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   LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01   

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LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 (https://dejure.org/2001,3492)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 (https://dejure.org/2001,3492)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 (https://dejure.org/2001,3492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als Schlosser; Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates; Verdacht eines Diebstahls, einer Unterschlagung und eines Betruges; Zustimmungsersetzungsverfahren wegen Weigerung des Betriebsrates; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 311
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Es verbleibt allerdings dabei, dass ein derartiges gesteigertes Beschäftigungsinteresse neben der Anspruchsvereitelung im Zeitablauf nicht erforderlich ist (wie LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09- n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 ).

    Ließe sich die befasste Kammer nun von "Referenzen" leiten, so könnte sie es sich leicht machen und einfach mit aus ihrer Sicht völlig zutreffenden Entscheidungen (nicht nur) des Landesarbeitsgerichts Berlin 112 S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    112) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis;

    Zwar kann grundsätzlich ein Arbeitnehmer auch einseitig vom Arbeitgeber von der Arbeitspflicht suspendiert werden, wenn der Weiterbeschäftigung überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, die eine Verhinderung der Beschäftigung geradezu gebieten (BAG, Urteil vom 10.11.1955 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2; BAG, Urteil vom 19.08.1976 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 4; BAG, Urteil vom 15.03.2001 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 46; LAG Sachsen, Urteil vom 14.04.2000 - NZA-RR 2000, 588; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311 m.w.N.).

    Die im Rahmen des Verfügungsgrundes an sich zusätzliche erforderliche Interessenabwägung spielt beim Weiterbeschäftigungsanspruch praktisch keine Rolle, weil eine solche schon der Prüfung des Verfügungsanspruchs zu Grunde liegt (LAG Hamm, Urteil vom 09.03.1995 - NZA-RR 1996, 144; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311; Reidel, NZA 2000, 454, 461; Walker, a.a.O., Rz. 685 ff., 690).

    Mindestens muss angenommen werden, dass die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sind, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008, LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311).

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung,

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende und bestehende Rechtsverletzung ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 = NZA-RR 2003, 311 ; Urteil vom 18.September 2003 - 17 Sa 1275/03 = NZA-RR 2004, S.244 ; Urteil vom 8. November 2004 - 8 Sa 1798/04; juris; Urteil vom 28.März 2007 - 10 SaGa 11/07, juris).

    Ist die Berechtigung der Position des Verfügungsklägers keinen ernsthaften Zweifeln ausgesetzt, genügt vielmehr ein überwiegendes Interesse an der zeitnahen Durchsetzung, um eine Eilentscheidung des Gerichts zu rechtfertigen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.Dezember 2001, a.a.O.; Urteil vom 8.November 2004, a.a.O.; überholt daher LAG Hamm, Urteil vom 18.Februar 1998 - 3 Sa 297/98 = NZA-RR 1998, 422).

  • LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und

    Es ist allgemein anerkannt, dass das einstweilige Verfügungsverfahren als summarisches Erkenntnisverfahren heute längst nicht mehr auf die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen beschränkt ist, sondern bei entsprechender Dringlichkeit, auch endgültige Tatsachen schaffen und den Antragsgegner zur Erfüllung strittiger Ansprüche anhalten kann (LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, Rz. 675; KR/Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 289 f. m.w.N.).

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311).

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Ein auf eine tatsächliche vorläufige Beschäftigung gerichteter Verfügungsanspruch besteht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass es eine Pflicht des Beklagten gibt, den Kläger zu beschäftigen (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

    Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 879/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Ein auf eine tatsächliche vorläufige Beschäftigung gerichteter Verfügungsanspruch besteht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass es eine Pflicht des Beklagten gibt, den Kläger zu beschäftigen (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

    Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Ein auf eine tatsächliche vorläufige Beschäftigung gerichteter Verfügungsanspruch besteht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass es eine Pflicht des Beklagten gibt, den Kläger zu beschäftigen (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

    Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

  • LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06

    Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Zwar können auch Betriebsratsmitglieder vom Arbeitgeber einseitig von der Arbeitspflicht suspendiert werden, wenn der Weiterbeschäftigung überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, die eine Verhinderung der Beschäftigung geradezu gebieten (BAG, Urteil vom 10.11.1955 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2; BAG, Urteil vom 19.08.1976 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 4; BAG, Urteil vom 15.03.2001 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 46; LAG Sachsen, Urteil vom 14.04.2000 - NZA-RR 2000, 588; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311 m. w. N.).
  • LAG Köln, 02.08.2005 - 1 Sa 952/05

    Freistellung des Betriebsratsmitgliedes während des Verfahrens um

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn mit der Beschäftigung des Betriebsratsmitglieds erhebliche Gefahren für den Betrieb oder die dort tätigen Personen objektiv bestehen oder die durch konkrete Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass es zu Störungen des Betriebsfriedens oder des betrieblichen Ablaufs kommt (LAG Sachsen vom 14.04.2000 - 3 Sa 298/00 - = LAGE § 103 BetrVG 1972 Nr. 16; LAG Hamm vom 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - = NZA - RR 2003, 311; Fitting u. a., aaO, § 103 Rnr. 44; APS/Linck, aaO, § 103 BetrVG Rnr. 38; Richardi/Thüsing, aaO, § 103 Rnr. 93; KR-Etzel, 7. Aufl. 2004, § 103 BetrVG Rnr. 143; GK-Raab, BetrVG, 7. Aufl. 2002, § 103 Rnr. 90; weitergehend Bieback, aaO, S. 329; Kittner/Däubler/Zwanziger - Kittner, KSchR, 6. Aufl. 2004, § 103 BetrVG Rnr. 64).
  • LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 TaBV 95/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellung eines

    Das kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrates oder eine die Zustimmung ersetzende arbeitsgerichtliche Entscheidung nach § 103 Abs. 2 BetrVG ausgesprochen hat oder die Kündigung aus einem anderen Grund offensichtlich unbegründet ist (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 27.02.1975 - EzA BetrVG 1972 § 25 Nr. 1 = DB 1975, 700; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.03.1976 - DB 1976, 826; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.09.1976 - DB 1976, 1974; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 22.02.1977 - DB 1977, 1053; LAG Nürnberg, Beschl. v. 10.10.1985 - LAGE BetrVG 1972 § 25 Nr. 2; LAG Hamm, Beschl. v. 17.01.1996 - LAGE BetrVG 1972 § 25 Nr. 4 = NZA-RR 1996, 414; vgl. auch: LAG Hamm, Urt. v. 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311; LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04; Fitting, aaO, § 24 Rz. 17; Oetker, aaO, § 25 Rz. 27; Richardi/Thüsing, aaO, § 25 Rz. 14; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 24 BetrVG Rz. 4 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04

    Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum

  • LAG Hamm, 18.09.2003 - 17 Sa 1275/03

    Kein gerichtlicher Erlass einer einstweiligen Verfügung auf tatsächliche

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

  • LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08

    Suspendierung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verdachts einer Straftat

  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach einer Suspendierung

  • LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10

    Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung

  • LAG Hamburg, 16.09.2005 - 3 Sa 33/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung vor Abschluss des

  • LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 TaBV 96/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellung eines

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08

    Weiterbeschäftigung; einstweilige Verfügung bei unstreitigem Bestand des

  • LAG Hamm, 29.04.2011 - 10 TaBVGa 3/11

    Mitbestimmung beim Personaleinsatz in verselbständigten Verkaufsstellen einer

  • LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10

    Unwirksame Freistellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bis zur

  • LAG München, 11.03.2010 - 4 TaBV 86/09

    Antrag auf Zustimmungsersetzung

  • ArbG Duisburg, 02.02.2009 - 3 Ca 1986/08

    Betriebsübergang, Kündigung, freier Arbeitsplatz

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
  • LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04

    Einstweiliger Rechtsschutz / Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist /

  • LAG Hamm, 28.12.2011 - 13 Sa 1042/11

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11

    Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des

  • ArbG Bielefeld, 19.06.2007 - 2 Ga 22/07
  • ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
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