Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis einer Betriebsvereinbarung
- IWW
BGB § 615 BetrVG § 77 Abs. 4 BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3 SGB III § 173
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzugslohnklage bei unwirksamer Anordnung von Kurzarbeit; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit; Unwirksamkeit einseitiger Änderung des Arbeitsvertrags für die Dauer der Kurzarbeit bei formwidriger Betriebsvereinbarung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzugslohnklage bei unwirksamer Anordnung von Kurzarbeit; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit; Unwirksamkeit einseitiger Änderung des Arbeitsvertrags für die Dauer der Kurzarbeit bei formwidriger Betriebsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.02.2010 - 4 Ca 650/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
- BAG, 11.01.2011 - 5 AZN 1052/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Eine formlose Regelungsabrede reiche nicht aus (BAG vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90).Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht als Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit nicht aus (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 811/05 - NZA 2007, 637; Urteil vom 18.10.1994 - 1 AZR 503/93 - NZA 1995, 1064; Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 - NZA 1991, 607; jeweils m.w.N.).
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90, a.a.O.).
Demgegenüber erschöpft sich die Wirkung einer formlosen Regelungsabrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber in der Aufhebung der betriebsverfassungsrechtlichen Beschränkung der Rechte des Arbeitgebers, begründet aber keine Rechte im Verhältnis zu den Arbeitnehmern (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90, a.a.O., Rd. 34).
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08
Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Hierunter fällt die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn Tage oder Wochen endgültig ausfallen und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - NZA 2009, 689; m.w.N.).Das setzt eine individualrechtliche Einigung oder den Abschluss einer förmlichen Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 Abs. 4 BetrVG über die Einführung von Kurzarbeit voraus (BAG Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08, a.a.O.).
- BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79
Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Wird mit der Tarifbestimmung aber nur die Möglichkeit der Kurzarbeit eröffnet, muss die Festsetzung im Einzelfall ebenso wie etwa die Festsetzung von Beginn und Ende der Arbeitszeit und auch die Einführung der Art der Kurzarbeit, nämlich die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder der Wegfall der Arbeit an einzelnen Tagen, unter Einhaltung des Mitbestimmungsrechts festgelegt werden (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 25.11.1981 - 4 AZR 274/79 - DB 1982, 909).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 160/10
Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der Parallelakte in dem Rechtsstreit 10 Sa 160/10 (= 4 Ca 443/09). - BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05
Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht als Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit nicht aus (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 811/05 - NZA 2007, 637; Urteil vom 18.10.1994 - 1 AZR 503/93 - NZA 1995, 1064; Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 - NZA 1991, 607; jeweils m.w.N.). - BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht als Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit nicht aus (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 811/05 - NZA 2007, 637; Urteil vom 18.10.1994 - 1 AZR 503/93 - NZA 1995, 1064; Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 - NZA 1991, 607; jeweils m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Für die konkrete Umsetzung müsse eine förmliche Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 160/10 Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der Parallelakte in dem Rechtsstreit 10 Sa 172/10 (= 4 Ca 650/08).