Rechtsprechung
LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Anwendung des Manteltarifvertrags (MTV) für die Arbeitnehmer der TÜV Süddeutschland Holding AG und deren Konzerngesellschaften; Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Jahresarbeitszeitkonto und Freizeitausgleich; Auslegung des ...
- Judicialis
MTV zwischen der TÜV Süddeutschland Holding AG und der Gewerkschaft ÖTV vom 18.09.2000 i.d.F. vom 12.07.2002 § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuschlagpflichtige Mehrarbeit bei Jahresarbeitszeitkonto und Freizeitausgleich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 04.11.2005 - 22 Ca 13653/05
- LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
- BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 966/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 166/02
Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
Das Bundesarbeitsgericht ist dem jedoch nicht gefolgt (vgl. BAG vom 06.11.2003 - 6 AZR 166/02).Wird dabei zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung und Freizeitausgleich nicht unterschieden, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag für Überstundenarbeit auch durch Anrechnung eines Freizeitausgleichs erworben werden (vgl. BAG vom 06.11.2003 - a.a.O.).
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00
Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG vom 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 = AP Nr. 4 zu § 23 b BAT). - LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02
Jahresarbeitszeit, Gutschrift von Zeitzuschlägen
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
aa) Zwar entsprach es auch der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 11.12.2002 - 10 Sa 265/02), dass schon allgemeiner Sprachgebrauch und die Üblichkeit im Arbeitsleben es nahe legen, dass eine gesondert zu vergütende Arbeitszeit nur bei der tatsächlichen Erbringung einer eigenen Arbeitsleistung vorliegt oder zumindest das Bestehen einer zusätzlichen Belastung in dieser Zeit voraussetzt.
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
a) Abgesehen davon, dass die Tarifvertragsparteien schon deshalb nicht verpflichtet gewesen wären, die Fälle von finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich identisch zu regeln, da ihnen ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. etwa: BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 = AP Nr. 291 zu Art. 3 GG; BAG vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 = AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Überprüfung einer derartigen tariflichen Regelung durch das Gericht auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Billigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 = AP Nr. 1 zu § 10 AVR Caritasverband; BAG vom 05.04.1995 - 4 AZR 154/94 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Lufthansa"; BAG vom 12.02.1992 - 7 AZR 100/91 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB "Altersgrenze") liegt auch keine Ungleichbehandlung vor. - BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
a) Abgesehen davon, dass die Tarifvertragsparteien schon deshalb nicht verpflichtet gewesen wären, die Fälle von finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich identisch zu regeln, da ihnen ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. etwa: BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 = AP Nr. 291 zu Art. 3 GG; BAG vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 = AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Überprüfung einer derartigen tariflichen Regelung durch das Gericht auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Billigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 = AP Nr. 1 zu § 10 AVR Caritasverband; BAG vom 05.04.1995 - 4 AZR 154/94 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Lufthansa"; BAG vom 12.02.1992 - 7 AZR 100/91 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB "Altersgrenze") liegt auch keine Ungleichbehandlung vor. - BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
a) Abgesehen davon, dass die Tarifvertragsparteien schon deshalb nicht verpflichtet gewesen wären, die Fälle von finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich identisch zu regeln, da ihnen ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. etwa: BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 = AP Nr. 291 zu Art. 3 GG; BAG vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 = AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Überprüfung einer derartigen tariflichen Regelung durch das Gericht auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Billigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 = AP Nr. 1 zu § 10 AVR Caritasverband; BAG vom 05.04.1995 - 4 AZR 154/94 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Lufthansa"; BAG vom 12.02.1992 - 7 AZR 100/91 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB "Altersgrenze") liegt auch keine Ungleichbehandlung vor. - BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 154/94
Stufenfindung bei Umgruppierung über mehrere Vergütungsgruppen
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
a) Abgesehen davon, dass die Tarifvertragsparteien schon deshalb nicht verpflichtet gewesen wären, die Fälle von finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich identisch zu regeln, da ihnen ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. etwa: BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 = AP Nr. 291 zu Art. 3 GG; BAG vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 = AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Überprüfung einer derartigen tariflichen Regelung durch das Gericht auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Billigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 = AP Nr. 1 zu § 10 AVR Caritasverband; BAG vom 05.04.1995 - 4 AZR 154/94 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Lufthansa"; BAG vom 12.02.1992 - 7 AZR 100/91 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB "Altersgrenze") liegt auch keine Ungleichbehandlung vor. - BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91
Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals
Auszug aus LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
a) Abgesehen davon, dass die Tarifvertragsparteien schon deshalb nicht verpflichtet gewesen wären, die Fälle von finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich identisch zu regeln, da ihnen ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. etwa: BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 = AP Nr. 291 zu Art. 3 GG; BAG vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 = AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Überprüfung einer derartigen tariflichen Regelung durch das Gericht auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Billigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 = AP Nr. 1 zu § 10 AVR Caritasverband; BAG vom 05.04.1995 - 4 AZR 154/94 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Lufthansa"; BAG vom 12.02.1992 - 7 AZR 100/91 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB "Altersgrenze") liegt auch keine Ungleichbehandlung vor.
- BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 966/06
Jahresarbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Mehrarbeit
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Mai 2006 - 10 Sa 1233/05 - wird zurückgewiesen.