Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 520 ZPO, § 14 Abs 1 TzBfG
Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit wiederholter Befristungen des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; ZPO § 520; TzBfG § 14 Abs. 1
Wirksamkeit einer Befristung - rechtsportal.de
BGB § 242 ; ZPO § 520 ; TzBfG § 14 Abs. 1
Wirksamkeit wiederholter Befristungen des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überschreitung der Befristungsdauer um fast 100 Prozent rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.06.2015 - 31 Ca 3864/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Denn die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des vom jeweiligen Arbeitgeber geltend gemachten Sachgrunds beschränken (BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 310/13).Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (mittlerweile ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 m.w.N.).
- BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12
Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Bei zunehmender Anzahl befristeter Verträge und Dauer der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift (BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12).Auch können bei der Gesamtbeurteilung grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG, Urteile vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 und vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12).
- BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Zu denken ist dabei insbesondere an die Zahl und Dauer von Unterbrechungen zwischen den befristeten Verträgen (BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11) sowie an branchenspezifische Besonderheiten, etwa bei Saisonbetrieben.
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08
Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Die Berufung muss darlegen, warum jede Erwägung des Arbeitsgerichts die Entscheidung nicht tragen könnte (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2010 - 2 AZR 223/08 m.w.N.). - BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13
Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VI ZB 22/13). - BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09). - BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09). - BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Auch können bei der Gesamtbeurteilung grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG, Urteile vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 und vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12). - BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09). - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13
Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser - zugeschnitten auf den Streitfall und aus sich heraus verständlich - diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend beurteilt ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BAG, Urteil vom 11. November 2014 - 3 AZR 404/13). - EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen …
- BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle