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   LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96   

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LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96 (https://dejure.org/1997,2378)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96 (https://dejure.org/1997,2378)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1997 - 10 Sa 1534/96 (https://dejure.org/1997,2378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unwirksamkeit des Arbeitsplatzwechsels von einer AG zu einer Beschäfti gungsgesellschaft bei damit geplanter und verwirklichter Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 1 BGB
    Unwirksamkeit des Arbeitsplatzwechsels von einer AG zu einer Beschäfti gungsgesellschaft bei damit geplanter und verwirklichter Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzzweck ; Betriebsübergang ; Sicherung von Arbeitsplätzen; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Einvernehmen des Arbeitgebers; Sanierungen; Beendigung der Arbeitsverhältnisse; Abschluss neuer Abeitsverträge; Arbeitsplatzwechsel; Beschäftigungsgesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a Abs. 1
    Betriebsübergang: Gesetzesumgehung durch massenhaften Abschluß von Aufhebungsverträgen mit konkursreifem Arbeitgeber und Einstellungsverträgen mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft - Ermöglichung des vorübergehenden Bezugs von Kurzarbeiter- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ § 134, 611, 613a Abs. 1
    Betriebsübergang: Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1796
  • DB 1997, 1878
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Der Schutzzweck des § 613 a Abs. 1 BGB besteht darin, zur Sicherung der Arbeits plätze den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Be triebsinhaber vom Einvernehmen der am Übergang des Betriebes beteiligten Arbeitgeber unabhängig zu machen (vgl. BAG Urteil vom 29.10.1985 - 3 AZR 485/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 52).

    Da der Schutzzweck des § 613 a Abs. 1 BGB aber darin besteht, zur Sicherung der Arbeitsplätze den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber vom Einvernehmen der am Übergang des Betriebes beteiligten Arbeitgeber unabhängig zu machen (vgl. BAG Urteil v. 29.10.1985 - 3 AZR 485/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 52), und es nicht seine Aufgabe ist, Sanierungen im Fall von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG Urteil v. 27.05.1988 - 5 AZR 358/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 70), verstößt auch die einvernehmliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse fast aller Beschäftigten mit dem alten Betriebsinhaber und der Abschluß neuer Arbeitsverträge mit einer Beschäftigungsgesellschaft im Fall der Betriebsübernahme im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatzwechsel gegen diesen Schutzzweck, wenn gleichzeitig zugesichert wird, daß jedenfalls ein Teil dieser Mitarbeiter von dem auf diese Weise personell entlasteten Betriebsübernehmer später wieder eingestellt wird.

  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Es ist nicht Aufgabe des § 613 a Abs. 1 BGB, Sanierungen im Fall von Be triebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG Urteil vom 27.05.1988 - 5 AZR 358/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 70).

    Da der Schutzzweck des § 613 a Abs. 1 BGB aber darin besteht, zur Sicherung der Arbeitsplätze den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber vom Einvernehmen der am Übergang des Betriebes beteiligten Arbeitgeber unabhängig zu machen (vgl. BAG Urteil v. 29.10.1985 - 3 AZR 485/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 52), und es nicht seine Aufgabe ist, Sanierungen im Fall von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG Urteil v. 27.05.1988 - 5 AZR 358/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 70), verstößt auch die einvernehmliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse fast aller Beschäftigten mit dem alten Betriebsinhaber und der Abschluß neuer Arbeitsverträge mit einer Beschäftigungsgesellschaft im Fall der Betriebsübernahme im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatzwechsel gegen diesen Schutzzweck, wenn gleichzeitig zugesichert wird, daß jedenfalls ein Teil dieser Mitarbeiter von dem auf diese Weise personell entlasteten Betriebsübernehmer später wieder eingestellt wird.

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Es kann auch keinen Zweifel unterliegen, daß dieser Betriebsübergang rechtsgeschäftlich i. S. des § 613 a Abs. 1 BGB erfolgte, selbst wenn die Beklagte die Betriebsmittel erst von Dritten (z.B. Banken) erhalten haben sollte (vgl. BAG Urteil v. 22.05.1985 - 5 AZR 173/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 46 m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94

    Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Denn eine Betriebsstillegung liegt nur dann vor, wenn die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft aufgelöst wird und der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen und endgültigen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (BAG Urteil v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 139; BAG Urteil v. 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 82).
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Dabei ist es unerheblich, daß die Beklagte im Rahmen des Konkurses der AG den Betrieb übernommen hat (h.M. vgl. statt aller BAG Urteil v. 21.02.1990 - 5 AZR 160/89 - EzA § 613 a BGB Nr. 88) und es nicht zur Übernahme des Betriebes gekommen wäre, wenn die Beklagte gewußt hätte, daß sie die bei der AG bis Anfang Juni 1996 beschäftigten Arbeitnehmer übernehmen müßte (vgl. BAG Urteil v. 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 - EzA § 613 a BGB Nr. 21).
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    - 3 AZR 154/95 - EzA § 613 a BGB Nr. 130; BAG Urteil v. 12.05.1992 - AZR 247/91 - § 613 a BGB Nr. 10; BAG Urteil v. 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a; BAG Urteil v. 28.04.1987 - 3 AZR 75/86 - EzA § 613 a BGB Nr. 67), daß ein Aufhebungsvertrag zwischen dem Betriebsveräußerer und einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer dann unwirksam ist, wenn mit dem Aufhebungsvertrag lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt wird.
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    - 3 AZR 154/95 - EzA § 613 a BGB Nr. 130; BAG Urteil v. 12.05.1992 - AZR 247/91 - § 613 a BGB Nr. 10; BAG Urteil v. 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a; BAG Urteil v. 28.04.1987 - 3 AZR 75/86 - EzA § 613 a BGB Nr. 67), daß ein Aufhebungsvertrag zwischen dem Betriebsveräußerer und einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer dann unwirksam ist, wenn mit dem Aufhebungsvertrag lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt wird.
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Denn eine Betriebsstillegung liegt nur dann vor, wenn die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft aufgelöst wird und der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen und endgültigen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (BAG Urteil v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 139; BAG Urteil v. 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 - EzA § 613 a BGB Nr. 82).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Da die Tarifvertragsparteien durch den Tarifvorvertrag für den Betrieb der Beklagten die tariflichen Bestimmungen eingeschränkt haben, kann der Kläger auch Leistungen nur nach diesem neuen Tarifvertrag verlangen (vgl. BAG Urteil v. 04.09.1996 - 4 AZR 135/95 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 7.).
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89

    Betriebsübergang und Konkursausfallgeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
    Dabei ist es unerheblich, daß die Beklagte im Rahmen des Konkurses der AG den Betrieb übernommen hat (h.M. vgl. statt aller BAG Urteil v. 21.02.1990 - 5 AZR 160/89 - EzA § 613 a BGB Nr. 88) und es nicht zur Übernahme des Betriebes gekommen wäre, wenn die Beklagte gewußt hätte, daß sie die bei der AG bis Anfang Juni 1996 beschäftigten Arbeitnehmer übernehmen müßte (vgl. BAG Urteil v. 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 - EzA § 613 a BGB Nr. 21).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 1534/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 1997 - 10 Sa 1534/96 - aufgehoben.

  • LAG Köln, 06.01.1998 - 13 Sa 1075/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag im Konkurs;

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  • LAG Hamm, 29.10.1998 - 8 Sa 2337/97

    Zustandekommen eines dreiseitigen Vertrages; Einschaltung eines

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