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   LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02   

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LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02 (https://dejure.org/2003,5462)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02 (https://dejure.org/2003,5462)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 10 Sa 1683/02 (https://dejure.org/2003,5462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 NachwG; § 448 ZPO
    Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er seine Pflicht zum Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht erfüllt hat; Erforderlichkeit der erneuten Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Parteivernehmung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er seine Pflicht zum Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht erfüllt hat; Erforderlichkeit der erneuten Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Parteivernehmung der ...

  • Techniker Krankenkasse
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1426
  • NZA-RR 2003, 520
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Diese Grundsätze gehen auf den in § 444 ZPO enthaltenen Rechtsgedanken zurück, wonach derjenige, der entgegen einer ihm obliegenden Rechtspflicht dem Gegner die Benutzung von zur Beweisführung benötigten Unterlagen schuldhaft unmöglich macht, im Rechtsstreit aus diesem Verhalten keine beweisrechtlichen Vorteile ziehen darf (BGH, 27.9.2001, IX ZR 281/00, NJW 2002, S. 825 ).

    In dieser Situation ist es angemessen, die Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung rechtlich zu Lasten der Beklagten ausschlagen zu lassen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 825 2 b d.Gr.>).

  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Geboten ist die erneute Vernehmung nur dann, wenn das Berufungsgericht die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz beurteilen will oder seinen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will (BAG, 18.11.1999, 2 AZR 852/98, AP Nr. 160 zu § 626 BGB ; BGH, 10.3.1998, VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222 m.w.N.).

    Dabei ist das Berufungsgericht bei der Auslegung von Zeugenaussagen als Akt rechtlicher Würdigung grundsätzlich nicht an die Ansicht des erstinstanzlichen Gerichts gebunden, wenn der objektive Erklärungswert einer Willenserklärung vom Empfängerhorizont her zu ermitteln ist und sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage nur auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, NJW 1998, 2222 m.w.N.).

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Unabhängig von der Frage, ob hier der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit (vgl. dazu BAG, 6.12.2001, 2 AZR 396/00, AP Nr. 33 zu § 286 ZPO und BGH, 19.4.2002, V ZR 90/01, BGHZ 150, 334) die Vernehmung des Klägers ungeachtet des Umstands gebietet, dass die Ehefrau des Geschäftsführers der Beklagten ebenfalls am Gespräch teilgenommen hat, also gerade kein Vier-Augengespräch stattgefunden hat, war die Vernehmung des Klägers als Partei angezeigt.

    Das Gericht kann eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei anordnen, wenn nach dem Ergebnis der bisherigen Verhandlung und Beweisaufnahme eine non-liquet-Situation besteht, aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht (BGH, 19.4.2002, BGHZ 150, 334 ; BAG, 16.9.1999, 2 AZR 712/98, AP Nr. 1 zu Art. 4 GrO katholische Kirchen ).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Geboten ist die erneute Vernehmung nur dann, wenn das Berufungsgericht die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz beurteilen will oder seinen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will (BAG, 18.11.1999, 2 AZR 852/98, AP Nr. 160 zu § 626 BGB ; BGH, 10.3.1998, VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222 m.w.N.).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Das Gericht kann eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei anordnen, wenn nach dem Ergebnis der bisherigen Verhandlung und Beweisaufnahme eine non-liquet-Situation besteht, aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht (BGH, 19.4.2002, BGHZ 150, 334 ; BAG, 16.9.1999, 2 AZR 712/98, AP Nr. 1 zu Art. 4 GrO katholische Kirchen ).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Weder die Beweisaufnahme vor dem Arbeitsgericht noch die am 21. Februar 2003 von ihr selbst durchgeführte Beweisaufnahme haben der Kammer die erforderliche persönliche Gewissheit (vgl. BGH, 17.2.1970, III ZR 139/67, BGHZ 53, 245 ) vermittelt, dass diese Behauptung des Klägers zutrifft.
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Unabhängig von der Frage, ob hier der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit (vgl. dazu BAG, 6.12.2001, 2 AZR 396/00, AP Nr. 33 zu § 286 ZPO und BGH, 19.4.2002, V ZR 90/01, BGHZ 150, 334) die Vernehmung des Klägers ungeachtet des Umstands gebietet, dass die Ehefrau des Geschäftsführers der Beklagten ebenfalls am Gespräch teilgenommen hat, also gerade kein Vier-Augengespräch stattgefunden hat, war die Vernehmung des Klägers als Partei angezeigt.
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02
    Diese Grundsätze finden nämlich allgemein in den Fällen Anwendung, in denen der eine Vertragspartner dem beweispflichtigen Vertragspartner die Beweisführung schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, unmöglich macht, indem er zum Beispiel bereits vorhandene Beweismittel vernichtet oder vorenthält oder das Schaffen von Beweismitteln verhindert (BGH, 15.11.1984, IX ZR 157/83, NJW 1986, S. 59 ).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

    Ein derartiges Verhalten ist prozessual als Beweisvereitelung zu werten (LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02, NZA-RR 2003, 520; Müller-Glöge, RdA 2001, Sonderbeilage Heft 5, S. 46 ff., 52; ErfK-Preis, 14. Aufl., Einführung zum NachwG, Rdz. 22 f.) und führte selbst bei Unaufklärbarkeit der Frage, ob die Leerfahrten Bestandteil der Arbeitsleistung der Klägerin sind - erst Recht unter Berücksichtigung der obigen Erwägungen, zu einer faktischen Umkehr der Beweislast.
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Ein derartiges Verhalten ist prozessual als Beweisvereitelung zu werten (LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02, NZA-RR 2003, 520; Müller-Glöge, RdA 2001, Sonderbeilage Heft 5, S. 46 ff., 52; ErfK-Preis, 14. Aufl., Einführung zum NachwG, Rdz. 22 f.) und führte selbst bei Unaufklärbarkeit der Frage, ob die Leerfahrten Bestandteil der Arbeitsleistung der Klägerin sind - erst Recht unter Berücksichtigung der obigen Erwägungen - zu einer faktischen Umkehr der Beweislast.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - L 12 AL 127/06

    Arbeitslosenversicherung

    Der Kläger verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21.02.2003 - 10 SA 1683/02 -.

    Der Hinweis auf das Urteil des LAG Niedersachsen vom 21.02.2003 (10 SA 1683/02) trifft den vorliegenden Fall nicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 11 Sa 25/07

    Zur Beweiserleichterung bei Verletzung der Nachweispflicht aus dem NachwG

    Soweit vertreten wird, dass bei Nichterteilung des Nachweises gemäß § 2 NachwG auf die Grundsätze der Beweisvereitelung zurückzugreifen ist und diese Grundsätze allgemein in den Fällen Anwendung finden, in denen der eine Vertragspartner dem beweispflichtigen Vertragspartner die Beweisführung schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig, unmöglich macht, in dem er z. B. bereits vorhandene Beweismittel vernichtet oder vorenthält oder das Schaffen von Beweismitteln verhindert, ist festzuhalten, dass die Beweisvereitelung noch nicht zur Umkehr der Beweislast führt (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02 - Erfurter Kommentar - Preis, 7. Auflage, Einführung zum Nachweisgesetz, Rd-Ziffer 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 279/11

    Folgen einer Verletzung des Nachweisgesetzes - Erleichterung der

    Diese Beweisvereitelung ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen und kann zu einer erheblichen Erleichterung der Beweisführungslast führen (ErfK, a. a. O., Rz 23, Landesarbeitsgericht Niedersachsen 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02 - LAGE § 2 NachwG Nr. 13).
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