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   LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02   

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LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02 (https://dejure.org/2003,12113)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02 (https://dejure.org/2003,12113)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 10 Sa 1216/02 (https://dejure.org/2003,12113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beihilfe, Rentner

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 2, 5 BVO Ang. NW, 257 SGB V
    Beihilfe, Rentner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beihilfe in Krankheits- und Todesfällen nach Eintritt in den Ruhestand; Fehlende arbeitsvertragliche Vereinbarung; Entsprechende Regelung für Angestellte; Möglichkeit des Verzichts auf Beitragszuschuss; Anknüpfung an Vergütung für Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95

    Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02
    Die Tatsache, dass Beamte im Ruhestand beihilfeberechtigt sind, hat seinen Rechtsgrund in dem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und dem Alimentationsprizip, nach dem der Dienstherr verpflichtet ist, dem Beamten und seiner Familie lebenslänglich einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren, während die durch Arbeitsverhältnis begründete Rechtsbeziehung und Fürsorgepflicht grundsätzlich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses zeitlich begrenzt ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.1995 - 6 AZR 129/95).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.1997 - L 4 KR 3421/96

    Verzicht auf Anspruch auf Beitragszuschuß des Arbeitgebers zur

    Auszug aus LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02
    Während das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 16.05.1997 - L 4 Kr 3421/96 - noch die Auffassung vertrat, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, den Beitragszuschuss nicht in Anspruch zu nehmen, hat das Bundessozialgericht in der Revisionsinstanz durch Urteil vom 08.10.1998 - B 12 KR 19/97 R AP Nr. 2 zu § 257 SGB V -das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Ansicht vertreten, dass ein Verzicht auf den Beitragszuschuss jedenfalls durch einseitige Erklärung des Arbeitnehmers gegen § 32 SGB I verstoße und daher unzulässig sei.
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 484/72

    Gewährung von Beihilfen - Krankheitsfall - Geburt - Todesfall - Deutsche

    Auszug aus LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02
    Daraus hat die Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 § 39 TV Ang Bundespost) gefolgert, dass Angestellte Beihilfen erhalten sollen, die sich in der gleichen beihilferechtlichen Situation befinden wie die Beamten.
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88

    Beihilfeanspruch eines privatversicherten Angestellten - Dynamische Verweisung

    Auszug aus LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02
    Da die Beamten versicherungsfrei sind und keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung gemäß § 405 RVO (§ 257 SGB V) gegenüber ihrem Dienstherrn haben, war anerkannt, dass die Beihilfevorschriften für Beamte uneingeschränkt nur für solche Angestellte gelten, die ebenfalls ihre Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfange selbst tragen (BAG, Urteil vom 15.02.1990 - 6 AZR 383/88).
  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 19/97 R

    Verzicht - Sozialleistung - Beitragszuschuß - private Krankenversicherung -

    Auszug aus LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02
    Während das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 16.05.1997 - L 4 Kr 3421/96 - noch die Auffassung vertrat, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, den Beitragszuschuss nicht in Anspruch zu nehmen, hat das Bundessozialgericht in der Revisionsinstanz durch Urteil vom 08.10.1998 - B 12 KR 19/97 R AP Nr. 2 zu § 257 SGB V -das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Ansicht vertreten, dass ein Verzicht auf den Beitragszuschuss jedenfalls durch einseitige Erklärung des Arbeitnehmers gegen § 32 SGB I verstoße und daher unzulässig sei.
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