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   LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98   

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https://dejure.org/1998,2028
LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98 (https://dejure.org/1998,2028)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98 (https://dejure.org/1998,2028)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 1998 - 10 Sa 1425/98 (https://dejure.org/1998,2028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingang eines Berufungsschriftsatzes bei Einwurf in den gemeinsamen Nachtbriefkasten mehrerer Gerichte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 518 ZPO, § 233 ZPO
    Eingang eines Berufungsschriftsatzes bei Einwurf in den gemeinsamen Nachtbriefkasten mehrerer Gerichte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingang von Schriftsätzen bei Einwurf in den gemeinsamen Nachtbriefkasten mehrerer Gerichte; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Anwaltsblatt

    § 518 ZPO, § 233 ZPO, § 66 ArbGG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 233 518
    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung - Fristwahrung durch Einwurf des Schriftsatzes in den gemeinsamen Nachtbriefkasten mehrerer Gericht - Zugang bei unterschiedlichen Adressaten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 233, 518
    Eingang eines Berufungsschriftsatzes bei Einwurf in den gemeinsamen Nachtbriefkasten mehrerer Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 672 (Ls.)
  • DB 1999, 644
  • AnwBl 2000, 203
  • NZA-RR 1999, 265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93

    Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98
    Es entspricht deshalb herrschender Rechtsauffassung (BGH Beschluß vom 10.2.1994 - VII ZB 30/93 - NJW 1994, 1354; BGH Urteil vom 12.10.1995 - VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443; BAG Beschluß vom 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 - EzA § 519 b ZPO Nr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 518 ZPO RdNr. 5 m.w.N.), daß ein Rechtsmittel dann als eingegangen angesehen werden kann, wenn das Rechtsmittelgericht an dem entsprechenden Schriftsatz eigenen Gewahrsam begründet hat.

    Dieses entspricht ganz herrschender Rechtsauffassung (vgl. BGH Urteil vom 10.2.1994 a.a.O; BAG Beschluß vom 14.7.1988 - 4 AZB 6/88 - EzA § 518 ZPO Nr. 34), von der abzuweichen die erkennende Kammer bereits aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit keine Veranlassung sieht.

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98
    Denn es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (Entscheidung des BVerfG vom 3.10.1979 - BVerfGE 52, 203), wenn ein Gericht den Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes in einem Zivilprozeß deshalb als verspätet ansieht, weil der rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangte Schriftsatz nicht innerhalb der Frist von dem zu seiner Entgegennahme zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle amtlich in Empfang genommen worden ist.
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unzutreffender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98
    Es entspricht deshalb herrschender Rechtsauffassung (BGH Beschluß vom 10.2.1994 - VII ZB 30/93 - NJW 1994, 1354; BGH Urteil vom 12.10.1995 - VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443; BAG Beschluß vom 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 - EzA § 519 b ZPO Nr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 518 ZPO RdNr. 5 m.w.N.), daß ein Rechtsmittel dann als eingegangen angesehen werden kann, wenn das Rechtsmittelgericht an dem entsprechenden Schriftsatz eigenen Gewahrsam begründet hat.
  • BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85

    Einwurf - Wahrung der Frist - Abgabe - Zugang - Leerung - Fristwahrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98
    Es entspricht deshalb herrschender Rechtsauffassung (BGH Beschluß vom 10.2.1994 - VII ZB 30/93 - NJW 1994, 1354; BGH Urteil vom 12.10.1995 - VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443; BAG Beschluß vom 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 - EzA § 519 b ZPO Nr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 518 ZPO RdNr. 5 m.w.N.), daß ein Rechtsmittel dann als eingegangen angesehen werden kann, wenn das Rechtsmittelgericht an dem entsprechenden Schriftsatz eigenen Gewahrsam begründet hat.
  • BGH, 16.02.1984 - IX ZB 172/83

    Nachtbriefkasten - Berufungsschrift - Rechtzeitigkeit - Nachweis desEinwurfs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98
    b) Der Kläger, der für die Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung voll beweispflichtig ist (vgl. hierzu auch BGH Beschluß vom 16.2.1984 - IX ZB 172/83 - VersR 1984, 442, 443) hat auch nicht vortragen können, daß der Berufungsschriftsatz mit anderen an das Arbeits- und das Landesarbeitsgericht gerichteten Schriftsätzen in einem Umschlag steckte, der keinen Adressaten aufwies, so daß davon hätte ausgegangen werden müssen, daß die in dem Umschlag enthaltenen Schriftstücke mit dem Einwurf in den Nachtbriefkasten dem jeweiligen Adressaten zugegangen waren.
  • BAG, 14.07.1988 - 4 AZB 6/88

    Verfristung der Berufung im Falle der Adressierung an das Arbeitsgericht bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98
    Dieses entspricht ganz herrschender Rechtsauffassung (vgl. BGH Urteil vom 10.2.1994 a.a.O; BAG Beschluß vom 14.7.1988 - 4 AZB 6/88 - EzA § 518 ZPO Nr. 34), von der abzuweichen die erkennende Kammer bereits aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit keine Veranlassung sieht.
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