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   LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04   

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LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04 (https://dejure.org/2004,6928)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04 (https://dejure.org/2004,6928)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16. September 2004 - 10 Sa 1763/04 (https://dejure.org/2004,6928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach erfolgloser Kündigung; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Darlegungspflicht und Beweispflicht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; Beschränkung der Pflicht des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 5
    Darlegungslast des Arbeitnehmers bei einstweiliger Verfügung um Weiterbeschäftigung nach Widerspruch des Betriebsrates gegen Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsanspruch, BR-Beschluss, Darlegungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 13
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04
    In diesem Falle müsste der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der ihm zugänglichen Unterlagen substantiell vortragen (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Problematik BAG vom 09.12.2003 - 1 ABR 44/02 - AiB 2004, 11).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04
    Dies gilt auch unter Beachtung der Anforderung, die der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 09.07.2003 (BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - NZA 2003, 1191) aufgestellt hat.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04
    Soweit es um Tatsachen außerhalb seiner eigenen Wahrnehmung geht, kann der Arbeitnehmer sich dabei gem. § 138 Abs. 4 ZPO auf Nichtwissen berufen; ein pauschales Bestreiten des Arbeitnehmers ohne jede Begründung genügt dagegen nicht (BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/79 - NZA 2000, 1332).
  • ArbG Hamm, 18.01.1990 - 4 Ga 1/90
    Auszug aus LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung (vgl. beispielsweise Arbeitsgericht Hamm vom 18.01.1990 - 4 Ga 1/90 - Betriebsberater 1990, 1206; LAG Düsseldorf vom 26.06.1980 - 3 Sa 242/80 - DB 1980, 2043) auch verlangt, dass der Arbeitnehmer das Vorliegen eines ordnungsgemäßen, form- und fristgerechten Widerspruchs des Betriebsrates glaubhaft machen muss, worunter auch verstanden wird, dass er darzulegen und glaubhaft zu machen habe, dass tatsächlich ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss vorliegt.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.1980 - 3 Sa 242/80
    Auszug aus LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung (vgl. beispielsweise Arbeitsgericht Hamm vom 18.01.1990 - 4 Ga 1/90 - Betriebsberater 1990, 1206; LAG Düsseldorf vom 26.06.1980 - 3 Sa 242/80 - DB 1980, 2043) auch verlangt, dass der Arbeitnehmer das Vorliegen eines ordnungsgemäßen, form- und fristgerechten Widerspruchs des Betriebsrates glaubhaft machen muss, worunter auch verstanden wird, dass er darzulegen und glaubhaft zu machen habe, dass tatsächlich ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss vorliegt.
  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Es verbleibt allerdings dabei, dass ein derartiges gesteigertes Beschäftigungsinteresse neben der Anspruchsvereitelung im Zeitablauf nicht erforderlich ist (wie LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09- n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 ).

    Ließe sich die befasste Kammer nun von "Referenzen" leiten, so könnte sie es sich leicht machen und einfach mit aus ihrer Sicht völlig zutreffenden Entscheidungen (nicht nur) des Landesarbeitsgerichts Berlin 112 S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    112) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 2 Ta 387/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch - keine Unmöglichkeit der

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (Anschluss an LArbG Berlin vom 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04).(Rn.36).

    Allerdings muss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in welchem der Arbeitnehmer seinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG geltend macht, dieser auch vortragen, dass und inwieweit ein ordnungsgemäß getroffener Betriebsratsbeschluss vorliegt (LAG Berlin vom 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).

    Im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust bei der Weiterbeschäftigung bedarf es einer gesonderten Glaubhaftmachung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht (LAG Berlin vom 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    Ist der Verfügungsanspruch gegeben, so bedarf es im Hinblick auf den drohenden endgültigen Rechtsverlust keiner besonderen Glaubhaftmachung von Tatsachen zum Verfügungsgrund (wie LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3).

    LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Red. Ls.) (Volltext in "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein

    bb) Zum Teil wird vertreten, dass bei einem Beschäftigungsanspruch der Verfügungsgrund bereits deshalb besteht, weil andernfalls der endgültige Rechtsverlust allein durch den Zeitablauf drohe (vgl. zB LAG Hamburg 25. Mai 2010 - 1 SaGa 3/10 - Juris-Rn. 62; LAG Hamm 6. November 2007 - 14 SaGa 39/07 - Juris-Rn. 52ff, jedenfalls dann, wenn unzweifelhaft ein Beschäftigungsanspruch besteht; zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2010 - 2 Ta 387/10 - Juris-Rn. 36; LAG Berlin-Brandenburg 16. September 2004 - 10 Sa 1763/04 Juris-Rn. 27, LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).
  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

    100) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 (2.2): "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf".
  • ArbG Berlin, 29.09.2006 - 28 Ga 16538/06
    Ist der Verfügungsanspruch gegeben, so bedarf es im Hinblick auf den drohenden endgültigen Rechtsverlust keiner besonderen Glaubhaftmachung von Tatsachen zum Verfügungsgrund (wie LAG Berlin vom 16.9. 2004 - 10 Sa 1763/04, LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3).
  • ArbG Cottbus, 04.07.2007 - 2 Ga 5/07

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung zu bestimmten Bedingungen

    Auch war es der Verfügungsklägerin nicht zuzumuten, die Arbeitsaufnahme zu verweigern und die bereits von dem Verfügungsbeklagten angekündigten arbeitsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, abzuwarten und erst in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren nach ausgesprochener Kündigung wegen Arbeitsverweigerung die Wirksamkeit der Versetzung nachprüfen zu lassen (vgl. auch die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.09.2006, 28 Ga 16538/06 sowie LAG Berlin vom 16.09.2004, 10 Sa 1763/04, wonach es sogar im Hinblick auf den drohenden endgültigen Rechtsverlust keiner besonderen Glaubhaftmachung von Tatsachen zum Verfügungsgrund bedarf, wenn der Verfügungsanspruch gegeben ist).
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