriftenaktion der Polizeigewerkschaft im Dienstgebäude; Untersagung der Unterschriftenaktionen im Dienstgebäude durch Erlass des Innenministeriums; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten; Schutzbereich der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 2 Abs. 1 Ziff. 2 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 13 und 14 GG
    ..

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)
  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    Er erstreckt sich vielmehr auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352, 358).

    Denn durch die Werbung neuer Mitglieder schaffen die Gewerkschaften das Fundament für die Erfüllung ihrer in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Aufgaben (vgl. BVerfG Beschluss vom 14.01.1995 ­ 1 BvR 601/92 ­ EzA Art. 9 GG Nr. 80).

    Die Verfassung gewährleistet jedoch die Betätigungsfreiheit der Koalitionen nicht schrankenlos; es lässt eine Ausgestaltung durch den Gesetzgeber zu (vgl. BVerfG Beschluss vom 14.01.1995 ­ 1 BvR 601/92 ­ EzA Art. 9 GG Nr. 80).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 50, 290, 373 f.; 84, 212, 224).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    In diesem Zusammenhang war nicht zu entscheiden, ob die Gewerkschaft nur dann fremdes Eigentum in Anspruch nehmen kann, wenn diese Tätigkeit für den Erhalt und Sicherung der Existenz der Gewerkschaft als unerlässlich angesehen muss (so noch BAG Urteil vom 23.02.1979 ­ 1 AZR 172/78 ­ EzA Art. 9 GG Nr. 29).
  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03

    Rechtswegbestimmung bei Rechtsstreit über Vereinigungsfreiheit; Recht einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2003 ­ 10 Ca 4080/03 ­ wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    Sie können Tarifverhandlungen mit dem beklagten Land führen, ist doch das Aushandeln von Tarifverträgen ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 94, 268, 283 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 27.04.1999 ­ 1 BvR 2203/93, BVerfGE 100, 121) schützt Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Einzelnen in seiner Freiheit, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten oder fernzubleiben oder sie zu verlassen.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 50, 290, 373 f.; 84, 212, 224).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2003 - 10 Sa 1186/03 -,.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03

    Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2003 - 10 Sa 1186/03 - wird zurückgewiesen.
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   LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03   

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https://dejure.org/2003,61718
LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03 (https://dejure.org/2003,61718)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03 (https://dejure.org/2003,61718)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 10 Sa 1186/03 (https://dejure.org/2003,61718)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Er erstreckt sich vielmehr auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352, 358 [BVerfG 14.11.1995 - 1 BvR 601/92] ).

    Denn durch die Werbung neuer Mitglieder schaffen die Gewerkschaften das Fundament für die Erfüllung ihrer in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Aufgaben (vgl. BVerfG Beschluss vom 14.01.1995 - 1 BvR 601/92 - EzA Art. 9 GG Nr. 80).

    Die Verfassung gewährleistet jedoch die Betätigungsfreiheit der Koalitionen nicht schrankenlos; es lässt eine Ausgestaltung durch den Gesetzgeber zu (vgl. BVerfG Beschluss vom 14.01.1995 - 1 BvR 601/92 - EzA Art. 9 GG Nr. 80).

  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03

    Rechtswegbestimmung bei Rechtsstreit über Vereinigungsfreiheit; Recht einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03 - wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Sie können Tarifverhandlungen mit dem beklagten Land führen, ist doch das Aushandeln von Tarifverträgen ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 94, 268, 283 [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86] m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 50, 290, 373 f. [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] ; 84, 212, 224).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93 , BVerfGE 100, 121) schützt Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Einzelnen in seiner Freiheit, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten oder fernzubleiben oder sie zu verlassen.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 50, 290, 373 f. [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] ; 84, 212, 224).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    In diesem Zusammenhang war nicht zu entscheiden, ob die Gewerkschaft nur dann fremdes Eigentum in Anspruch nehmen kann, wenn diese Tätigkeit für den Erhalt und Sicherung der Existenz der Gewerkschaft als unerlässlich angesehen muss (so noch BAG Urteil vom 23.02.1979 - 1 AZR 172/78 - EzA Art. 9 GG Nr. 29).
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