Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 10 Sa 1329/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Drohung mit Strafanzeige als Kündigungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame fristlose Kündigung bei Drohung mit Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Drohung mit Strafanzeige als Kündigungsgrund

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Drohung mit Strafanzeige als Kündigungsgrund

Verfahrensgang

  • ArbG Mainz, 16.05.2003 - 6 Ca 2306/02
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 10 Sa 1329/03



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09  

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

    Allerdings kann auch die bloße Drohung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, eine anzeigenähnliche Mitteilung zu erstatten, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB oder einen verhaltensbedingten Grund zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bilden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. November 2004 - 10 Sa 1329/03; LAG Köln, Urteil vom 10. Juni 1994 - 13 Sa 237/94).

    In all diesen Fällen muss sich jedoch die erforderliche Zumutbarkeitsprüfung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstrecken und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abwägen (BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. November 2004 - 10 Sa 1329/03).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 Sa 340/05  

    Abmahnung

    Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung ist mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland - Pfalz vom 17.11.2004 (AZ: 10 Sa 1329/03) zurückgewiesen worden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2005 - 10 Sa 421/05  

    kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei fehlendem Leistungswillen

    Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung ist mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.11.2004 (Az. 10 Sa 1329/03) zurückgewiesen worden.
  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09  

    Außerordentliche Kündigung

    auch BVerfG, B. v. 02.07.2001, 1 BvR 2049/00, NJW 2001, S. 3474 f ; siehe zu einschlägigen Sachverhalten auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.11.2004, 10 Sa 1329/03, AuA 2005, S. 502 f; LAG Niedersachsen, U. v. 13.06.2005, 5 Sa 137/02, RDV 2006, S. 173 f; LAG Berlin, U. v. 28.03.2006, 7 Sa 1884/05 - Juris - ; hierzu Deiseroth, ZRP 2007, S. 25 f; ders. AuR 2007, S. 198 f; Binkert, AuR 2007, S. 195 f).
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