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   LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03   

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https://dejure.org/2003,6423
LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03 (https://dejure.org/2003,6423)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2003 - 10 Sa 141/03 (https://dejure.org/2003,6423)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2003 - 10 Sa 141/03 (https://dejure.org/2003,6423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltung von Betriebsratmitgliedern; Die Erforderlichkeit der Schulung eines Betriebsratsmitglieds als unbestimmter Rechtsbegriff; Kenntnis des Arbeitskampfrechts als Voraussetzung der Betriebsratsarbeit

  • br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)

    Schulungskosten, Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40
    Schulungskosten, Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf, Vermittlung von Grundwissen/Spezialkenntnissen, Vorkenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 511 (Ls.)
  • NZA-RR 2004, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03
    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 09.10.1973 - AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 27.09.1974 - AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 27.09.1974 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 140, 141; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 156 f.; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 37 Rz. 92 ff.; Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 16 m.w.N.).

    Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrates sind unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 21.11.1978 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 143 f.; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 164 ff.; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, § 37 Rz. 95 ff.; Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 17 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere für den Inhalt der Veranstaltung als auch für deren Dauer (BAG, Beschluss vom 15.05.1986 - AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972 unter I. 1. a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 15.01.1997 - AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972 unter B. 2. der Gründe; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 174; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 195; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 127; Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 16).

  • ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02
    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 137, 63 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.05.2002 zu zahlen.

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03
    Dieser Zeitpunkt ist für die Frage der Beurteilung der Erforderlichkeit jedoch der entscheidende (BAG, Urteil vom 16.03.1988 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972 unter II. 2. der Gründe).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03
    Eine bloße akstrakte Möglichkeit einer Verwertung der durch die Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse begründet nicht deren Erforderlichkeit (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch BAG, Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Pressemitteilung Nr. 42/03; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 159; Däubler/Kittner/Klebe/ Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 100; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 146).
  • ArbG Hagen, 10.05.2011 - 5 Ca 146/10

    Lohnansprüche für die Zeit von Fahrten mit dem Firmenfahrzeug vom Sitz der

    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (LAG Hamm, Urteil vom 11.08.2003 - 10 Sa 141/03 -, NZA-RR 2004, 82 unter II. 1. der Gründe m. w. N.).Für die Frage, ob eine sachgerechte Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben die Schulung gerade des zu der Schulungsveranstaltung entsandten Betriebsratsmitglieds erforderlich machte, ist darauf abzustellen, ob nach den aktuellen Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen anstehen oder in absehbarer Zeit anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrates sowie unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat eine Schulung gerade dieses Betriebsratsmitglieds geboten erscheint (so LAG Hamm, Urteil vom 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05 -, NZA-RR 2007, 202, 203 unter I. 1. der Gründe).
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