Rechtsprechung
LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht bei Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung; Nachteile durch Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages vor Ende dessen Laufzeit; Nachteile bei der betrieblichen Altersversorgung durch vorzeitige Beendigung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Entgeltumwandlungsvereinbarung - Verletzung Aufklärungspflicht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Entgeltumwandlungsvereinbarung - Aufklärungspflichtverletzung
- Judicialis
BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrAVG § 1b Abs. 5; ; BetrAVG § 2 Abs. 5a; ; BGB §§ 249 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Aufklärungspflicht über Nachteile einer vorzeitigen Beendigung einer Rentenvereinbarung - kein Schaden ohne vorzeitige Beendigung der Rentenvereinbarung - keine Aufklärungspflicht hinsichtlich ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Altersversorgung - Gezillmerte Tarife - arbeitgeberfreundliche LAG-Entscheidung
- IWW (Kurzinformation)
Altersversorgung - Gezillmerte Tarife - arbeitgeberfreundliche Entscheidung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung, Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht, Verwendung eines gezillmerten Tarifs, gezillmerte Lebensversicherung, Schadensersatz, Aufklärungspflicht
Besprechungen u.ä.
- nwir.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Abschlusskosten bei transparenten Lebensversicherungen und Betriebsrenten - Vernachlässigtes EU-Recht? (Prof. Dr. Harald Herrmann)
Verfahrensgang
- ArbG Kempten, 30.11.2006 - 5 Ca 441/06
- LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Papierfundstellen
- NZA 2008, 362
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Danach liegt ein Schaden nur vor, wenn sich bei Beurteilung der Vermögenslagen des Klägers aufgrund des behaupteten Schadensereignisses ein rechnerisches Minus ergibt (vgl. BGH BB 1997, 2553). - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung
Auszug aus LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Dass die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu Nachteilen bei der betrieblichen Altersversorgung führt, muss ebenfalls jedem Arbeitnehmer bewusst sein und kann daher als bekannt vorausgesetzt werden (vgl. BAG NZA 2002, 1150, 1153). - BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht
Auszug aus LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der so genannten Differenzhypothese, also einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (vgl. BAG vom 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 = AP Nr. 1 zu § 5 MuSchG 1968).
- LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
Entgeltumwandlung
Auszug aus LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Der Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen vermag dabei auch der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des LAG München vom 15.03.2007 (4 Sa 1152/06 = DB 2007, 1143). - BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
Klage wegen unrichtiger Eingruppierung oder Diskriminierung
Auszug aus LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Unabhängig von der Frage, ob dieser nicht rechtskräftigen Entscheidung zu folgen ist und diese vorliegend im Hinblick auf Ziffer 7) des Aufhebungsvertrags der Parteien vom 07.09.2005 überhaupt dem Kläger zum Vorteil gereichen kann, ist die dort entschiedene Frage der Wirksamkeit der zwischen den Parteien geschlossenen Versorgungsvereinbarung nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, nachdem der Kläger hier ausschließlich Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegen die Beklagte verfolgt (vgl. BAG vom 04.09.1996 - 4 AZN 104/96 = AP Nr. 23 zu § 64 ArbGG 1979). - LAG Köln, 14.07.2000 - 11 Sa 582/00
Auszug aus LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07
Mit solchen Einbußen hat jeder Arbeitnehmer im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens zu rechnen (vgl. LAG Köln NZA-RR 2001, 546 m.w.N.) Eine dahingehende Aufklärungspflicht besteht daher nicht.
- LAG Köln, 13.08.2008 - 7 Sa 454/08
Zulässige Zillmerung bei Entgeltumwandlung
Einer allgemeinen Belehrung darüber, dass die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu Nachteilen bei der betrieblichen Altersversorgung führt, bedurfte es schon deshalb nicht, weil dieser Umstand jedem Arbeitnehmer bewusst sein muss und daher als bekannt vorausgesetzt werden kann (LAG München vom 11.07.2007, 10 Sa 12/07, NZA 2008, 362 f.).Wie bereits die 10. Kammer des LAG München in ihrem Urteil vom 11.07.2007 (NZA 2008, 362 f.) zutreffend ausgeführt hat, setzt ein Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Aufklärung über die Folgen einer vorzeitigen Auflösung der Rentenversicherungsvereinbarung mit Entgeltumwandlung zwingend voraus, dass das den Kläger betreffende Versicherungsverhältnis tatsächlich vorzeitig beendet wurde.
- ArbG Freiburg, 06.05.2009 - 12 Ca 387/08
Umfang der Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers - Zur …
b) Die Entscheidung des LAG München vom 15. März 2007 ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum auf Kritik gestoßen (LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008, 7 Sa 454/08, BeckRS 2009, 50427; LAG München, Urteil vom 11.07.2007, NZA 2008, 362; Kollroß / Frank, DB 2007, 1143; Reich / Rutzmoser, DB 2007, 2314; Cisch / Kruip, NZA 2007, 786; Diller, NZA 2008, 338).Dass bei Auflösung einer Lebensversicherung generell auf Seiten des Versicherungsnehmers finanzielle Einbußen hinzunehmen sind, darf ebenfalls als bekannt vorausgesetzt werden (LAG München, Urteil vom 11. Juli 2007, NZA 2008, 362, 363).
- LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 11 Sa 107/08
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung bei gezillmertem …
Der Kläger hat den Versicherungsvertrag bisher nicht aufgelöst (vgl. LAG B-Stadt vom 11.07.2007 - 10 Sa 12/07 - NZA 08, 362).