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   LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04   

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https://dejure.org/2005,10389
LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04 (https://dejure.org/2005,10389)
LAG München, Entscheidung vom 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04 (https://dejure.org/2005,10389)
LAG München, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 10 Sa 1291/04 (https://dejure.org/2005,10389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtzusage hinsichtlich einer einmaligen Gratifikation für gezeigte Einsatzbereitschaft und gute Leistungen; Erfordernis ausdrücklicher Annahme; Freiwillige Treueprämie und Rechtsbindungswille; Ermittlung des Zwecks einer Sonderzahlung; Rechtfertigung unterschiedlicher ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 151; ; BGB § 315; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 151 § 315 § 611
    Treueprämie im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Treueprämie im gekündigten Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Denn dadurch kommt regelmäßig zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einer Sonderzuwendung an den Betrieb binden will (vgl. BAG vom 19.3.2003 - 10 AZR 365/02; BAG vom 25.4.1991 - AP Nr. 138 zu § 611 BGB "Gratifikation").

    Ist dies nicht der Fall, kann die übergangene Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (vgl. BAG vom 19.3.2003 - 10 AZR 365/02; BAG vom 21.3.2001 - 10 AZR 444/00 - AP Nr. 17 zu § 33 a BAT).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Ist dies nicht der Fall, kann die übergangene Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (vgl. BAG vom 19.3.2003 - 10 AZR 365/02; BAG vom 21.3.2001 - 10 AZR 444/00 - AP Nr. 17 zu § 33 a BAT).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Dies folgt schon daraus, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zweck einer Sonderzahlung vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ergibt, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird, während die Bezeichnung der Sonderzahlung allenfalls Indizwirkung hat (vgl. BAG vom 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG "Rückwirkung").
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    cc) Schon nach dem klaren Wortlaut des Schreibens (vgl. BGH NJW 2001, 144) ist nach dem allein maßgeblichen Empfängerhorizont (vgl. BAG vom 9.11.1999 - 9 AZR 917/98 - AP Nr. 4 zu § 5 Bildungsurlaubsgesetz NRW) aus der Sicht der Klägerin gem. § 133 BGB davon auszugehen, dass es sich bei dem Schreiben um eine rechtsgeschäftliche Erklärung einer vertraglichen Zusage handelt.
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Der Leistung als solcher kommt hingegen kein Erklärungswert zu, wenn ihre Bedingungen allgemein bekannt gemacht worden sind (vgl. BAG vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - AP Nr. 249 zu § 611 BGB "Gratifikation").
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Maßgeblich ist danach der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (vgl. BAG vom 14.8.2001 - 1 AZR 619/00 - AP Nr. 85 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 917/98

    Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    cc) Schon nach dem klaren Wortlaut des Schreibens (vgl. BGH NJW 2001, 144) ist nach dem allein maßgeblichen Empfängerhorizont (vgl. BAG vom 9.11.1999 - 9 AZR 917/98 - AP Nr. 4 zu § 5 Bildungsurlaubsgesetz NRW) aus der Sicht der Klägerin gem. § 133 BGB davon auszugehen, dass es sich bei dem Schreiben um eine rechtsgeschäftliche Erklärung einer vertraglichen Zusage handelt.
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96

    Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Selbst ein Freiwilligkeitsvorbehalt würde die Beklagte dann nicht berechtigen, einzelne Arbeitnehmer nur deshalb von der Leistung auszuschließen (vgl. BAG vom 20.1.1998 - 9 AZR 698/96 - AP Nr. 73 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Auszug aus LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
    Ein Bindungswille der Beklagten würde aus diesem Schreiben selbst dann folgen, wenn sie dieses nur als "Information" (vgl. BAG vom 14.6.1995 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB "Personalrabatt") oder "Bekanntmachung" bezeichnet hätte (vgl. BAG vom 11.12.1996 - 5 AZR 336/95 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB "Sachbezüge").
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