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   LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00   

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https://dejure.org/2000,3311
LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00 (https://dejure.org/2000,3311)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00 (https://dejure.org/2000,3311)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31. August 2000 - 10 Sa 1728/00 (https://dejure.org/2000,3311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Erlass einer auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichteten einstweiligen Verfügung; Zulässigkeit einer auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichteten ...

  • sportrecht.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO §§ 935 940
    Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 53
  • SpuRt 2001, 32
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98

    Durchsetzung der Freigabe für einen Vereinswechsel eines Lizenzfußballspielers im

    Auszug aus LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00
    Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm vom 10.06.1998 - 14 Sa 883/98 - LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Berufssport) in einem mit dem hiesigen vergleichbaren Fall den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, weil die erstrebte einstweilige Verfügung schon daran scheitern müsse, dass weder sicher noch wahrscheinlich sei, dass die vom Kläger erstrebte Spielberechtigung durch eine antragsgemäße Verurteilung erreicht werden könne.
  • OLG Köln, 07.12.1995 - 18 U 93/95
    Auszug aus LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00
    Denn es ist anerkannt, dass beides - wenn auch nur in besonderen Ausnahmefällen - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich ist (vgl. OLG Köln vom 07.12.1995 NJW-RR 1997, S. 59 zu Einstweiligen Verfügung zur Abgabe einer Willenserklärung, Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, Rdnr. 60 vor § 935 zur feststellenden einstweiligen Verfügung).
  • ArbG Berlin, 02.08.2013 - 28 BVGa 10241/13

    Behinderung der Betriebsratsarbeit - einstweilige Verfügung

    statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso 'endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso 'endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

    33) S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso 'endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Sie ist auch unmittelbar anwendbar, da sie trotz eindeutigen Norminhalts nicht hinreichend in deutsches Recht umgesetzt worden und die Umsetzungsfrist der Vorgängerrichtlinie bereits seit 1996 abgelaufen ist (EuGH, Urteil vom 25. November 2010 - Rs. C-429/09, Fuß - NZA 2001, 53 Rn. 35 ff.).
  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    und daher die Verweigerung richterlicher Intervention ihrerseits "vollendete Tatsachen" schafft 84 S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso ?endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

    S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso ?endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

    84) S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso ?endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

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