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   LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00   

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LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00 (https://dejure.org/2000,6747)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00 (https://dejure.org/2000,6747)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 10 Sa 1505/00 (https://dejure.org/2000,6747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der tariflichen Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der tariflichen Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 145
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa der Verweigerung einer begehrten Tarifauskunft, kommt ein Treueverstoß in Betracht (BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag ; AP Nr. 2 zu § 70 BAT ; 06.07.1972, 5 AZR 100/72 , AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 ).

    Insoweit gilt der allgemeine, aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB hergeleitete Rechtsgrundsatz, dass niemand aus einem treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile für sich herleiten darf (vgl. Gaul, Anm. zu BAG, AP Nr. 2 zu § 70 BAT ).

    Die Vertragspartner sollen binnen angemessener Frist eindeutig und endgültig Klarheit darüber haben, welche Ansprüche noch bestehen (BAG, AP Nr. 2 zu § 70 BAT ; ErfK/Preis, §§ 194-225 BGB, Rz. 28).

    Eine Ausschlussfrist läuft auch dann, wenn sie dem Anspruchsinhaber unbekannt ist (BAG, stRspr, vgl. nur 30.09.1970, 1 AZR 535/69 , AP Nr. 2 zu § 70 BAT <3 d d.Gr.).

  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa der Verweigerung einer begehrten Tarifauskunft, kommt ein Treueverstoß in Betracht (BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag ; AP Nr. 2 zu § 70 BAT ; 06.07.1972, 5 AZR 100/72 , AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 ).

    Vielmehr ist - wie bereits ausgeführt - in den Fällen, in denen der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge nennt, eine Sanktion nicht geboten (i. E. ebenso BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag ; ausführlich 06.07.1972, 5 AZR 100/72 , AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Es besteht auch kein Ungleichgewicht bei der Vertragsdurchführung, das es gebieten würde, die tarifliche Ausschlussfrist als unanwendbar anzusehen (a.A. Koch, Der fehlende Hinweis auf tarifliche Ausschlußfristen und seine Folgen, Festschrift für Schaub, S. 421 unter Bezug auf die Handelsvertreter- und Bürgschaftsentscheidung des BVerfG <BVerfGE 81, 242 und 89, 214).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, in denen einer der Vertragsteile ein so starkes Übergewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, die Verpflichtung der Fachgerichte zu einer Inhaltskontrolle des Vertrags über die Generalklauseln des Zivilrechts bejaht (BVerfG, 19.10.1993, 1 BvR 567, 1044/89 , BVerfGE 89, 214 ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99

    Verfallsfristen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Ein ausdrücklicher Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist unter Nennung ihres Inhalts ist zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG nicht erforderlich (gegen LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000, 1 Sa 563/99 , DB 2000, S. 724).

    Eine Auslegung des § 2 Abs. 1 NachwG , wonach der Nachweispflicht nur genügt ist, wenn eine Ausschlussfrist, die in einem auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Tarifvertrag enthalten ist, ausdrücklich mit vollem Wortlaut im Nachweis aufgeführt ist, ist nicht möglich (a.A. LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000, 1 Sa 563/99 , DB 2000, S. 724 unter Bezug auf Koch, a.a.O. ).

  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81

    Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Nur so lässt sich die Tendenz zu einer Haftungserweiterung auf alle Vermögensschäden über den Umweg des § 823 Abs. 2 BGB , durch die die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird, vermeiden (BGH, 08.06.1976, VI ZR 50/75 , BGHZ 66, 388 ; 29.06.1982, VI ZR 33/81 , BGHZ 84, 312 m.w.N.; vgl. auch BGH, 05.02.1980, VI ZR 169/79 , NJW 1980, S. 1792 ).
  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 169/79

    StVZO § 29 d Abs 1 ist kein Schutzgesetz iS von BGB § 823 Abs 2.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Nur so lässt sich die Tendenz zu einer Haftungserweiterung auf alle Vermögensschäden über den Umweg des § 823 Abs. 2 BGB , durch die die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird, vermeiden (BGH, 08.06.1976, VI ZR 50/75 , BGHZ 66, 388 ; 29.06.1982, VI ZR 33/81 , BGHZ 84, 312 m.w.N.; vgl. auch BGH, 05.02.1980, VI ZR 169/79 , NJW 1980, S. 1792 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Stattet der Staat Vereinbarungen Privater wie Tarifverträge mit normativer Wirkung aus, so verlangt das Rechtsstaatsprinzip, dass diese Normen zugänglich publiziert werden, damit die Normadressaten ihr Verhalten daran ausrichten können (BVerfG, 24. Mai 1977, 2 BvL 11/74 , BVerfGE 44, 322 m.w.N.).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Daher kann es in Ausnahmefällen geboten sein, die Geltendmachung eines Anspruchs trotz Verstreichens einer tariflichen Ausschlussfrist noch zuzulassen (BAG, 27.03.1963, 4 AZR 72/62 , AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG 1952
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Nur so lässt sich die Tendenz zu einer Haftungserweiterung auf alle Vermögensschäden über den Umweg des § 823 Abs. 2 BGB , durch die die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird, vermeiden (BGH, 08.06.1976, VI ZR 50/75 , BGHZ 66, 388 ; 29.06.1982, VI ZR 33/81 , BGHZ 84, 312 m.w.N.; vgl. auch BGH, 05.02.1980, VI ZR 169/79 , NJW 1980, S. 1792 ).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
    Es besteht auch kein Ungleichgewicht bei der Vertragsdurchführung, das es gebieten würde, die tarifliche Ausschlussfrist als unanwendbar anzusehen (a.A. Koch, Der fehlende Hinweis auf tarifliche Ausschlußfristen und seine Folgen, Festschrift für Schaub, S. 421 unter Bezug auf die Handelsvertreter- und Bürgschaftsentscheidung des BVerfG <BVerfGE 81, 242 und 89, 214).
  • LAG Hamm, 10.09.1999 - 5 Sa 1868/98

    Arbeitgeber - Hinweispflicht auf tarifliche Änderungen

  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95

    Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer

  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98

    Tarifliche Ausschlußfrist

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Nur wenn sich die Ausschlußfrist allein aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung ergibt, ist auf sie ausdrücklich in der Niederschrift hinzuweisen (ebenso LAG Niedersachsen 7. Dezember 2000 - 10 Sa 1505/00 - LAGE TVG § 8 Nr. 1; Bepler ZTR 2001, 241, 243 ff.; Krause AR-Blattei SD 220.2.2 TVG § 8 Nr. 1 Rn. 175; aA Koch FS Schaub 1998 S 421, 439; Preis/Lindemann Anm. zu EuGH 8. Februar 2001 - Rs C-350/99 - EAS RL 91/533/EWG Art. 2 Nr. 2).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Dezember 2000 - 10 Sa 1505/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Eines ausdrücklichen Hinweises auf die Ausschlußfrist des § 16 BRTV bedurfte es somit nicht (ebenso LAG Niedersachsen 7. Dezember 2000 - 10 Sa 1505/00 - LAGE TVG § 8 Nr. 1; Bepler ZTR 2001, 241, 243 ff.; Krause AR-Blattei Stand: Oktober 1997 SD 220.2. 2 Rn. 175; aA Koch Festschrift für Schaub 1998 S 438 f.; Lindemann in Oetker/Preis Anm. zu EuGH EAS RL 91/533/EWG Art. 2 Nr. 2).
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